Mietkaution & Kautionskonto bei Kurzzeitmiete Österreich
Was ist eine Mietkaution und ein Kautionskonto?
Die Mietkaution ist ein Betrag, den der Mieter dem Vermieter als Sicherung hinterlegt. Bei Kurzzeitmieten wird die Kaution oft zeitlich begrenzt verwaltet; empfohlen ist ein separates Kautionskonto, damit die Mittel getrennt vom Privatvermögen des Vermieters geführt werden. Gesetzliche Details zum Mietrecht in Österreich finden sich in der einschlägigen Rechtslage.[1]
Rechte und Pflichten kurz erklärt
Wichtige Punkte für Mieter:
- Beim Einzahlen: Lassen Sie sich eine Quittung für die Kaution geben.
- Beweissicherung: Machen Sie Fotos vom Zustand der Wohnung beim Ein- und Auszug.
- Schriftliche Kommunikation: Fordern Sie Rückzahlung schriftlich ein und dokumentieren Sie Fristen.
Wenn der Vermieter Abzüge geltend macht, verlangen Sie eine detaillierte Aufstellung der Kosten und Belege.
Kurz: Fristen und Form
Konkrete Fristen können im Mietvertrag stehen; allgemein sollten Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Rückzahlung setzen (z. B. 14–30 Tage). Fordern Sie die Rückzahlung per Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung, und benennen Sie eine klare Frist.
Häufige Fehler vermeiden
- Kein schriftlicher Nachweis: Bewahren Sie nie nur mündliche Absprachen ohne Belege auf.
- Unvollständige Dokumentation: Fehlende Fotos oder Protokolle erschweren die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Häufige Fragen
- Kann der Vermieter die Kaution einfach einbehalten?
- Der Vermieter darf nur berechtigte Forderungen mit der Kaution verrechnen und muss diese belegen. Unklare oder pauschale Einbehalte sind anfechtbar.
- Muss die Kaution auf einem speziellen Konto liegen?
- Ein separates Kautionskonto ist empfehlenswert, um Vermischung mit Privatvermögen zu vermeiden; konkrete Verpflichtungen können vertraglich geregelt sein.
- Wie lange darf der Vermieter mit der Rückzahlung warten?
- Es gibt keine einheitliche Frist für alle Fälle, oft gelten 14–30 Tage als angemessen; setzen Sie eine klare Zahlungsfrist schriftlich.
Anleitung
- Sammeln Sie Belege: Quittungen, Fotos beim Ein- und Auszug und den Mietvertrag bereitstellen.
- Schreiben Sie ein förmliches Rückzahlungsersuchen mit Fristsetzung und senden Sie es per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
- Reagiert der Vermieter nicht oder verweigert die Zahlung, informieren Sie die Schlichtungsstelle oder bereiten Sie eine Klage beim Bezirksgericht vor; nutzen Sie ggf. JustizOnline-Formulare.[2]
Wesentliche Hinweise
- Kommunizieren Sie sachlich und dokumentiert, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Sichern Sie Ihre Rechte durch fristgerechte Reaktionen auf Forderungen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
- Justiz - Informationen zu Gerichten und Verfahren
- JustizOnline - Elektronische Formulare