Ruhezeiten & Lärmprotokoll für Mieter in Österreich

Hausordnung, Ruhezeiten, Nachbarn & Haustiere 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Was sind Ruhezeiten?

In Österreich sind Ruhezeiten Zeiten, in denen unnötiger Lärm vermieden werden sollte, damit Nachbarn nicht gestört werden. Typische Ruhezeiten betreffen die Nachtstunden und oft auch Mittagsruhe; genaue Regelungen können im Mietvertrag, in der Hausordnung oder im Mietrechtsgesetz stehen[1]. Wenn wiederkehrender Lärm Ihre Wohnqualität beeinträchtigt, lohnt sich systematisches Dokumentieren, bevor Sie formelle Schritte erwägen.

In vielen Mietverhältnissen regelt die Hausordnung konkrete Ruhezeiten.

Wann lohnt sich ein Lärmprotokoll?

Ein Lärmprotokoll hilft, wiederholte Störungen nachzuweisen, insbesondere wenn Gespräche mit dem Vermieter keine Verbesserung bringen. Es ist nützlich für informelle Beschwerden, für die Kommunikation mit dem Hausverwalter und als Beweismittel bei einer Klage vor dem Bezirksgericht.

Bewahren Sie Lärmaufzeichnungen und Beweisfotos geordnet auf.

Wie Sie ein Lärmprotokoll führen

  1. Datum und genaue Uhrzeit jeder Störung notieren.
  2. Art, Lautstärke und Dauer des Lärms beschreiben sowie betroffene Räume nennen.
  3. Fotos oder Videos anfertigen, falls sinnvoll, und Dateien mit Datum speichern.
  4. Zeugen benennen und deren Beobachtungen protokollieren.
  5. Vermieter schriftlich informieren und Kopien des Protokolls mitsenden; Fristen zur Reaktion setzen.
Sorgsame Dokumentation verbessert Ihre Erfolgschancen bei Konflikten.

FAQ

Gilt in ganz Österreich dieselben Ruhezeiten?
Nein. Es gibt keine einheitliche Regelung für ganz Österreich; Ruhezeiten können durch lokale Verordnungen, Hausordnungen oder den Mietvertrag bestimmt werden.
Reicht mein Lärmprotokoll als Beweis vor Gericht?
Ein sorgfältig geführtes Protokoll ist wichtig, meist wird zusätzliches Material wie Fotos, Zeugenangaben oder Gutachten benötigt.
Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Senden Sie eine formelle Mahnung und bereiten Sie eine Beschwerde beim Bezirksgericht vor, falls nötig; beachten Sie dabei Fristen und Nachweispflichten[2].

Anleitung

  1. Belege sammeln: Lärmprotokoll, Fotos, Videos und Zeugennotizen zusammenstellen.
  2. Vermieter schriftlich und nachweisbar über die Störung informieren und Frist zur Abhilfe setzen.
  3. Wenn keine Abhilfe erfolgt, Beschwerde beim Bezirksgericht vorbereiten; hierzu Akten und Kopien beilegen.
  4. Am Gerichtstermin teilnehmen und Ihr Protokoll sowie Beweismittel vorlegen.
Reichen Sie Beweismaterial geordnet ein und bewahren Sie Kopien aller Schreiben auf.

Wichtigste Punkte

  • Dokumentieren Sie Störungen zeitnah und präzise.
  • Informieren Sie den Vermieter schriftlich und setzen Sie eine Frist.
  • Suchen Sie rechtliche Schritte nur, wenn Dokumentation und Kommunikation keine Lösung bringen.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
  2. [2] Justiz.gv.at - Information zum Gerichtsweg
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.