Wer zahlt beim Antrag auf Gemeindewohnung Österreich

Gemeindewohnungen & Genossenschaften (Vergabe, Kostenmiete) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich fragen Sie sich oft: Wer übernimmt die Kosten, wenn Sie eine Gemeindewohnung beantragen? Dieser Text erklärt verständlich, welche Gebühren, Nachweise und Nebenkosten bei der Bewerbung üblich sind, welche Formalitäten Bezirksgerichte und Gemeindeverwaltungen erwarten und in welchen Fällen Bewerber selbst zahlen müssen. Wir zeigen, welche Unterlagen typischerweise erforderlich sind, welche Kosten rechtlich zulässig sein können und wie Sie Ärger vermeiden können, indem Sie Fristen und Nachweise beachten. Außerdem erklären wir, wie Sie Widerspruch einlegen oder rechtliche Hilfe suchen können, wenn Gebühren unklar oder bestritten werden. Die Informationen beziehen sich auf Regelungen und Verwaltungsabläufe in Österreich. Praktische Tipps und Hinweise zur Kontaktaufnahme mit Gemeindeämtern und Rechtsstellen runden den Leitfaden ab.

Wer zahlt?

In vielen Gemeinden gibt es keine pauschale Bewerbungsgebühr für eine Gemeindewohnung. Trotzdem können indirekte Kosten entstehen: Kopien, beglaubigte Dokumente, Fahrtkosten zur Behörde oder notwendige Bescheinigungen. Wenn eine Gebühr verlangt wird, prüft die Gemeinde, ob diese gemäß örtlicher Satzung zulässig ist. Rechtliche Grundlagen für Mietverhältnisse und Schutzregelungen finden sich im Mietrechtsgesetz (MRG)[1], bei Verfahrensfragen spielt das Bezirksgericht eine Rolle[2].

Bewahren Sie Rechnungen und Belege zu Bewerbungs‑Kosten systematisch auf.

Mögliche Kosten und Belege

  • Bearbeitungsgebühr oder Verwaltungsgebühr: Manche Gemeinden verrechnen kleinere Verfahrenspauschalen.
  • Kaution oder angemessene Sicherheitsleistung: Bei Zuteilung können Depotregelungen greifen.
  • Kopien und beglaubigte Nachweise: Einkommensnachweise, Meldezettel und Haushaltsbestätigungen sollten vollständig sein.
  • Fahr- und Zeitaufwand: Anträge, Besichtigungen und Termine können indirekte Kosten verursachen.
Unterlagen vollständig vorzubereiten reduziert oft zusätzliche Gebühren oder Verzögerungen.

Was Mieter nicht zahlen müssen

In der Regel dürfen Gemeinden keine unzulässigen Vorauszahlungen verlangen, die nicht gesetzlich gedeckt sind. Ein pauschales Entgelt, das nicht in Satzungen oder gesetzlichen Regelungen begründet ist, sollten Sie prüfen lassen. Wenn Unsicherheit besteht, können Sie Widerspruch einlegen oder die Rechtslage prüfen lassen.

Wenn die Gemeinde Gebühren verlangt

Gehen Sie wie folgt vor: Fordern Sie eine schriftliche Aufschlüsselung der Kosten an, verlangen Sie Belege und prüfen Sie, ob die Satzung der Gemeinde die Gebühr deckt. Falls nötig, dokumentieren Sie alle Kontakte per E‑Mail oder Brief und halten Sie Fristen ein. Zur gerichtlichen Klärung ist oft das Bezirksgericht zuständig[2].

Reagieren Sie zeitgerecht auf behördliche Schreiben, sonst können Rechte verloren gehen.

Antrag, Fristen und Formalitäten

Einige Gemeinden verlangen Formulare oder besondere Nachweise. Nutzen Sie ggf. die Online‑Formulare der Justiz für formelle Schritte[3]. Achten Sie auf Abgabefristen und darauf, vollständige Unterlagen einzureichen, um Nachforderungen zu vermeiden.

FAQ

Muss ich bei der Bewerbung eine Gebühr zahlen?
Nicht immer. Einige Gemeinden verlangen kleine Verwaltungsgebühren, andere nicht. Fragen Sie die zuständige Wohnungsstelle und fordern Sie eine schriftliche Aufstellung der Kosten.
Wer zahlt Kopier‑ und Beglaubigungskosten?
Diese Kosten trägt normalerweise der Bewerber. Bewahren Sie alle Belege auf und verlangen Sie, wenn möglich, digitale Nachweise.
Was kann ich tun, wenn eine Gebühr unklar ist?
Bitten Sie um schriftliche Erläuterung und prüfen Sie die Satzung der Gemeinde. Bei Bedarf können Sie Widerspruch einlegen oder rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Anleitung

  1. Informieren: Prüfen Sie die Vorgaben Ihrer Gemeinde zur Bewerbung und mögliche Gebühren.
  2. Unterlagen sammeln: Einkommensnachweise, Meldezettel, Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen bereitlegen.
  3. Formular ausfüllen: Reichen Sie das Bewerbungsformular vollständig und fristgerecht ein.
  4. Belege anfordern: Fordern Sie eine schriftliche Aufschlüsselung, falls Gebühren verlangt werden.
  5. Kontakt halten: Dokumentieren Sie Termine, E‑Mails und Telefonate mit der Wohnungsstelle.
  6. Rechtliche Schritte prüfen: Bei Streit über Gebühren können Sie Widerspruch einlegen oder das Bezirksgericht einschalten.

Schlussfolgerung

Ob Sie als Bewerber für eine Gemeindewohnung zahlen müssen, hängt von lokalen Regelungen und der konkreten Anfrage ab. Transparenz seitens der Gemeinde und sorgfältige Dokumentation schützen Sie vor unrechtmäßigen Kosten. Bei Zweifeln hilft es, die Rechtssituation prüfen zu lassen und Fristen einzuhalten.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS: Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz: Bezirksgerichte und Verfahrensinformationen
  3. [3] JustizOnline: Elektronische Formulare und Services
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.