CO und Lüftung: Schutz für Mieter in Österreich

Sicherheit im Zuhause (Brand, CO, Gas) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich ist es wichtig, CO-Gefahr und richtige Lüftung ernst zu nehmen. Kohlenmonoxid entsteht oft durch defekte Heizgeräte, unsachgemäße Gasgeräte oder blockierte Schornsteine und ist geruchlos und lebensgefährlich. Gute Lüftungsgewohnheiten, regelmäßige Wartung und schnelles Handeln bei Verdacht schützen Sie, Ihre Familie und Ihre Wohnung. Dieser Ratgeber erklärt praxisnah, welche Pflichten Vermieter und Mieter haben, wie Sie Symptome erkennen, welche kurzfristigen Maßnahmen helfen und wie Sie Rechte durchsetzen können. Die Sprache bleibt bewusst einfach, damit auch nicht‑juristische Leserinnen und Leser in Österreich klare Schritte finden — inklusive wann Sie Behörden oder die Justiz einschalten sollten. Wir zeigen außerdem, welche Nachweise nützlich sind, welche Fristen zu beachten sind und wo Sie offizielle Hilfe finden.

Was ist Kohlenmonoxid?

Kohlenmonoxid (CO) ist ein farb- und geruchloses Gas, das bei unvollständiger Verbrennung entsteht. Schon geringe Konzentrationen können Kopfschmerzen, Übelkeit oder Schwindel verursachen; hohe Konzentrationen sind lebensgefährlich. Typische Quellen in Wohnungen sind defekte Gasthermen, Kaminanlagen, Wohnwagenheizungen oder schlecht gewartete Feuerstätten.

Kohlenmonoxid ist geruchlos und kann ohne Messgerät nicht sicher erkannt werden.

Gefahren und Symptome

Typische Symptome bei CO-Exposition sind Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel und Übelkeit bis hin zur Bewusstlosigkeit. Bei mehreren betroffenen Personen in einem Haushalt sollten Sie sofort handeln und an frische Luft gehen.

  • Kopfschmerzen oder Schwindel, besonders nach dem Einschalten der Heizung.
  • Übelkeit oder Desorientierung ohne andere erkennbare Ursache.
  • Mehrere Personen im Haushalt mit ähnlichen Beschwerden.
Verlassen Sie die Wohnung und rufen Sie den Notruf bei Verdacht auf akute CO-Vergiftung.

Rechte und Pflichten

In Österreich sind Vermieter für die Verkehrssicherheit der Mietwohnung verantwortlich und müssen Geräte sowie Schornsteine in einem sicheren Zustand halten. Mieter sind verpflichtet, Mängel umgehend zu melden, damit der Vermieter Abhilfe schaffen kann[1]. Dokumentieren Sie Ihre Meldungen schriftlich und bewahren Sie Nachweise wie Fotos und E-Mails auf.

Eine frühe, schriftliche Meldung erhöht die Chancen auf schnelle Abhilfe.

Wenn der Vermieter nicht reagiert

Wenn keine Reaktion erfolgt, können Mieter Fristen setzen und gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen selbst veranlassen oder bei Gefahr die Behörden informieren. Für gerichtliche Schritte und formelle Aufkündigungen sind offizielle Formulare und das einschalten der Justiz möglich[2].

Bewahren Sie alle Kommunikation mit dem Vermieter und alle Belege sorgfältig auf.

Prävention und praktische Maßnahmen

Vorbeugung reduziert das Risiko: regelmäßige Wartung von Heizgeräten, sichere Nutzung von Koch- und Heizgeräten, Rauch- und CO-Melder sowie richtige Lüftung besonders nach dem Kochen oder Heizen.

  • Lassen Sie Heizungen und Schornsteine regelmäßig warten.
  • Installieren Sie geprüfte CO-Melder in Schlaf- und Aufenthaltsräumen.
  • Lüften Sie regelmäßig und vermeiden Sie längeres Betreiben offener Feuerstellen in geschlossenen Räumen.

Häufige Fragen

Was soll ich tun, wenn ich CO-Verdacht habe?
Verlassen Sie sofort die Wohnung, bringen Sie sich in Sicherheit an die frische Luft, rufen Sie den Notruf und informieren Sie alle Hausbewohner.
Wer zahlt für Messungen oder Reparaturen?
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Verkehrssicherheit und notwendige Reparaturen verantwortlich; Mieter sollten Mängel unverzüglich melden und nachweisen, wenn der Vermieter nicht reagiert.[1]
Kann ich die Miete mindern bei Gefahr durch CO?
Eine Mietminderung ist möglich, wenn die Wohnung mangelhaft ist und der Vermieter nicht abhilft; rechtliche Schritte sollten gut dokumentiert und ggf. mit juristischer Hilfe begleitet werden.

Anleitung

  1. Verlassen Sie sofort die Wohnung und sorgen Sie dafür, dass alle Anwesenden an die frische Luft kommen.
  2. Rufen Sie den Notruf bei akuten Symptomen oder wenn mehrere Personen betroffen sind.
  3. Informieren Sie den Vermieter schriftlich über den Vorfall und fordern Sie eine sichere Überprüfung und Reparatur.
  4. Sammeln Sie Nachweise: Fotos, Meldungen, Arztnachweise und Zeugen, um Ihre Ansprüche zu stützen.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] ris.bka.gv.at - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] justizonline.gv.at - Gerichtliche Aufkündigung (E-Formulare)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.