Wer zahlt Internet, TV und Stellplatz? Mieter in Österreich

Betriebskosten & Abrechnung (Akonto vs Pauschale) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich fragen sich, wer die Kosten für Internet, TV und einen Parkplatz trägt. In manchen Fällen sind Internet oder Kabelfernsehen Teil des Mietvertrags, in anderen bestellt der Mieter eigene Verträge. Gleiches gilt für gemietete Stellplätze oder zugewiesene Parkplätze: Kosten, Abrechnung und Zuständigkeiten hängen oft von Vertragsklauseln, Hausordnung und örtlichen Gepflogenheiten ab. Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Regeln typischerweise gelten, wie Nebenkosten abgerechnet werden und welche Schritte Sie als Mieter ergreifen können, wenn Unklarheiten oder Streit entstehen. Die Hinweise beziehen sich auf österreichisches Mietrecht und praktische Schritte für Mieter, damit Sie Ihre Rechte besser verstehen und Konflikte vermeiden können.

Wer zahlt in der Praxis?

Grundsätzlich gilt: wer im Mietvertrag als Vertragspartner für eine Leistung eingetragen ist, trägt in der Regel auch die Kosten. Viele Vermieter legen Internet/TV-Konditionen im Mietvertrag oder der Hausordnung fest, andere Mieter schließen eigene Abos ab. Für Parkplätze kann die Vereinbarung unterschiedlich sein: manche Stellplätze sind im Mietvertrag inkludiert, andere werden separat vermietet.

Lesen Sie den Mietvertrag aufmerksam auf Klauseln zu Internet, TV und Stellplatz.
  • Mieter zahlen eigene Internet- oder TV-Abos, wenn dies im Vertrag nicht anders geregelt ist.
  • Ist Internet/TV ausdrücklich im Mietvertrag genannt, gilt die dort beschriebene Zahlungsregelung.
  • Für separat vermietete Stellplätze zahlt in der Regel der Nutzer des Stellplatzes die Miete dafür.
  • Bei Gemeinschaftsanlagen (z. B. Hausanschluss für Internet) können Kosten über die Betriebskosten abgerechnet werden.

Vertragsklauseln, Abrechnung und Betriebskosten

Ob Kosten über die Betriebskosten abgerechnet werden dürfen, hängt von der konkreten Rechtsgrundlage und der Vereinbarung ab. Das Mietrechtsgesetz und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch enthalten Vorgaben zur Umlage von Betriebskosten und zu Bestandverträgen.[1] Achten Sie auf Formulierungen wie "inklusive" oder "akonto" vs. "pauschal" in der Abrechnung.

Bestehen Unklarheiten, fordern Sie eine schriftliche Aufschlüsselung der Kosten vom Vermieter an.
  • Prüfen Sie, ob Internet/TV in der Liste der umlagefähigen Betriebskosten genannt ist.
  • Fordern Sie Belege und Abrechnungen an, wenn Kosten über die Betriebskosten verrechnet werden.
  • Kontaktieren Sie zuerst den Vermieter bei Unstimmigkeiten; dokumentieren Sie Anfragen schriftlich.
  • Bei anhaltenden Streitigkeiten ist der Gang zum Bezirksgericht möglich; informieren Sie sich über das Verfahren.[2]

Wenn Sie als Mieter etwas nicht akzeptieren, hilft eine sachliche, dokumentierte Kommunikation oft weiter. Sammeln Sie Verträge, Rechnungen, Fotos und schriftliche Mitteilungen als Beweismittel.

Gute Dokumentation erhöht Ihre Chancen in Verhandlungen oder vor Gericht.

Wie Sie vorgehen: Rechte prüfen und Schritte setzen

Folgen Sie einem klaren Ablauf: Vertragsprüfung, Dokumentation, schriftliche Anfrage an Vermieter, ggf. Schlichtung oder Gericht. Bei kostenpflichtigen Gemeinschaftsanschlüssen muss die Umlageklausel transparent sein.

Wichtige Punkte zur Prüfung

  • Steht Internet/TV oder Stellplatz ausdrücklich im Mietvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung?
  • Welche Belege liegen vor (Rechnungen, Zahlungsbestätigungen, Abrechnungen)?
  • Sind die Kosten als akonto oder pauschal vereinbart und wie wirkt sich das auf die Abrechnung aus?
In vielen Fällen entscheidet die konkrete Vertragsform über die Kostenverteilung.

FAQ

Wer muss für das Internet zahlen, wenn im Vertrag nichts steht?
Wenn der Mietvertrag keine Regelung enthält, schließt normalerweise der Mieter das eigene Abo ab und trägt die Kosten selbst.
Können Vermieter Internetkosten pauschal auf alle Mieter umlegen?
Nur wenn dies vertraglich vereinbart oder rechtlich zulässig ist; die Umlage muss transparent und nachvollziehbar sein.
Was tun, wenn der Vermieter einen Stellplatz plötzlich zusätzlich berechnet?
Prüfen Sie zuerst den Mietvertrag; fordern Sie eine schriftliche Begründung und gegebenenfalls Belege an, und dokumentieren Sie alle Anfragen.

Anleitung

  1. Lesen Sie Ihren Mietvertrag und alle Anhänge sorgfältig durch.
  2. Sammeln Sie Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftverkehr als Nachweis.
  3. Schicken Sie dem Vermieter eine schriftliche Anfrage mit Frist zur Klärung der Kosten.
  4. Wenn keine Einigung möglich ist, prüfen Sie Schlichtungsstellen oder ein Verfahren beim Bezirksgericht.[2]
Formulieren Sie Anfragen klar, sachlich und mit Fristsetzung.

Wesentliche Erkenntnisse

  • Vertragstexte entscheiden oft darüber, wer Kosten trägt.
  • Dokumentation von Zahlungen und Absprachen schützt Mieterrechte.
  • Frühzeitige Kommunikation mit dem Vermieter vermeidet viele Konflikte.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
  2. [2] Justiz - Informationen zu Gerichten und Verfahren
  3. [3] JustizOnline - Formulare und Online-Dienste
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.