Mieter: Wer zahlt bei Wartelisten? Österreich

Gemeindewohnungen & Genossenschaften (Vergabe, Kostenmiete) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich stehen vor Wartelisten oder bewerben sich für Gemeindewohnungen und Genossenschaftswohnungen. Dabei stellen sich Fragen zu möglichen Kosten: Wer trägt Besichtigungsgebühren, Bewerbungsgebühren oder Verwaltungskosten? Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Gebühren rechtlich zulässig sind, wann Bewerber selbst zahlen müssen und wann Vermieter oder die Wohnstelle Kosten übernehmen sollten. Ich nenne praktische Schritte, wie Sie Belege sammeln, Fristen einhalten und kostenlose Unterstützung finden. Ziel ist, dass Mieter ihre Rechte kennen, unnötige Ausgaben vermeiden und bei Bedarf gezielt Widerspruch einlegen können. Leichte Sprache, konkrete Beispiele und Hinweise zu offiziellen Stellen helfen Ihnen, den Ablauf in Österreich besser zu verstehen. Lesen Sie weiter.

Warten auf Gemeindewohnungen & Genossenschaften

Bei Gemeindewohnungen und Genossenschaften gelten oft eigene Vergaberegeln; das Mietrechtsgesetz (MRG) und verwandte Vorschriften bestimmen Rechte und Pflichten für Mieter und Vergabestellen[1]. Wartelisten richten sich nach Kriterien wie Wohnbedarf, Wohnsitz und Dringlichkeit; Kostenregelungen sind nicht einheitlich.

Behalte Kopien aller Bewerbungsunterlagen und Zahlungsbelege.

Wer zahlt Bewerbungs- oder Besichtigungskosten?

Ob Bewerbungs- oder Besichtigungskosten anfallen, hängt von der konkreten Stelle ab. Manche Stellen verlangen kleine Bearbeitungsentgelte, andere verzichten vollständig. Wichtig ist, dass Gebühren transparent begründet werden und Belege vorgelegt werden können.

  • Bewerbungsgebühren sind normalerweise vom Bewerber zu tragen, wenn dies ausdrücklich angegeben und rechtlich zulässig ist (fee).
  • Viele Gemeindewohnungen erheben keine Gebühr; pauschale oder unerklärte Forderungen sind oft anfechtbar (rent).
  • Für tatsächlichen Verwaltungsaufwand kann eine Bearbeitungsgebühr verlangt werden, doch die Stelle muss die Rechtsgrundlage und Höhe darlegen (form).
Fordern Sie immer eine schriftliche Begründung für jede verlangte Gebühr an.

Was Mieter tun können

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Gebühr zulässig ist, dokumentieren Sie alle Forderungen schriftlich und sammeln Sie Nachweise. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit können Sie formell vorgehen oder Beratung suchen; für Einreichungen und gerichtliche Schritte stehen Online-Formulare und Verfahren zur Verfügung[2]. Informationen zu gerichtlichen Abläufen und Ansprechstellen finden Sie bei der Justiz[3].

  • Sammeln Sie alle Nachweise: Schreiben, E‑Mails, Zahlungsbelege, Fotos (evidence).
  • Reichen Sie formelle Beschwerden oder Anfragen schriftlich ein; nutzen Sie gegebenenfalls JustizOnline-Formulare[2] (form).
  • Suchen Sie kostenlose Beratung bei lokalen Beratungsstellen oder kontaktieren Sie die Justiz für Verfahrensfragen[3] (contact).
Frühzeitige Dokumentation erhöht Ihre Chancen in formalen Verfahren.

FAQ

Wer zahlt Besichtigungsgebühren?
Besichtigungsgebühren dürfen in vielen Fällen nicht pauschal verlangt werden; fragen Sie nach einer Rechnung und prüfen Sie die Begründung.
Muss ich eine Bewerbungsgebühr bei Gemeindewohnungen zahlen?
Oft sind keine Gebühren vorgesehen; wenn doch, muss die Stelle die Rechtsgrundlage nennen und Belege vorlegen.
Wohin kann ich mich wenden, wenn eine Gebühr unzulässig erscheint?
Sie können sich an freie Mietrechtsberatung wenden oder formell vorgehen, etwa über die Bezirksgerichte und offizielle Rechtswege.

Anleitung

  1. Sammeln Sie vollständige Unterlagen: Ausweis, Einkommensnachweise, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (evidence).
  2. Füllen Sie das Bewerbungsformular vollständig aus und senden Sie es fristgerecht ein (form).
  3. Beachten Sie Fristen für Rückmeldungen und Widersprüche; notieren Sie Termine (calendar).
  4. Holen Sie rechtliche Beratung ein, falls Gebühren ungerechtfertigt sind oder Fristen verletzt wurden (contact).

Wichtige Erkenntnisse

  • Nicht jede geforderte Gebühr ist rechtmäßig; verlangen Sie Belege.
  • Dokumentation stärkt Ihre Position bei Beschwerden.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS – Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] JustizOnline – e‑Formulare und Einreichungen
  3. [3] Justiz – Gerichtliche Informationen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.