CO & Lüftung: Sicherheit für Mieter in Österreich
Mieter und Mieterinnen in Österreich sollten CO-Risiken und richtige Lüftung kennen, damit Wohnraum sicher bleibt. Dieses Praxisblatt erklärt, wie Sie Kohlenmonoxid erkennen, welche Sofortmaßnahmen in der Wohnung wichtig sind und wann Sie Vermieter oder Behörden informieren sollten. Es zeigt einfache Lüftungsregeln, Hinweise zu Gasgeräten sowie die Dokumentation von Mängeln und Meldungen nach dem Mietrechtsgesetz[1] und dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch[2]. Der Text ist praxisnah und richtet sich an Menschen ohne juristischen Hintergrund, damit Sie als Mieter Ihre Rechte und Pflichten in Österreich besser verstehen und im Notfall sicher handeln können.
Warum CO und Lüftung für Mieter wichtig sind
Kohlenmonoxid (CO) ist geruchlos und kann bei defekten Heizungen, Kaminen oder Gasgeräten entstehen. Da CO unsichtbar ist, kommen Symptome wie Kopfschmerzen, Übelkeit oder Schwindel oft erst spät. Gutes Lüften reduziert das Risiko, indem Luftaustausch stattfindet und Abgase nicht in Wohnräume eindringen. Als Mieter sollten Sie regelmäßig heizen und lüften, Brennerwartungen überprüfen lassen und bei Verdacht unverzüglich handeln.
Typische Warnzeichen
- Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit bei Aufenthalt in der Wohnung
- Schwarze Verfärbungen an Öfen, Rußbildung oder ungewöhnliche Abgasgerüche
- Ausfall von Haustieren oder Personen, die sich plötzlich krank fühlen
Was Mieter sofort tun sollten
- Sofort Fenster und Türen öffnen und Räume gut durchlüften
- Wenn möglich, betroffene Geräte ausschalten oder Abschaltknopf verwenden
- Bei ernsthaften Symptomen Notruf wählen und Wohnung verlassen
- Vermieter schriftlich informieren und Mangel dokumentieren
Dokumentation und Kommunikation
Dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit, Symptome und alle Schritte (Fotos, Messwerte, Zeugen). Schicken Sie eine kurze schriftliche Meldung an den Vermieter und fordern Sie Maßnahmen. Wenn der Vermieter nicht innerhalb angemessener Frist reagiert, können Sie sich an das zuständige Bezirksgericht wenden oder rechtliche Schritte prüfen.
Präventive Maßnahmen in der Wohnung
- Regelmäßige Wartung von Gas- und Heizgeräten durch Fachfirmen
- Korrekte Installation und ausreichende Belüftung bei Verbrennungsgeräten
- CO-Melder an strategischen Stellen anbringen
Rechte und Pflichten (kurz)
Mieter haben Anspruch auf eine bewohnbare Wohnung und können Mängel melden; dies ist im Mietrechtsgesetz geregelt[1]. Vermieter sind verpflichtet, Gefahrenquellen zu beheben. Bei schwerwiegenden Gesundheitsgefahren kann eine gerichtliche Aufklärung nötig werden.[3]
Häufige Fragen (FAQ)
- Wie erkenne ich Kohlenmonoxid?
- CO ist geruchlos; achten Sie auf unspezifische Symptome, Rußbildung oder fehlerhafte Verbrennung und verwenden Sie CO-Melder.
- Was mache ich, wenn ich CO-Verdacht habe?
- Verlassen Sie die Wohnung, lüften Sie und rufen Sie bei gesundheitlichen Problemen den Notruf an; informieren Sie danach Ihren Vermieter schriftlich.
- Wer bezahlt die Wartung von Heizgeräten?
- In der Regel trägt der Vermieter die Kosten für die Gewährleistung der Heizungsanlage, konkrete Pflichten können im Mietvertrag oder nach MRG geregelt sein.
Anleitung
- Bei Symptomen: Wohnung sofort verlassen und Frischluft aufsuchen.
- Notruf wählen, wenn Personen bewusstlos sind oder starke Beschwerden haben.
- Vermieter schriftlich über Mangel informieren und Nachbesserung verlangen.
- Dokumentation anfertigen: Fotos, Uhrzeiten, Zeugen, Messwerte.
Hilfe und Unterstützung
- RIS – Gesetzestexte (MRG, ABGB)
- JustizOnline – Formulare und e-Services
- Justiz.gv.at – Informationen und Kontakte