Lärmstörung & Mieterrechte in Österreich
Was sind Ihre Rechte bei Lärm?
Mieter haben in Österreich Anspruch auf eine zumutbare Wohnqualität. Kommt es zu wiederholten Störungen, können Pflichten des Vermieters zur Beseitigung bestehen, außerdem können Minderungen des Mietzinses oder Schadenersatz in Frage kommen. Beginnen Sie immer mit sorgfältiger Dokumentation und einer schriftlichen Aufforderung an den Vermieter.
- Dokumentation von Störungen – Datum, Uhrzeit und Beweise sammeln.
- Vermieter zur Mängelbeseitigung auffordern und eine klare Frist setzen.
- Mietzinsminderung oder Schadenersatz prüfen, wenn die Wohnqualität nachhaltig leidet.
Wie dokumentiere ich Lärm?
Gute Beweise sind oft entscheidend: notieren Sie Datum und Uhrzeit, fertigen Sie Audio- oder Videoaufnahmen an, halten Sie schriftliche Beschwerdeflüsse und Reaktionen des Vermieters fest und sammeln Sie Zeugenaussagen. Bewahren Sie alle Dateien und Notizen geordnet auf, damit Sie sie bei Bedarf vorlegen können.
- Datum und Uhrzeit jeder Störung notieren.
- Audio- oder Videoaufnahmen sichern, wenn rechtlich zulässig.
- Schriftliche Beschwerden und Antworten archivieren.
- Zeugen mit Kontaktdaten dokumentieren.
Formelle Schritte und Fristen
Schreiben Sie Ihren Vermieter formell an und setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung der Störung. Wird nicht reagiert, können Sie weitere Schritte erwägen, etwa eine Anzeige bei Behörden oder eine Klage beim zuständigen Bezirksgericht[2]. Für manche Verfahren sind Formulare über JustizOnline erforderlich[3].
- Vermieter schriftlich über die Störung informieren und Frist setzen.
- Bei andauernder Störung formelle Beschwerde oder Anzeige einreichen.
- Im Streitfall gerichtliche Schritte prüfen und Fristen beachten.
FAQ
- Kann ich die Miete mindern, wenn ich durch Lärm gestört werde?
- Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Mietzinsminderung möglich. Entscheidend sind Umfang und Dauer der Beeinträchtigung sowie eine vorherige Aufforderung an den Vermieter zur Abhilfe.
- Muss der Vermieter sofort handeln?
- Der Vermieter ist verpflichtet, Störungen zu beseitigen, hat aber in der Regel eine angemessene Frist zur Behebung. Bei akuten Gefahren ist sofortiges Handeln erforderlich.
- An welche Stelle kann ich mich wenden, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Ist keine Einigung möglich, können Sie eine Beschwerde bei Behörden einreichen oder beim Bezirksgericht klagen; Informationen zu Verfahren finden Sie auf Justiz-Webseiten.[2]
Anleitung
- Datum und Uhrzeit jeder Störung notieren.
- Audio- oder Videoaufnahmen sicher speichern.
- Vermieter schriftlich informieren und Frist setzen.
- Bei Bedarf Anzeige erstatten oder gerichtliche Schritte einleiten.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- RIS – Mietrechtsgesetz (MRG)
- Justiz – Informationen zu Gerichten und Verfahren
- JustizOnline – Formulare und elektronische Einreichung
