Kündigung durch Mieter in Österreich: Fristen
Wann kann ein Mieter kündigen?
Als Mieter in Österreich gibt es zwei Hauptarten der Kündigung: die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Die ordentliche Kündigung erfolgt zum Ende einer vertraglich oder gesetzlich bestimmten Frist, die im Mietvertrag oder nach dem Mietrechtsgesetz geregelt ist.[1] Die außerordentliche Kündigung ist bei wichtigen Gründen möglich, etwa wenn ein Jobwechsel einen schnellen Umzug erfordert oder die Wohnung schwerwiegend mangelhaft ist.
Fristen und Form
- Ordentliche Kündigung: Prüfen Sie Ihre vertragliche Kündigungsfrist und berechnen Sie das Datum sorgfältig.
- Schriftform: Kündigungen sollten schriftlich mit Unterschrift erfolgen und der Empfang dokumentiert werden.
- Außerordentliche Kündigung: Bei schwerwiegenden Gründen sofort möglich, legen Sie Belege vor.
Wohnungsübergabe und Rückgabe
Bereiten Sie die Übergabe gründlich vor: erstellen Sie ein Übergabeprotokoll, machen Sie Fotos und notieren Sie Zählerstände. Klären Sie offene Forderungen und die Rückzahlung der Kaution rechtzeitig mit dem Vermieter.
- Übergabeprotokoll: Halten Sie Zustand, Schäden und Zählerstände schriftlich und mit Fotos fest.
- Kaution: Klären Sie Fristen und mögliche Abzüge vor der Rückgabe der Wohnung.
- Schlüssel: Übergeben Sie alle Schlüssel und lassen Sie den Empfang bestätigen.
FAQ
- Wie lang ist die Kündigungsfrist?
- Die Frist hängt vom Mietvertrag und der Vertragsart ab; oft gelten drei Monate bei unbefristeten Verträgen, prüfen Sie Ihren Vertrag und das Mietrechtsgesetz.[1]
- Kann ich wegen eines Jobwechsels kündigen?
- Ja, ein Jobwechsel ist ein häufiger Grund für eine Kündigung; bei Bedarf unterstützen Belege über den neuen Arbeitsort oder den Arbeitgeber die Glaubwürdigkeit.
- Muss die Wohnung besenrein übergeben werden?
- Üblich ist eine besenreine Übergabe; normale Abnutzung gilt nicht als Schaden, intensive Verschmutzung kann jedoch zu Abzügen von der Kaution führen.[2]
Anleitung
- Prüfen Sie den Mietvertrag und bestimmen Sie, ob die ordentliche oder außerordentliche Kündigung gilt.
- Formulieren Sie eine klare, unterschriebene schriftliche Kündigung mit Datum und Rückgabezeitpunkt.
- Zustellung: Senden Sie die Kündigung nachweisbar (Einwurf-Einschreiben oder Übergabe gegen Unterschrift).
- Bereiten Sie die Wohnungsübergabe vor: Protokoll, Fotos und Schlüsselübergabe organisieren.
Hilfe und Unterstützung
- RIS: Mietrechtsgesetz (MRG)
- JustizOnline: Formulare und e‑Services
- Justiz.gv.at: Informationen zu Gerichtsverfahren