Kaution bei Kurzzeitmiete in Österreich für Mieter
Was gilt bei Kurzzeitmieten und Kaution?
Bei Kurzzeitmieten gelten viele Grundprinzipien des Mietrechts auch für kürzere Vertragsdauern: Die Kautionshöhe sollte schriftlich vereinbart sein, Zahlungen belegt werden und der Vermieter muss die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses zurückzahlen, abzüglich berechtigter Abzüge für Schäden. Unterschiedlich sind oft die vertraglichen Details, etwa ob ein Kautionskonto geführt wird oder die Kaution bar hinterlegt wird. Als Mieter sollten Sie bei Vertragsabschluss klare Vereinbarungen über die Kautionshöhe, Rückzahlungsfristen und Abzugsregeln verlangen.
Wichtige Punkte für Mieter
- Kautionshöhe schriftlich vereinbaren.
- Kautionskonto anlegen lassen oder Zahlungsnachweis verlangen.
- Quittungen und relevante Dokumente sicher aufbewahren.
- Schäden fotografisch dokumentieren und datieren.
- Fristen bei Rückzahlung beachten und schriftlich einfordern.
Kautionskonto — was Mieter wissen müssen
Ein Kautionskonto ist oft sinnvoll, weil es die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters verwahrt. Ob ein Kautionskonto verpflichtend ist, hängt vom Vertrag und der Rechtslage ab; das Mietrechtsgesetz (MRG) und spezifische Regelungen liefern die rechtliche Grundlage.[1] Fragen Sie beim Vertragsabschluss nach, ob die Kaution auf einem getrennten Konto geführt wird und fordern Sie einen Nachweis.
Tipps bei Ende des Mietverhältnisses
Vor der Wohnungsübergabe sollten Sie den Zustand gemeinsam mit dem Vermieter überprüfen und Fotos machen. Fordern Sie eine schriftliche Abrechnung der Kaution und beachten Sie die gesetzlich oder vertraglich vereinbarten Fristen für Rückzahlung. Bestehen Meinungsverschiedenheiten, dokumentieren Sie den Schriftverkehr und ziehen Sie gegebenenfalls rechtliche Schritte in Betracht.
FAQ
- Wie hoch darf die Kaution sein?
- Für Kurzzeitmieten gibt es keine einheitliche Obergrenze im MRG für alle Fälle; üblich sind aber ein bis drei Monatsmieten als Orientierung. Prüfen Sie den Vertrag genau und vergleichen Sie die Höhe mit üblichen Praktiken.
- Muss ein Kautionskonto eingerichtet werden?
- Ein Kautionskonto ist in vielen Fällen empfehlenswert, aber nicht immer gesetzlich zwingend. Informieren Sie sich über die vertragliche Vereinbarung und verlangen Sie bei Bedarf einen Nachweis über getrennte Verwahrung.[1]
- Wie bekomme ich die Kaution zurück?
- Nach Rückgabe der Wohnung sollte der Vermieter eine Abrechnung vorlegen. Wenn keine Einigung erzielt wird, können Mieter die Rückzahlung schriftlich fordern und im Streitfall das Bezirksgericht anrufen oder rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.[2]
Anleitung
- Kaution schriftlich vereinbaren und Höhe notieren.
- Quittungen verlangen und alle Zahlungsbelege aufbewahren.
- Zustand der Wohnung fotografisch dokumentieren und datieren.
- Schriftliche Mängelmeldungen an den Vermieter senden und Kopien aufbewahren.
- Fristen beachten und fristgerecht die Rückzahlung fordern.
- Bei anhaltendem Streit das Bezirksgericht kontaktieren oder Klage einreichen.[2]
Wesentliche Erkenntnisse
- Schriftliche Vereinbarungen schützen Mieter vor unerwarteten Abzügen.
- Gute Dokumentation (Fotos, Quittungen) ist entscheidend für die Rückzahlung.
- Fristen und formelle Schritte frühzeitig beachten, um Rechte zu wahren.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Gesetzestext MRG und ABGB
- Informationen zu Gerichten und Verfahren
- JustizOnline Formulare und E-Government