Mängelrüge erheben als Mieter in Österreich

Mieterschutz & Grundrechte (MRG) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Wenn in Ihrer Wohnung Mängel auftreten, hilft eine klare Mängelrüge, Ihre Rechte als Mieter in Österreich zu sichern. Dieser Text erklärt, wie Sie Mängel formell melden, welche Fristen wichtig sind, welche Beweise Sie sammeln sollten und wann rechtliche Schritte sinnvoll sein können. Die Anleitung ist verständlich und praxisorientiert, damit Sie als Mieter wissen, wie Sie sicher und korrekt vorgehen. Lesen Sie die Schritte zur Formulierung, Dokumentation und Kommunikation mit der Vermieterin oder dem Vermieter und erfahren Sie, welche Behörden oder Gerichte bei Bedarf Hilfe leisten.

Was ist eine Mängelrüge?

Eine Mängelrüge ist eine formelle Mitteilung der Mieterin oder des Mieters an die Vermieterin oder den Vermieter, dass die Wohnung einen Mangel aufweist, der die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt. Ziel ist es, den Vermieter zur Beseitigung aufzufordern und Fristen zu setzen. Verweisen Sie dabei auf den konkreten Mangel und fordern Sie eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist[1].

In den meisten Fällen schützt eine schriftliche Mängelrüge Ihre Rechte besser als eine rein mündliche Meldung.

Wie formuliere ich die Mängelrüge?

Schreiben Sie präzise: beschreiben Sie den Mangel, nennen Sie Datum und Ort, fügen Sie Fotos bei und geben Sie eine klare Frist zur Behebung an. Bitten Sie um Bestätigung des Eingangs und dokumentieren Sie alle Antworten.

  • Beschreiben Sie den Mangel detailliert und fügen Sie Photos und Datumsangaben bei.
  • Setzen Sie eine Frist (z. B. "innerhalb von 14 Tagen / within 14 days"), damit zeitliche Ziele klar sind.
  • Senden Sie die Rüge schriftlich per E-Mail oder Einschreiben und verlangen Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Schildern Sie, welche Maßnahmen Sie erwarten (Reparatur, Ersatz, etc.).
Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und Fotos an einem sicheren Ort auf.

Welche Beweise sind wichtig?

Sammeln Sie Datum, Fotos, Zeugen, Kostenvoranschläge und alle Nachrichten mit der Vermieterin oder dem Vermieter. Gute Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei Verhandlungen oder einem Gerichtstermin.

  • Fotos mit Datumsangabe und klare Beschreibungen.
  • Schriftverkehr, E-Mails und Nachrichtenverläufe.
  • Kostenvoranschläge für Reparaturen, falls relevant.
  • Kontaktdaten von Zeugen oder Handwerkern.
Detaillierte Beweise erleichtern die Kommunikation mit dem Gericht oder der Schlichtungsstelle.

Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Wenn keine Reaktion auf die Mängelrüge erfolgt, können Sie angemessene Fristen abwarten und dann weitere Schritte erwägen: Mietzinsminderung, Beauftragung einer Reparatur auf Kosten des Vermieters oder Klage vor dem Bezirksgericht. In ernsten Fällen ist eine rechtliche Beratung empfehlenswert[2].

  • Erwägen Sie eine Mietzinsminderung, wenn die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist.
  • Lassen Sie notwendige Notfallreparaturen nur von qualifizierten Fachleuten durchführen.
  • Bei anhaltenden Konflikten können Sie vor dem Bezirksgericht klagen.
Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, um Ihre Rechte nicht zu gefährden.

Formale Hinweise und Fristen

Es gibt keine einheitliche gesetzliche Frist für jede Mängelrüge; die Frist hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen sind 7–30 Tage angemessen, bei dringenden Fällen (z. B. Heizungsausfall im Winter) ist sofortiges Handeln erforderlich. Führen Sie alle Fristen in Ihrem Schreiben auf, damit später klar ist, wann Sie gehandelt haben.

FAQ

Was muss in einer Mängelrüge stehen?
Eine genaue Mangelbeschreibung, Datum, Fotos, Frist zur Behebung und die Bitte um Bestätigung des Eingangs.
Kann ich die Miete mindern, wenn der Mangel nicht behoben wird?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Mietzinsminderung möglich; prüfen Sie den konkreten Fall und dokumentieren Sie den Mangel sorgfältig.
Wohin kann ich mich wenden, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Wenden Sie sich an das Bezirksgericht oder nutzen Sie rechtliche Beratung; offizielle Informationen finden Sie bei den zuständigen Stellen.

Anleitung

  1. Schritt 1: Beschreiben Sie den Mangel schriftlich mit Datum und Beweisen.
  2. Schritt 2: Setzen Sie eine klare Frist (z. B. "innerhalb von 14 Tagen / within 14 days").
  3. Schritt 3: Senden Sie die Rüge per Einschreiben oder E-Mail und fordern Sie eine Bestätigung.
  4. Schritt 4: Warten Sie die Frist ab und prüfen Sie dann Mietzinsminderung oder gerichtliche Schritte.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Rechtsinformationssystem
  2. [2] Justiz Österreich
  3. [3] JustizOnline e-Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.