Mieterrechte & Wohnqualität in Österreich

Wohnqualität & Gesundheit (Schimmel, Feuchtigkeit, Asbest) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Viele Mieter in Österreich stehen vor Fragen zur Wohnqualität, besonders wenn Schimmel, Feuchtigkeit oder Asbest im Raum sind. Dieser Text erklärt klar und praxisnah, welche Rechte und Pflichten Mieter und Vermieter haben, wie Sie Mängel richtig melden und welche Beweise nützlich sind. Sie lernen, wann Vermieter für Reparaturen zuständig sind, wie Fristen einzuhalten sind und welche Schritte bei Gesundheitsrisiken sinnvoll sind. Ziel ist, dass Sie als Mieter handlungsfähig werden: von einfacher Dokumentation bis zur Einholung offizieller Gutachten. Die Hinweise sind allgemein verständlich formuliert und zeigen praktische Wege zur Konfliktlösung und zum Schutz Ihrer Gesundheit in Ihrem Mietwohnraum in Österreich. Bei akuten Gefahren sollten Sie sofort handeln und gegebenenfalls fachliche Hilfe einholen.

Was tun bei Schimmel, Feuchtigkeit und Asbest?

Präzise Dokumentation ist der erste Schritt: Fotos, Datum, Uhrzeit und kurze Beschreibungen helfen, den Zustand zu belegen. Melden Sie den Mangel schriftlich an den Vermieter und fordern Sie eine angemessene Frist zur Behebung. Bei sichtbarem Asbest oder starken Schimmelgerüchen vermeiden Sie selbstständige Eingriffe und informieren Sie umgehend den Vermieter.

  • Beweise sammeln: Fotos, Datum, Beschreibung und Messwerte, falls möglich.
  • Mängel schriftlich dem Vermieter melden und eine Frist zur Behebung setzen.
  • Prüfen, ob es sich um Kleinreparaturen oder um vermieterseitige Instandhaltung handelt.
  • Fristen und Kommunikation dokumentieren, damit Sie später nachweisen können, wann Sie gehandelt haben.
Bewahren Sie Kopien aller Meldungen und Fotos sicher auf.

Gesundheitsrisiken und Sofortmaßnahmen

Schimmel kann Atemwegsprobleme, Allergien oder Asthma verschlechtern; Asbestfasern sind langfristig gesundheitsgefährdend. Bei akutem Gesundheitsrisiko verlassen Sie die betroffenen Räume und informieren Sie Arzt sowie Vermieter. Bei Asbestverdacht dürfen Sie keinesfalls Material selbst entfernen oder beschädigen, da dies die Freisetzung gefährlicher Fasern begünstigt.

Bei Verdacht auf Asbest nicht selber anpacken und Räume meiden.

Rechte, Pflichten und rechtliche Schritte

Vermieter sind nach dem Mietrecht in vielen Fällen zur Erhaltung der Wohnsubstanz verpflichtet; konkrete Pflichten finden sich in einschlägigen Bestimmungen des Mietrechts und des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs.[1][2] Reagiert der Vermieter nicht, können Mieter eine angemessene Frist setzen, selbst Hilfe beauftragen oder rechtliche Schritte einleiten. Für gerichtliche Schritte und Formulare steht JustizOnline zur Verfügung.[3]

  • Kontaktieren Sie Beratungseinrichtungen oder eine Mieterberatung für Erstinformation.
  • Bei akuten Mängeln: Abwägen, ob eine fachgerechte Reparatur nötig ist und wer die Kosten trägt.
  • Erwägen Sie rechtliche Schritte beim Bezirksgericht, wenn keine Einigung möglich ist.
Eine klare Fristsetzung erhöht die Chancen auf schnelle Beseitigung.

Praktische Hinweise zur Kommunikation

Formulieren Sie Mängelmeldungen sachlich: beschreiben Sie den Zustand, nennen Sie Datum und fordern Sie eine konkrete Frist. Senden Sie die Meldung schriftlich (E-Mail oder Brief) und bewahren Sie die Versandnachweise auf. Wenn möglich, holen Sie eine kurze schriftliche Einschätzung einer Fachperson ein, insbesondere bei Asbestverdacht.

Häufige Fragen

Wer bezahlt Reparaturen bei Schimmel?
Grundsätzlich ist der Vermieter für größere Schäden und Beseitigung von Mängeln verantwortlich; Ausnahmen können im Mietvertrag geregelt sein.
Darf ich wegen unbewohnbarer Räume die Miete mindern?
Eine Mietminderung kann möglich sein, wenn die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt ist; genaue Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab.
Was ist zu tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Setzen Sie eine schriftliche Frist, wenden Sie sich an Beratungsstellen und prüfen Sie rechtliche Schritte vor einem Bezirksgericht.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie Mängel mit Fotos, Datum und einer knappen Beschreibung.
  2. Melden Sie den Mangel schriftlich dem Vermieter und fordern Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung.
  3. Setzen Sie eine klare Frist und notieren Sie den Fristbeginn und das Fristende.
  4. Bei Gesundheitsgefahr informieren Sie Arzt und Beratungsstellen, und meiden Sie die betroffenen Räume.
  5. Falls nötig, holen Sie ein fachliches Gutachten oder eine Messung ein.
  6. Bleibt der Vermieter untätig, prüfen Sie gerichtliche Schritte und nutzen Sie JustizOnline für Formulare.

Wesentliche Erkenntnisse

  • Sorgfältige Dokumentation stärkt Ihre Position gegenüber dem Vermieter.
  • Bei Asbestverdacht niemals selbst Hand anlegen; Abstand und Fachleute sind wichtig.
  • Fristsetzung und schriftliche Kommunikation sind zentrale Schritte vor rechtlichen Maßnahmen.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS – Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] RIS – Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) §§ 1090–1121
  3. [3] JustizOnline – Elektronische Formulare und Einreichungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.