Zutritt bei Sanierung: Wer zahlt? Mietrecht Österreich
Was gilt rechtlich?
Die rechtlichen Grundlagen für Zutritt und Sanierung richten sich nach dem Mietrechtsgesetz (MRG) und ergänzenden Regelungen; relevante Normen regeln Pflichten von Vermieter und Mieter sowie die Verteilung von Kosten.[1]
Wann darf Vermieter Zutritt verlangen?
Vermieter dürfen in der Regel Zutritt verlangen, wenn ein berechtigter Grund vorliegt und sie rechtzeitig ankündigen. Dringende Fälle, etwa Wasserschäden, erlauben oft sofortiges Handeln.
- Zutritt für geplante Sanierungsarbeiten nach rechtzeitiger Ankündigung und mit Angabe des Zwecks.
- Einsatz bei Gefahr für die Wohnung oder Nachbarn, etwa Wasserrohrbruch oder Brandgefahr.
- Ablesungen, Inspektionen oder vereinbarte Besichtigungstermine mit Vermieter oder Handwerkern.
Kosten: Wer zahlt?
Ob der Vermieter oder der Mieter zahlt, hängt vom Grund der Maßnahme ab. Erhaltungs- und notwendige Sanierungsarbeiten trägt meist der Vermieter; Kosten für durch den Mieter verursachte Schäden können dem Mieter zugerechnet werden.
- Vermieter trägt Kosten für notwendige Sanierung und Erhalt der Mietsache.
- Mieter zahlen nur für Schäden, die sie selbst verursacht haben oder für vereinbarte Reparaturen, die vertraglich festgelegt sind.
- Bei Maßnahmen, die den Wohnwert steigern (Standardanhebung), können besondere Regelungen oder Entschädigungen greifen.
FAQ
- Kann der Vermieter ohne Ankündigung die Wohnung betreten?
- Nein, in der Regel braucht der Vermieter eine Ankündigung und einen sachlichen Grund; Ausnahmen gelten bei Gefahr im Verzug.
- Muss ich für Handwerkerarbeiten im Haus zahlen?
- Nur wenn die Arbeiten Ihre vertragswidrigen Schäden betreffen oder Sie vertraglich dafür verantwortlich sind.
- Wie reiche ich Unterlagen oder Formulare beim Gericht ein?
- Formulare und gerichtliche Vorgänge laufen meist über JustizOnline; informieren Sie sich dort über notwendige Schritte.[2]
Anleitung
- Dokumentieren Sie Mängel mit Fotos, Datum und kurzen Notizen.
- Informieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie einen Termin oder Kostenerklärung an.
- Wahren Sie Fristen für Termine und Antworten; reagieren Sie rechtzeitig auf Schreiben.
- Wenn keine Einigung gelingt, prüfen Sie Klage oder Vermittlung beim Bezirksgericht.
Wesentliche Erkenntnisse
- Dokumentation ist oft entscheidend für die Kostenverteilung.
- Kommunikation schriftlich führen reduziert Missverständnisse.
- Beachten Sie gesetzliche Fristen und Termine.