Wohnbeihilfe für Mieter in Österreich

Wohnbeihilfe & Förderungen 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich fragen sich, ob sie Anspruch auf Wohnbeihilfe haben und wie hoch die Unterstützung ausfällt. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Voraussetzungen gelten, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Schritte beim Antrag wichtig sind, damit Mietkosten entlastet werden können. Er richtet sich an Mieter und Mieterinnen, die in unterschiedlichen Wohnsituationen leben — Hauptmieter, Untermieter oder Wohngemeinschaften — und beschreibt Fristen, Einkommensermittlung sowie typische Ablehnungsgründe. Falls Sie rechtliche Fragen zur Berechnung oder zum Verfahren haben, zeigen wir praktische Tipps, wie Sie Nachweise sammeln und Anträge bei den zuständigen Stellen einreichen können. Gesetzliche Grundlagen sind im Mietrechtsgesetz geregelt[1], Formularhilfen finden Sie online[2].

Wer kann Wohnbeihilfe beantragen?

Wohnbeihilfe ist in der Regel für Mieter mit geringem Einkommen gedacht. Anspruch kann von der Haushaltsgröße, der Höhe der Miete und dem Einkommen abhängen. Auch Alleinerziehende, Senioren oder Menschen mit Pflegebedarf können in vielen Fällen Unterstützung erhalten. Prüfen Sie immer die regionalen Regelungen Ihrer Gemeinde, da Bemessung und Grenzen variieren können.

In den meisten Regionen sind Minijobs und geringe Pensionen bei der Berechnung zu berücksichtigen.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Österreich und Anmeldung beim Meldeamt (residency).
  • Rechtsgültiger Mietvertrag oder Untermietvereinbarung vorlegen (rent).
  • Nachweise über Einkommen und Haushaltsgröße beilegen (payment, income).
  • Wohnung muss grundlegende Wohnqualität bieten, z. B. Heizung und sanitäre Anlagen (heating, repair).
Bewahren Sie Kontoauszüge und Mietquittungen als Belege auf.

Höhe der Wohnbeihilfe

Die Höhe richtet sich nach der Differenz zwischen einer anerkannten Richtmiete und dem zur Verfügung stehenden Einkommen des Haushalts. Regionale Faktoren, Wohnungsgröße und besondere Belastungen (z. B. Alleinerzieherzuschlag) beeinflussen die Berechnung. Bei Unsicherheit kann ein Beratungsgespräch bei der Wohnbeihilfestelle helfen.

  • Anerkannter Mietbetrag (rent).
  • Absetzbare Kosten und Pauschalen.
  • Berücksichtigtes Haushaltseinkommen (payment).
Reichen Sie vollständige Unterlagen ein, sonst kann der Antrag verzögert oder abgelehnt werden.

FAQ

Wer hat Anspruch auf Wohnbeihilfe?
Anspruchsberechtigt sind in der Regel Mieter mit geringem Einkommen; genaue Kriterien hängen von Haushalt, Miete und regionalen Regeln ab.
Wie schnell wird die Wohnbeihilfe bewilligt?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland und Vollständigkeit der Unterlagen; rechnen Sie mit mehreren Wochen.
Kann die Wohnbeihilfe rückwirkend gewährt werden?
In manchen Fällen ist eine rückwirkende Gewährung möglich, wenn Gründe die verspätete Antragstellung erklären.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente: Mietvertrag, Einkommensnachweise, Meldezettel (form, rent).
  2. Prüfen Sie Ihre Anspruchsvoraussetzungen und berechnen Sie vorläufige Zahlen.
  3. Füllen Sie den Antrag aus und fügen Sie Kopien der Nachweise bei (application, form).
  4. Reichen Sie den Antrag persönlich, per Post oder online ein und behalten Sie eine Bestätigung.
  5. Reagieren Sie auf Nachforderungen innerhalb der genannten Fristen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] JustizOnline - Gerichtliche Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.