Mieterrechte und Kosten im MRG in Österreich

Mieterschutz & Grundrechte (MRG) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich stehen Sie oft vor Fragen: Wer übernimmt Kosten, wenn etwas kaputt geht? Welche Rechte gewährt das Mietrechtsgesetz (MRG) bei Reparaturen, Betriebskosten oder Eingriffen in die Nutzung? Dieser Text erklärt Schritt für Schritt, welche Grundrechte Mieterinnen und Mieter haben, wie Kosten typischerweise verteilt werden und welche Pflichten Vermieter tragen. Sie erhalten klare Hinweise, wie Sie Mängel melden, Fristen einhalten und welche Beweismittel wichtig sind, falls ein Streit vor Gericht landet. Die Sprache ist einfach gehalten, damit Sie als Mieter handlungsfähig bleiben und wissen, welche Schritte Sie in Österreich unternehmen können. Wir geben auch praktische Beispiele, Mustertexte für Mängelanzeigen und Hinweise zu Kostenaufteilung bei einzelnen Wohnungsarten.

Was bedeutet "Grundrechte" im MRG?

Im Mietrechtsgesetz (MRG) sind Mindeststandards und Schutzregeln für Mieterinnen und Mieter festgelegt. Dazu gehören Wohnraumqualität, Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen und Vorschriften zur Kostenverteilung zwischen Mieter und Vermieter[1]. Das MRG regelt nicht jede einzelne Situation, aber es gibt verbindliche Grundsätze, die Vermieter beachten müssen.

In den meisten Fällen sind Vermieter für die Erhaltung der Wohnungs­substanz verantwortlich.

Wer zahlt welche Kosten?

Typisch lässt sich die Kostenfrage so grob sortieren:

  • Miete: Die vertraglich vereinbarte Bruttomiete zahlt die Mieterin/der Mieter.
  • Reparaturen an der Substanz: Schäden an Heizung, Dach oder Fassade trägt in der Regel der Vermieter.
  • Kleinreparaturen: Für kleinteilige Abnutzung können vertraglich Regelungen bestehen; prüfen Sie Ihren Mietvertrag.
  • Betriebskosten: Betriebskosten werden meist nach Vereinbarung oder gesetzlichen Regeln verteilt.
  • Besondere Vereinbarungen: Schriftliche Abreden im Mietvertrag können Verteilung und Haftung ändern.
Dokumentieren Sie Schäden sofort mit Datum und Fotos, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Wie melde ich Mängel und welche Fristen gelten?

Wenn etwas nicht funktioniert oder die Wohnung unbewohnbar wird, sollten Sie den Mangel schriftlich melden und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung setzen. Bei Notfällen (z. B. Heizungsausfall im Winter) ist umgehendes Handeln erforderlich; bewahren Sie Nachweise auf.

Senden Sie Mängelanzeigen per E-Mail und Einschreiben, wenn möglich.

Beweise und Unterlagen

Gute Beweismittel erhöhen Ihre Chance, dass Kosten korrekt zugeordnet werden. Nützliche Unterlagen sind:

  • Fotos und Videos des Mangels mit Datum.
  • Schriftliche Mängelanzeigen und Antworten des Vermieters.
  • Rechnungen oder Kostenvoranschläge für durchgeführte Arbeiten.
Bewahren Sie alle Belege und Kommunikationskopien für mindestens mehrere Jahre auf.

Wenn der Vermieter nicht reagiert

Reagiert der Vermieter auf Fristsetzungen nicht, können Sie Ersatzvornahmen, Mietzinsminderung oder gerichtliche Schritte prüfen. Für gerichtliche Verfahren ist das Bezirksgericht zuständig; Informationen zu Verfahren und Formularen finden Sie auf Justiz-Plattformen[2].

Bei Fristversäumnissen können Sie wichtige Rechte verlieren, reagieren Sie daher zeitnah.

Praxisbeispiele

  • Heizungsausfall im Winter: Vermieter muss in der Regel die Reparatur organisieren und bezahlen.
  • Schimmel durch undichte Fassade: Kosten für Sanierung trägt meist der Vermieter, außer Ursache liegt beim Nutzer.
  • Vereinbarte Nebenkosten: Prüfen Sie die Betriebskostenabrechnung und verlangen Sie Belege.

Häufige Fragen

Wer zahlt für Kleinreparaturen?
Das hängt vom Mietvertrag ab; gesetzliche Regeln können je nach Wohnungsart unterschiedlich sein. Prüfen Sie schriftliche Vereinbarungen.
Kann ich die Miete mindern, wenn nicht repariert wird?
Ja, eine Mietzinsminderung ist möglich, wenn die Gebrauchstauglichkeit erheblich beeinträchtigt ist; dokumentieren Sie den Mangel.
Wohin kann ich mich bei rechtlichen Schritten wenden?
In der Regel ist das Bezirksgericht zuständig; für gerichtliche Aufkündigungen und Einreichungen nutzen viele Parteien JustizOnline[3].

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie den Mangel mit Datum, Fotos und Zeugen.
  2. Schreiben Sie eine formelle Mängelanzeige an den Vermieter und setzen Sie eine Frist.
  3. Suchen Sie Beratung bei Mietervereinigungen oder Rechtsstellen, wenn nötig.
  4. Reichen Sie gegebenenfalls Klage beim zuständigen Bezirksgericht ein.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at - Informationen zu Gerichtsverfahren
  3. [3] JustizOnline - Elektronische Einreichungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.