Mieter-Tipps: Wohnqualität & Gesundheit in Österreich

Wohnqualität & Gesundheit (Schimmel, Feuchtigkeit, Asbest) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich spielen Wohnqualität und Gesundheit eine große Rolle für den Alltag. Viele Mieter fragen sich, wie sie Schimmel, Feuchtigkeit oder mögliche Asbestgefahren erkennen und richtig melden können, ohne in Konflikt mit Vermieterinnen oder Vermietern zu geraten. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Rechte und Pflichten Mieter haben, welche schnellen Schritte bei sichtbarem Schimmel helfen, wie man Schäden dokumentiert und welche Behörden oder Formulare relevant sein können. Die Checkliste am Ende hilft Ihnen, systematisch vorzugehen und Risiken zu reduzieren. Ziel ist es, praxisnahe Hinweise zu geben, damit Sie als Mieter sicher und gesund wohnen können. Lesen Sie weiter für konkrete Schritte.

Worauf Mieter achten sollten

Als Mieter sollten Sie regelmäßig Wohnräume auf Anzeichen von Feuchtigkeit, Schimmel oder baulichen Mängeln prüfen. Das Mietrechtsgesetz (MRG) und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch regeln in Österreich, welche Mindestanforderungen an die Wohnqualität bestehen und wie Mängel zu behandeln sind[1]. Bei größeren Streitigkeiten ist das Bezirksgericht zuständig[2], und für manche Verfahren stehen Onlinedienste zur Verfügung[3].

Schimmel und Feuchtigkeit

Schimmel entsteht oft durch Feuchtigkeit, unzureichende Lüftung oder bauliche Schäden. Frühzeitiges Erkennen und Dokumentieren schützt Ihre Gesundheit und Ihre Rechte als Mieter.

  • Prüfen Sie Sockel, Ecken und Fensterlaibungen auf sichtbaren Schimmel.
  • Notieren Sie Geruchsentwicklung oder neue Flecken an Wänden und Decken.
  • Messen Sie, wenn möglich, relative Luftfeuchte in problematischen Räumen.
  • Fotografieren und datieren Sie Befunde zur späteren Beweissicherung.
Dokumentieren Sie Schimmelbildung mit Datum und Fotos.

Asbest in älteren Gebäuden

In Altbauten können asbesthaltige Materialien vorkommen, vor allem in älteren Isolierungen, Fliesenklebern oder Rohrummantelungen. Asbest ist gefährlich, wenn Fasern freigesetzt werden.

  • Berühren oder beschädigen Sie verdächtige Materialien nicht selbst.
  • Informieren Sie die Vermieterin oder den Vermieter und fordern Sie eine fachgerechte Untersuchung und Beseitigung.
Stören Sie verdächtige Asbeststellen nicht und vermeiden Sie eigene Reparaturen.

Was tun bei Problemen

Wenn Sie Mängel entdecken, folgen Sie einem klaren Ablauf: informieren, dokumentieren, Fristen beachten und gegebenenfalls rechtliche Schritte prüfen. Gute Dokumentation erhöht die Erfolgschancen bei einer Lösung.

Antworten Sie rechtzeitig auf rechtliche Schreiben, sonst können Rechte verfallen.
  • Kontaktieren Sie die Vermieterin oder den Vermieter umgehend und schildern Sie das Problem.
  • Schicken Sie eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung und fordern Sie eine Beseitigung.
  • Sammeln Sie Beweise: Fotos, Messwerte, Termine und Zeugenaussagen.
  • Beachten Sie gesetzliche oder vertragliche Fristen für Mängelanzeigen und Reparaturen.

Checkliste

  • Fotografieren Sie Schäden sofort und notieren Sie Datum und Zeit.
  • Senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige mit klarer Frist.
  • Prüfen Sie, ob kurzfristige Sicherungsmaßnahmen nötig sind.
  • Dokumentieren Sie alle Kontakte mit Vermieterinnen oder Handwerkern.

FAQ

Wer zahlt die Beseitigung von Schimmel?
Grundsätzlich ist die Vermieterin oder der Vermieter für bauliche Ursachen verantwortlich; informieren Sie schriftlich und dokumentieren Sie den Schaden.
Was mache ich bei Asbestverdacht?
Berühren Sie das Material nicht, informieren Sie sofort die Vermieterin oder den Vermieter und verlangen Sie eine Fachuntersuchung.
Kann ich die Miete mindern?
Bei erheblicher Beeinträchtigung der Wohnqualität kann eine Mietminderung möglich sein; prüfen Sie die Voraussetzungen und dokumentieren Sie den Mangel sorgfältig.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos, Datum und einer kurzen Beschreibung.
  2. Informieren Sie die Vermieterin oder den Vermieter schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung.
  3. Führen Sie Gesprächsprotokolle und sammeln Sie alle Antworten und Termine.
  4. Wenn keine Lösung erfolgt, prüfen Sie eine Beschwerde beim Bezirksgericht oder rechtliche Schritte.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS – Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at – Gerichte und Zuständigkeiten
  3. [3] JustizOnline – Elektronische Formulare und Services
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.