Diskriminierung melden: Mieterschutz in Österreich
Viele Mieterinnen und Mieter in Österreich erleben bei der Wohnungssuche Benachteiligung wegen Herkunft, Familienstand, Einkommen oder Behinderung. Dieser Artikel erklärt in klarer Sprache, welche Handlungen als Diskriminierung gelten, welche Rechte Mieterschutzgesetze bieten und welche praktischen Schritte Sie ergreifen können, um Vorfälle zu melden. Sie erfahren, wie Sie Beweise sammeln, welche Fristen gelten, welche Behörden und Gerichte zuständig sind und wann rechtliche Beratung sinnvoll ist. Ziel ist es, Mieterinnen und Mieter in Österreich zu stärken, damit sie ihre Rechte kennen und sicher, friedlich und effektiv handeln können. Wir erklären auch, wie Sie eine schriftliche Beschwerde formulieren, welche Nachweise wichtig sind und welche kostenlose Beratungsstellen helfen können. Lesen Sie weiter, um konkrete Formulierungen, Fristen und Musteraktionen kennenzulernen und um sicher zu sein, welche Schritte in Österreich effektiv sind.
Was zählt als Diskriminierung?
Diskriminierung bei der Wohnungssuche kann direkt (offene Ablehnung wegen Herkunft, Geschlecht, Religion) oder indirekt (erkennbar benachteiligende Anforderungen) erfolgen. Auch unfaire Fragen in Inseraten oder bei Besichtigungen können diskriminierend sein. Relevante Bestimmungen finden sich im Mieterschutz und verwandten Regelungen.[1]
So melden Sie Diskriminierung
Beweise sammeln
- Fotos von Inseraten, E-Mails oder Nachrichten sichern.
- Datum, Ort und Namen von Ansprechpartnern notieren.
- Zeugen schriftlich darum bitten, Aussagen zu bestätigen.
Schriftliche Beschwerde
Formulieren Sie eine sachliche, datierte Beschwerde mit konkreten Fakten und Belegen. Nennen Sie klar, was passiert ist, wann es geschah und welche Unterlagen Sie beifügen. Fordern Sie eine Stellungnahme oder Wiedergutmachung innerhalb einer Frist.
- Senden Sie die Beschwerde per E-Mail und, wenn möglich, per Einschreiben.
- Bewahren Sie Kopien aller Unterlagen auf.
Häufige Fragen
- Kann ich eine Anzeige bei der Polizei erstatten?
- Ja, wenn eine strafrechtlich relevante Handlung (z. B. falsche Identitätsbehauptung, Nötigung) vorliegt, können Sie eine Anzeige bei der Polizei stellen.
- Muss ich zuerst eine Beschwerde beim Vermieter einreichen?
- Es ist sinnvoll, den Vermieter schriftlich zur Stellungnahme aufzufordern; bei schwerwiegender Diskriminierung kann aber auch direkt eine Beschwerde bei zuständigen Stellen erfolgen.
- An welches Gericht wende ich mich bei einer Klage?
- Für mietrechtliche Streitigkeiten ist in der Regel das örtliche Bezirksgericht zuständig; bei Verfahren können weitere Instanzen folgen.[2]
Anleitung
- Sammeln Sie Beweise: Inserate, Nachrichten, Fotos und Zeugenaussagen.
- Schreiben Sie eine datierte Beschwerde mit allen Belegen und fordern Sie eine Antwort.
- Kontaktieren Sie kostenlose Beratungsstellen oder Rechtsberatung zur Prüfung weiterer Schritte.
- Wenn nötig, reichen Sie eine Klage beim zuständigen Bezirksgericht ein oder lassen Sie die Angelegenheit rechtlich prüfen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
- [2] Justiz.gv.at - Informationen zu Gerichten
- [3] JustizOnline - Formulare und e-Services
