Kündigung durch Mieter in Österreich: Fristen

Kündigung durch Mieter (Fristen, Rückgabe) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Wenn Sie als Mieter in Österreich wegen eines Jobwechsels oder Umzugs kündigen müssen, ist es wichtig, Fristen, Form und Rechte zu kennen. Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Kündigungsarten möglich sind, wie Sie die Fristen berechnen, welche Pflichten bei der Wohnungsübergabe gelten und welche Unterlagen hilfreich sind. Wir zeigen Schritt für Schritt, wie Sie eine rechtswirksame, schriftliche Kündigung verfassen, welche Belege Sie sammeln sollten und wie Sie Streitigkeiten vermeiden oder vorbereiten. Die Hinweise orientieren sich am österreichischen Mietrecht und an typischen Gerichtsverfahren, damit Sie sicher und vorbereitet handeln können. Am Ende finden Sie eine klare Anleitung, häufige Fragen und Links zu offiziellen Gerichts- und Gesetzesquellen für Österreich, damit Sie im Bedarfsfall schnell die richtigen Formulare und Informationen parat haben.

Wann kann ein Mieter kündigen?

Als Mieter in Österreich gibt es zwei Hauptarten der Kündigung: die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Die ordentliche Kündigung erfolgt zum Ende einer vertraglich oder gesetzlich bestimmten Frist, die im Mietvertrag oder nach dem Mietrechtsgesetz geregelt ist.[1] Die außerordentliche Kündigung ist bei wichtigen Gründen möglich, etwa wenn ein Jobwechsel einen schnellen Umzug erfordert oder die Wohnung schwerwiegend mangelhaft ist.

Mieter haben in der Regel das Recht, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich zu kündigen.

Fristen und Form

  • Ordentliche Kündigung: Prüfen Sie Ihre vertragliche Kündigungsfrist und berechnen Sie das Datum sorgfältig.
  • Schriftform: Kündigungen sollten schriftlich mit Unterschrift erfolgen und der Empfang dokumentiert werden.
  • Außerordentliche Kündigung: Bei schwerwiegenden Gründen sofort möglich, legen Sie Belege vor.
Reagieren Sie rechtzeitig auf Fristen, sonst können Sie Ihre Kündigungsansprüche verlieren.

Wohnungsübergabe und Rückgabe

Bereiten Sie die Übergabe gründlich vor: erstellen Sie ein Übergabeprotokoll, machen Sie Fotos und notieren Sie Zählerstände. Klären Sie offene Forderungen und die Rückzahlung der Kaution rechtzeitig mit dem Vermieter.

  • Übergabeprotokoll: Halten Sie Zustand, Schäden und Zählerstände schriftlich und mit Fotos fest.
  • Kaution: Klären Sie Fristen und mögliche Abzüge vor der Rückgabe der Wohnung.
  • Schlüssel: Übergeben Sie alle Schlüssel und lassen Sie den Empfang bestätigen.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen, bei Streitigkeiten schnell Recht zu bekommen.

FAQ

Wie lang ist die Kündigungsfrist?
Die Frist hängt vom Mietvertrag und der Vertragsart ab; oft gelten drei Monate bei unbefristeten Verträgen, prüfen Sie Ihren Vertrag und das Mietrechtsgesetz.[1]
Kann ich wegen eines Jobwechsels kündigen?
Ja, ein Jobwechsel ist ein häufiger Grund für eine Kündigung; bei Bedarf unterstützen Belege über den neuen Arbeitsort oder den Arbeitgeber die Glaubwürdigkeit.
Muss die Wohnung besenrein übergeben werden?
Üblich ist eine besenreine Übergabe; normale Abnutzung gilt nicht als Schaden, intensive Verschmutzung kann jedoch zu Abzügen von der Kaution führen.[2]

Anleitung

  1. Prüfen Sie den Mietvertrag und bestimmen Sie, ob die ordentliche oder außerordentliche Kündigung gilt.
  2. Formulieren Sie eine klare, unterschriebene schriftliche Kündigung mit Datum und Rückgabezeitpunkt.
  3. Zustellung: Senden Sie die Kündigung nachweisbar (Einwurf-Einschreiben oder Übergabe gegen Unterschrift).
  4. Bereiten Sie die Wohnungsübergabe vor: Protokoll, Fotos und Schlüsselübergabe organisieren.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS: Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] JustizOnline: Formulare und e‑Services
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.