Miete und Kaution bei Kurzzeitmiete in Österreich

Kaution & Kautionskonto 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich ist es wichtig zu wissen, wann bei Kurzzeitmiete Miete fällig wird und wie Kautionen behandelt werden. Kurzzeitmiete kommt häufig bei Ferienwohnungen, befristeten Untermieten oder Übergangswohnungen vor. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, welche Zahlungsfristen und formalen Voraussetzungen für Mietzahlungen und Kautionsabwicklung gelten, worauf Sie bei Übergabeprotokollen achten sollten und wie Sie Rückzahlungen oder Einbehalte prüfen können. Sie erhalten praktische Handlungsschritte, Informationen zu Fristen und Nachweisen sowie Hinweise zu möglichen Streitfällen vor Gericht oder Schlichtungsstellen in Österreich. Die Ausführungen orientieren sich an österreichischem Recht und nennen Behörden, Formulare und Fristen, die für kurzzeitige Mietverhältnisse relevant sind.

Wann ist Miete fällig?

Bei Kurzzeitmieten gilt grundsätzlich, was im Mietvertrag steht: Fälligkeit, Zahlungsweise und etwaige Vorauszahlungen müssen dort klar geregelt sein. Gesetzliche Regelungen können ergänzen, wie Miete und Kaution zu handhaben sind; relevante Grundlagen finden Sie im Mietrechtsgesetz (MRG)[1] und im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB)[2]. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, gilt die vereinbarte Gewohnheit oder die gesetzliche Auslegung durch die Gerichte.

  • Prüfen Sie den Mietvertrag auf Zahlungsfrist und Fälligkeitsdatum (deadline).
  • Zahlen Sie Miete termingerecht und bewahren Sie Zahlungsbelege auf (rent).
  • Klären Sie schriftlich, ob die Kaution auf einem Kautionskonto verwahrt wird (deposit).
  • Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit Fotos und Unterschriften als Beleg (record).
  • Mängel melden Sie dem Vermieter sofort schriftlich und fordern Sie Nachbesserung (repair).
Bewahren Sie alle Belege und das Übergabeprotokoll an einem sicheren Ort auf.

Kaution bei Kurzzeitmiete

Die Kaution dient als Sicherheit für Forderungen des Vermieters. Bei Kurzzeitmieten ist schriftlich zu klären, wie hoch die Kaution ist, ob sie verzinst wird und binnen welcher Frist der Vermieter Abzüge geltend machen darf. Nach Beendigung des Mietverhältnisses sollten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung senden, falls die Kaution nicht automatisch zurücküberwiesen wird.

  • Forderung auf Rückzahlung schriftlich stellen und Frist setzen (deposit).
  • Foto- und schriftliche Dokumentation bei Auszug bereitstellen (record).
  • Bei Streit eine formelle Aufforderung per eingeschriebenem Brief senden (notice).

FAQ

Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?
Der Vermieter muss die Kaution nach Abzug berechtigter Forderungen innerhalb einer angemessenen Frist zurückzahlen; praxisüblich sind wenige Wochen bis wenige Monate, je nach Abwicklung.
Kann der Vermieter für normale Abnutzung abziehen?
Normale Abnutzung ist in der Regel kein Abzugsgrund; der Vermieter kann nur für tatsächlich entstandene, über die normale Abnutzung hinausgehende Schäden einbehalten.
Welche Belege sollte ich bei Auszug haben?
Übergabeprotokoll mit Datum und Unterschriften, Fotos vom Zustand bei Übergabe und alle Zahlungsbelege sind wichtig.

Anleitung

  1. Prüfen Sie zuerst Mietvertrag und Fristen, notieren Sie Fälligkeitsdaten (deadline).
  2. Senden Sie eine schriftliche Rückzahlungsforderung an den Vermieter und setzen Sie eine klare Frist (notice).
  3. Dokumentieren Sie Zustand und Mängel mit Fotos und Belegen, so schaffen Sie Nachweise (record).
  4. Reagiert der Vermieter nicht, prüfen Sie rechtliche Schritte oder gerichtliche Aufklärung; Formulare finden Sie bei JustizOnline (JustizOnline) [3] (bei Bedarf Klage beim Bezirksgericht).

Kernaussagen

  • Prüfen Sie Verträge genau und halten Sie Fristen schriftlich fest (tip).
  • Dokumentation beim Ein- und Auszug schützt vor ungerechtfertigten Einbehalten (tip).
  • Suchen Sie rechtzeitig Hilfe, wenn Rückzahlungen ausbleiben (tip).

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
  3. [3] JustizOnline
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.