Zutritt für Sanierung: Mieterrechte in Österreich

Sanierung, Standardanhebung & Entschädigung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich stehen vor dem Problem, dass Vermieter oder Handwerker die Wohnung betreten wollen, um Sanierungen oder Modernisierungen durchzuführen. Dieser Text erklärt verständlich, welche Rechte Sie als Mieter haben, welche Fristen der Vermieter einhalten muss und welche Fehler bei Zutrittsanfragen häufig passieren. Sie erfahren, wann Sie Einlass gewähren müssen, wann Sie widersprechen können und wie Sie Schäden und Kommunikation richtig dokumentieren. Außerdem erkläre ich, wie Entschädigungen oder Ersatzwohnzuschüsse beantragt werden können und welche gerichtlichen Wege grundsätzlich offenstehen, falls eine Einigung nicht möglich ist. Ziel ist, Ihnen klare Handlungsschritte für Österreich an die Hand zu geben, damit Sie Ihre Rechte sicherer wahrnehmen können.

Wann darf der Vermieter eintreten?

Grundsätzlich braucht der Vermieter für planbare Sanierungsarbeiten eine Ankündigung und eine angemessene Frist. Bei dringenden Notfällen wie Wasserrohrbruch kann unmittelbarer Zutritt nötig sein. Für die genauen gesetzlichen Grundlagen siehe das Mietrechtsgesetz (MRG) und relevante Vorschriften.[1]

Reagieren Sie schriftlich und zeitnah auf Ankündigungen, um Fristen zu sichern.

Häufige Fehler von Mieter*innen und Vermieter*innen

  • Keine Fotos oder Dokumentation bei Betreten anfertigen (evidence), sodass Schäden später schwer nachweisbar sind.
  • Keine schriftliche Ankündigung verlangen (notice), dadurch fehlen klare Fristen und Inhalte der Arbeiten.
  • Schlüsselüberlassung ohne schriftliche Vereinbarung, was die Privatsphäre unnötig gefährdet.
  • Nicht auf Fristen achten (deadline) und dadurch Rechte zur Verweigerung oder zum Widerspruch verlieren.
  • Entschädigungsansprüche nicht prüfen (rent), obwohl bei erheblicher Beeinträchtigung Ersatz möglich sein kann.
Bewahren Sie alle E-Mails, Ankündigungen und Fotos geordnet auf.

Was tun bei unberechtigtem Zutritt?

Wenn Personen ohne ausreichende Ankündigung oder ohne dringenden Grund eintreten wollen, verweigern Sie höflich den Zutritt und fordern Sie eine schriftliche Erklärung. Dokumentieren Sie Zeit, Namen und Tätigkeiten und informieren Sie den Vermieter schriftlich über Ihre Bedenken. Bei fortgesetzten Verstößen können Sie eine schriftliche Unterlassungsaufforderung stellen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.[2]

Beweissicherung und Kommunikation

Gute Beweissicherung erhöht Ihre Chancen bei einer Auseinandersetzung: Fotos, Zeugen, Datum/Uhrzeit und Kopien sämtlicher Nachrichten. Fordern Sie den Umfang und die Dauer der Arbeiten schriftlich an und fragen Sie nach Ersatzwohnungen, wenn die Wohnung unbewohnbar wird. Bei Fragen zur Rechtsdurchsetzung ist das Bezirksgericht zuständig; die genaue Verfahrensweise finden Sie bei den zuständigen Stellen.[2]

Eine klare, schriftliche Kommunikation verhindert viele Missverständnisse.

FAQ

Darf der Vermieter ohne meine Zustimmung Handwerker in meine Wohnung lassen?
Nur bei akuten Notfällen wie Rohrbrüchen darf sofort gehandelt werden; für geplante Sanierungen ist in der Regel eine Vorankündigung erforderlich.
Welche Fristen muss der Vermieter einhalten?
Es gibt keine einheitliche Regel für alle Fälle; maßgeblich sind Umfang, Art der Arbeiten und die Vorankündigung nach dem Mietrecht.
Kann ich Entschädigung verlangen, wenn die Wohnung unbrauchbar wird?
Bei erheblichen Beeinträchtigungen können Mieter eine Mietminderung oder Entschädigung geltend machen; dokumentieren Sie Umfang und Dauer der Beeinträchtigung.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie Vorfälle sofort mit Fotos und Zeugen (evidence).
  2. Fordern Sie die Ankündigung und Details schriftlich an (notice).
  3. Beachten Sie Fristen und reagieren Sie innerhalb gesetzter Deadlines (deadline).
  4. Wenn nötig, bereiten Sie Unterlagen für das Bezirksgericht vor und prüfen rechtliche Schritte (court).
Sorgfältige Dokumentation ist oft entscheidend für Erfolg vor Gericht.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Rechtsinformationssystem
  2. [2] justiz.gv.at - Informationen zu Gerichten
  3. [3] JustizOnline - Elektronische Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.