Carbon Monoxide and Gas Safety for Tenants

Sicherheit im Zuhause (Brand, CO, Gas) 4 Min. Lesezeit · veröffentlicht 20. Juni 2026
Kohlenmonoxid (CO) ist ein unsichtbares, geruchloses Gas, das in österreichischen Mietwohnungen durch fehlerhafte Gasthermen, Öfen oder Abgaswege entstehen kann. Auch austretendes Gas kann Brände, Explosionen und gesundheitliche Schäden verursachen. Mieter sollten Warnzeichen kennen, Geräte nicht selbst reparieren und Probleme dem Vermieter oder der Hausverwaltung sofort melden. Bei akuter Gefahr verlassen Sie die Wohnung, warnen andere Personen und rufen Sie von außerhalb den Notruf. Dieser Ratgeber erklärt, wie österreichische Mieter sicher handeln, welche Wartungs- und Reparaturfragen wichtig sind und wie Sie Beobachtungen dokumentieren, ohne sich selbst zu gefährden.[1]

Gefahren durch Kohlenmonoxid und Gas

CO entsteht, wenn Gas, Holz oder andere Brennstoffe nicht vollständig verbrennen. Eine blockierte oder undichte Abgasführung kann dazu führen, dass sich das Gas in der Wohnung sammelt. Gasgeruch weist dagegen häufig auf austretendes Erdgas hin. Beide Situationen verlangen schnelles Handeln.

  • Warnzeichen einer CO-Vergiftung können Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Müdigkeit, Verwirrtheit und Atemnot sein.
  • Gasgeruch, ungewöhnliche Flammen, Ruß oder eine wiederholt erlöschende Zündflamme können auf ein Sicherheitsproblem hinweisen.
  • Bei Beschwerden oder unmittelbarer Gefahr müssen alle Personen und Tiere die Wohnung verlassen und Hilfe rufen.
Betätigen Sie bei Gasgeruch keine Lichtschalter, klingeln Sie nicht und verwenden Sie in der Wohnung kein Telefon.

Was Mieter sofort tun sollten

Wenn Sie Gas riechen oder einen CO-Verdacht haben, öffnen Sie nur dann vorsichtig Fenster und Türen, wenn dies ohne Risiko möglich ist. Drehen Sie einen erreichbaren Gashahn nur ab, wenn Sie sich dadurch nicht gefährden. Verlassen Sie anschließend das Gebäude und informieren Sie Feuerwehr oder Rettung von einem sicheren Ort aus.

  • Verlassen Sie die Wohnung und helfen Sie Kindern, älteren Menschen oder Personen mit Einschränkungen.
  • Rufen Sie bei akuter Gefahr den Notruf und schildern Sie, ob Gasgeruch oder mögliche CO-Symptome vorliegen.
  • Betreten Sie die Wohnung erst wieder, wenn Einsatzkräfte oder ein Fachbetrieb sie freigegeben haben.
Bringen Sie sich niemals in Gefahr, um ein Gerät abzuschalten oder Gegenstände aus der Wohnung zu holen.

Wartung, Reparaturen und Verantwortlichkeiten

Gasgeräte, Abgasleitungen und Lüftungsöffnungen müssen sicher funktionieren. Welche Person für Wartung, Therme oder Rauchfangkehrerarbeiten zuständig ist, hängt vom Mietvertrag, vom Gerät und von den gesetzlichen Regeln ab. Mieter sollten keine Teile ausbauen, Abgaswege verschließen oder Reparaturen selbst durchführen.

Melden Sie Mängel dem Vermieter oder der Hausverwaltung möglichst sofort und nachweisbar. Beschreiben Sie das Gerät, den Raum, die Beobachtung und den Zeitpunkt. Bitten Sie um eine fachkundige Überprüfung und bewahren Sie Ihre Nachricht auf. Bei einer ernsten Gefahr darf die Sicherheit nicht von einem späteren Streit über Kosten abhängen.

  • Schreiben Sie eine klare Mängelmeldung und verlangen Sie eine rasche Prüfung.
  • Lassen Sie Wartung und Reparaturen nur von qualifizierten Fachleuten durchführen.
  • Dokumentieren Sie Nachrichten, Termine, Fotos von sichtbaren Mängeln und erhaltene Rechnungen.

CO-Melder und richtiges Lüften

Ein CO-Melder kann zusätzlichen Schutz bieten, ersetzt aber weder die Wartung noch eine funktionierende Abgasführung. Verwenden Sie ein geeignetes, geprüftes Gerät und beachten Sie die Montage- und Testhinweise des Herstellers. Rauchmelder erkennen CO nicht automatisch.

Halten Sie notwendige Lüftungsöffnungen frei und verwenden Sie Abluftgeräte oder Dunstabzugshauben nicht so, dass Abgase zurück in den Raum gezogen werden. Lüften Sie regelmäßig, aber verlassen Sie sich bei Gasgeruch oder Beschwerden nicht auf Lüften, sondern gehen Sie sofort hinaus.

Dokumentation und rechtliche Schritte

Wenn der Vermieter nicht reagiert, senden Sie die Mängelmeldung erneut schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist für die Prüfung, sofern keine akute Gefahr besteht. Bei einer akuten Gefahr wenden Sie sich zuerst an die Einsatzkräfte und einen Fachbetrieb. Lassen Sie sich vor einer Mietzinsminderung, einer eigenmächtigen Reparatur oder einer Kündigung beraten, weil die rechtlichen Folgen vom Einzelfall abhängen.

  • Führen Sie ein Protokoll mit Datum, Uhrzeit, Symptomen, Geruch, Geräteanzeige und allen Kontakten.
  • Bewahren Sie den Mietvertrag, Wartungsnachweise, Meldungen und Antworten gemeinsam auf.
  • Bei einem Streit können Sie sich über das zuständige Bezirksgericht und mögliche mietrechtliche Beratung informieren.[2]

FAQ

Was soll ich bei Gasgeruch in meiner Mietwohnung tun?
Verlassen Sie die Wohnung, vermeiden Sie Funken und Schalter, warnen Sie andere und rufen Sie von außerhalb die Einsatzkräfte oder den zuständigen Notdienst.
Wer muss eine gefährliche Gastherme reparieren?
Das hängt vom Mietvertrag, der gesetzlichen Zuständigkeit und der Ursache ab. Melden Sie den Mangel sofort dem Vermieter oder der Hausverwaltung und beauftragen Sie nicht eigenmächtig eine kostenpflichtige Reparatur, außer es ist zur unmittelbaren Gefahrenabwehr notwendig.
Schützt ein CO-Melder vor einer Vergiftung?
Ein geeigneter CO-Melder kann früh warnen, ersetzt aber keine Wartung, ausreichende Lüftung oder fachkundige Prüfung der Anlage.
Darf ich eine Mietzinsminderung wegen eines Sicherheitsmangels verlangen?
Eine Minderung kann von der Beeinträchtigung und den Umständen abhängen. Lassen Sie sich vor einer Kürzung beraten und dokumentieren Sie den Mangel sowie die Meldung an den Vermieter.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Erkennen Sie Gasgeruch oder mögliche CO-Symptome und brechen Sie jede riskante Handlung ab.
  2. Verlassen Sie die Wohnung und bringen Sie alle Personen und Tiere an einen sicheren Ort.
  3. Rufen Sie von außerhalb die Einsatzkräfte oder einen geeigneten Notdienst.
  4. Melden Sie den Mangel dem Vermieter oder der Hausverwaltung schriftlich, sobald dies sicher möglich ist.
  5. Bewahren Sie Einsatzberichte, Fachbetriebsberichte und Ihre gesamte Kommunikation auf.

Hilfe und Quellen


  1. [1] Rechtsinformationssystem des Bundes: Österreichische Rechtsvorschriften
  2. [2] Österreichische Justiz: Gerichte und Zuständigkeiten