Kündigung nichtig für Mieter in Österreich
Wann ist eine Kündigung nichtig?
Eine Kündigung kann aus mehreren Gründen nichtig sein: fehlende oder falsche Form, unzureichende Frist, Zustellung an die falsche Person oder eine Kündigung aus unzulässigen Gründen wie Diskriminierung oder unverhältnismäßigem Eigenbedarf. Relevante Vorschriften finden sich im Mietrecht und im allgemeinen Vertragsrecht[1].
Typische formale Fehler
- Die Kündigung ist nicht schriftlich oder fehlt eine eigenhändige Unterschrift.
- Vorgegebene Fristen werden nicht eingehalten oder nicht korrekt genannt.
- Die Zustellung erfolgte nicht ordnungsgemäß an den Mieter.
- Kündigungsgründe verstoßen gegen gesetzlichen Schutz (z. B. unzulässige Kündigung wegen Krankheit).
Rechtliche Schranken und Schutzfristen
Es gibt besondere Schutzfristen und -situationen, in denen eine Kündigung nicht durchsetzbar ist oder besondere Anforderungen gelten. Bei Streit um Räumung oder gerichtliche Aufkündigung ist das Bezirksgericht zuständig und Fristen sind strikt einzuhalten[2].
Was Sie jetzt tun sollten
- Sammeln Sie alle Belege: Kündigungsschreiben, Mietvertrag, Fotos von Mängeln, Zahlungsbelege.
- Prüfen Sie die Kündigung auf Formfehler und überprüfbare Gründe.
- Beachten Sie Fristen und setzen Sie eine schriftliche Stellungnahme oder Widerspruch innerhalb der Frist ab.
- Suchen Sie rechtliche Beratung bei Mietervereinen oder Rechtsanwalt, wenn nötig.
FAQ
- Kann ich in Österreich eine Kündigung anfechten?
- Ja, wenn formale Fehler, falsche Zustellung oder unzulässige Gründe vorliegen; legen Sie schriftlich Widerspruch ein und sammeln Sie Beweise.
- Welche Fristen gelten bei einer Kündigung?
- Die Fristen hängen vom Mietvertrag und vom Kündigungsgrund ab; bei gerichtlicher Aufkündigung müssen Sie Fristen des Bezirksgerichts beachten.
- Was kostet eine Klage gegen eine Kündigung?
- Gerichtskosten und Anwaltskosten variieren; viele Mietervereine bieten kostengünstige Beratung an.
Anleitung
- Sammeln Sie alle relevanten Dokumente und Beweise an einem Ort.
- Lesen Sie die Kündigung genau und notieren Sie formale Mängel.
- Schreiben Sie innerhalb der Frist eine schriftliche Stellungnahme oder Widerspruch.
- Kontaktieren Sie eine Mieterberatung oder einen Rechtsanwalt zur Einschätzung.
- Wenn nötig, reichen Sie eine Klage beim Bezirksgericht ein oder nutzen Sie gerichtliche Aufkündigungsvordrucke.
Hilfe und Unterstützung
- RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
- Justiz.gv.at - Informationen zu Gerichten
- JustizOnline - Gerichtliche Formulare