Mieterrechte: Kosten für Anpassungen in Österreich

Barrierefreiheit & angemessene Anpassungen 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich fragen Sie sich vielleicht, wer die Kosten für angemessene Anpassungen in der Wohnung trägt, etwa Handläufe, barrierefreie Duschen oder Türverbreiterungen. Dieser Ratgeber erklärt in klarer Sprache Ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Vermieter, wann staatliche Förderungen oder Zuschüsse möglich sind und wie Sie notwendige Reparaturen und Umbaumaßnahmen sicher und rechtssicher anstoßen. Ich beschreibe Schritt für Schritt, welche Nachweise hilfreich sind, wie Sie Anträge stellen und welche Fristen zu beachten sind. Ziel ist, Ihnen praktische Handlungsschritte zu geben, damit Anpassungen möglich werden, ohne unnötige Kosten oder rechtliche Risiken für Mieter entstehen. Außerdem nenne ich Anlaufstellen in Österreich und erkläre, wie Sie Dokumentation und kostenloses Beratungsangebot nutzen können.

Was sind angemessene Anpassungen?

Angemessene Anpassungen sind bauliche oder technische Änderungen, die eine Wohnung für die Nutzung durch eine Person mit Behinderung oder besonderen Bedürfnissen geeignet machen. Typische Beispiele sind Handläufe, barrierefreie Duschen, Rampen oder Türverbreiterungen. Nicht jede Verschönerung ist eine angemessene Anpassung; entscheidend sind Zweck und Notwendigkeit für die Nutzung der Wohnung.

Wer zahlt? Übersicht

Es gibt keine pauschale Antwort: Verantwortlich ist meist der Vermieter, wenn die Anpassung die Wohnnutzung sichert. In anderen Fällen können Mieter, Förderstellen oder Drittpersonen (z. B. Sozialhilfe) die Kosten übernehmen. Wichtig sind Art der Maßnahme, Vertragsregelungen und einschlägige Bestimmungen des Mietrechts.

  • Vermieter übernimmt in der Regel Kosten, wenn die Maßnahme zur Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung notwendig ist (rent).
  • Manche Anpassungen erfordern eine schriftliche Zustimmung oder einen formlosen Antrag beim Vermieter (form).
  • Bei einvernehmlicher Vereinbarung kann eine Kostenaufteilung vereinbart werden (payment).
  • In bestimmten Fällen gibt es Förderungen oder Zuschüsse auf Landes- oder Bundesebene (support).
In vielen Fällen ist ein schriftlicher Antrag an den Vermieter sinnvoll und hilfreich.

Wann muss der Vermieter zahlen?

Der Vermieter muss in der Regel zahlen, wenn die Anpassung notwendig ist, um die Wohnung vertragsgemäß nutzbar zu halten oder wenn gesetzliche Regeln dies vorsehen. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls und gegebenenfalls Regelungen im Mietvertrag oder im Mietrechtsgesetz [1].

  1. Prüfen Sie Fristen und Reaktionszeiten, etwa auf Aufforderungen des Mieters (time).
  2. Sammeln Sie Nachweise wie Fotos, Arztberichte oder Stellungnahmen, die den Bedarf belegen (evidence).
  3. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim Vermieter und fordern Sie eine schriftliche Antwort an (form).
  4. Wenn keine Einigung möglich ist, können gerichtliche Schritte folgen; zuständig ist in vielen Fällen das Bezirksgericht (court).

Staatliche Förderungen und Zuschüsse

Für bestimmte Anpassungen gibt es Zuschüsse oder Förderprogramme auf Bundes- oder Landesebene. Förderbedingungen, Förderhöhe und Antragswege unterscheiden sich je nach Programm. Erkundigen Sie sich frühzeitig, bevor Arbeiten beginnen.

  • Informieren Sie sich über notwendige Formulare und Nachweise bevor Sie Aufträge vergeben (form).
  • Manche Förderungen decken nur einen Teil der Kosten; prüfen Sie mögliche Eigenbeteiligung (payment).
  • Nutzen Sie Beratungsstellen und Sozialberatungen für konkrete Hinweise zu Zuschüssen (support).
Sammeln Sie Kostenvoranschläge von mehreren Firmen, um Förderansprüche zu belegen.

Wie dokumentieren und Antrag stellen

Gute Dokumentation erhöht die Chancen auf Kostenübernahme: Datum, Fotos vor und nach, schriftliche Kostenvoranschläge und ärztliche Befunde sind wichtig. Reichen Sie Anträge und Antworten schriftlich ein und bewahren Sie Kopien auf. Für gerichtliche Schritte ist vollständige Dokumentation oft entscheidend; in manchen Fällen ist eine Einreichung über JustizOnline möglich [2].

  • Fotos und schriftliche Befunde anfertigen und chronologisch ablegen (evidence).
  • Kostenvoranschläge und Rechnungen aufheben und vergleichen (payment).
  • Antrag und etwaige Vereinbarungen schriftlich dokumentieren (form).
  • Reaktionsfristen des Vermieters beachten und Fristen notieren (time).
Reagieren Sie schnell auf Fristsetzungen, sonst können Ansprüche gefährdet werden.

FAQ

Wer entscheidet, ob eine Anpassung "angemessen" ist?
Das ist eine Einzelfallentscheidung, abhängig von Notwendigkeit, Umfang der Maßnahme und vertraglichen Vereinbarungen. Bei Streit kann ein Gericht entscheiden.
Kann der Vermieter die Zustimmung verweigern?
Ja, der Vermieter kann ablehnen, wenn die Maßnahme unzumutbar ist oder die Substanz des Gebäudes gefährdet; die Gründe müssen sachlich sein.
Gibt es staatliche Zuschüsse in Österreich?
Ja, es gibt Förderungen auf Bundes- und Landesebene; Bedingungen und Höhe variieren je nach Programm.

Anleitung

  1. Kontaktieren Sie zuerst den Vermieter schriftlich und schildern Sie die Notwendigkeit der Anpassung (support).
  2. Sammeln Sie Beweise: Fotos, ärztliche Atteste und Kostenvoranschläge (evidence).
  3. Reichen Sie einen formellen Antrag mit allen Nachweisen ein und fordern Sie eine schriftliche Antwort (form).
  4. Beachten Sie gesetzliche und vertragliche Fristen und dokumentieren Sie alle Antworten (time).
  5. Kommt es zu keiner Einigung, prüfen Sie rechtliche Schritte und mögliche Unterstützung durch Beratungsstellen (court).

Wichtigste Punkte

  • Dokumentation ist entscheidend für Erfolg bei Kostenübernahmen.
  • Schriftliche Anträge und Antworten schaffen Klarheit und Beweiskraft.
  • Nutzen Sie staatliche Beratungsstellen und Förderhinweise frühzeitig.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Mietrechtsgesetz (MRG) - RIS
  2. [2] JustizOnline - elektronische Einreichungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.