Fristen für Mieter in Österreich: Miete & Kaution
Worauf Sie bei Fristen achten müssen
Als erstes sollten Sie wissen, dass Fristen für Kurzzeitmieten unterschiedlich vereinbart sein können. Notieren Sie Zahlungsdaten, Kündigungsfristen und meldungsfristen für Mängel.
- Miete zahlen: Prüfen Sie den vereinbarten Zahlungszeitpunkt und mögliche Verzugsfolgen.
- Kaution: Halten Sie Einzahlungsbelege und Kontoangaben bereit, damit Rückforderungen klar sind.
- Mängel melden: Melden Sie Reparaturbedarf umgehend schriftlich, damit Fristen für Nachbesserung gelten.
- Kündigungsfristen: Kurzzeitverträge können kürzere Fristen haben; prüfen Sie den Vertrag genau.
Kautionskonto und Rückzahlung
Bei Kautionen ist oft vertraglich geregelt, ob ein separates Kautionskonto geführt wird. Prüfen Sie den Vertrag und fordern Sie eine Abrechnung nach Auszug an. Gesetzliche Grundlagen finden sich im Mietrechtsgesetz (MRG)[1].
- Belege sammeln: Kontoauszüge, Quittungen und Übergabeprotokolle sichern.
- Fristen setzen: Fordern Sie die Rückzahlung schriftlich mit einer klaren Frist.
- Abzüge prüfen: Lassen Sie sich jede Abzugsposition schriftlich begründen und mit Belegen versehen.
Was tun bei Fristverletzung
Wenn Zahlungen oder Rückgaben nicht fristgerecht erfolgen, dokumentieren Sie alle Kontakte und senden Sie eine formelle Nachfristsetzung. Bleibt die Reaktion aus, kann die Durchsetzung über Schlichtungsstellen oder das Bezirksgericht erfolgen.
Anleitung
- Überblick sammeln: Mietvertrag, Übergabeprotokoll und Zahlungsbelege prüfen.
- Vermieter schriftlich informieren: Mängel und Rückzahlungsanspruch mit Frist nennen.
- Kaution anfordern: Forderung samt Belegen senden und Frist setzen.
- Rechtliche Schritte: Falls nötig, Klage beim Bezirksgericht einreichen oder Schlichtung beantragen.
Häufige Fragen
- Wie lange hat der Vermieter Zeit, die Kaution zurückzuzahlen?
- Die Frist kann vertraglich geregelt sein; üblicherweise sollten Vermieter innerhalb weniger Wochen bis Monate nach Auszug abrechnen und zahlen.
- Kann der Vermieter Abschläge von der Kaution vornehmen?
- Ja, für nachgewiesene Schäden oder nicht bezahlte Mieten darf der Vermieter Abzüge machen, diese müssen jedoch begründet und belegt sein.
- Was mache ich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Setzen Sie eine schriftliche Nachfrist, dokumentieren Sie alles und erwägen Sie die Einschaltung einer Schlichtungsstelle oder gerichtliche Schritte.
Hilfe und Unterstützung
- RIS - Gesetzestext und Rechtsinformationen
- Justiz - Informationen zu Verfahren und Gerichten
- JustizOnline - Elektronische Formulare