Akonto vs Pauschale: Betriebskosten für Mieter in Österreich

Betriebskosten & Abrechnung (Akonto vs Pauschale) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich stehen vor Fragen, wenn Betriebskosten als Akonto-Zahlung oder als Pauschale abgerechnet werden. Dieser Text erklärt verständlich, was Akonto und Pauschale bedeuten, wer welche Beträge zahlt und wie Mieter ihre Rechte wahrnehmen können. Wir behandeln, wie Sie Abrechnungen prüfen, welche Belege relevant sind, Fristen für Einwände und welche Schritte nützlich sind, wenn Unklarheiten bleiben. Ziel ist, Sie als Mieter zu befähigen, Forderungen nachzuvollziehen und bei Bedarf korrekt Widerspruch zu erheben oder Hilfe zu suchen. Die Hinweise sind praxisorientiert und verweisen auf offizielle österreichische Quellen für Gesetzestexte und gerichtliche Verfahren.[1]

Was bedeutet Akonto vs Pauschale?

Akonto sind regelmäßige Vorauszahlungen des Mieters für erwartete Betriebskosten. Die Pauschale ist ein fester Betrag, den der Mieter unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch zahlt. Bei Akonto erwartet der Vermieter am Ende des Abrechnungszeitraums eine genaue Abrechnung; bei Pauschale entfällt oft die detaillierte Abrechnung, sofern der Mietvertrag das erlaubt.

Akonto sind Vorauszahlungen, Pauschale ist ein fixer Pauschalbetrag.

Wer zahlt welche Kosten?

Grundregel: Umlagefähige Betriebskosten können laut Mietvertrag auf den Mieter überwälzt werden, nicht umlagefähige Kosten bleiben beim Vermieter. Entscheidend sind die vertragliche Regelung und die gesetzlichen Vorgaben.

  • Belege: Abrechnungen, Rechnungen und Zahlungsbelege sollten Sie sammeln und prüfen.
  • Mietvertrag: Beachten Sie Klauseln zu Betriebskosten, Pauschalen und Abrechnungszeiträumen.
  • Fristen: Achten Sie auf Widerspruchsfristen und die Frist für die Abrechnung.
Sammeln Sie alle Belege digital und chronologisch geordnet.

Akonto-Abrechnung prüfen

So prüfen Sie eine Akonto-Abrechnung: Vergleichen Sie die geleisteten Vorauszahlungen mit den tatsächlichen Kosten, prüfen Sie Belege und erkennen Sie Fehlbuchungen oder doppelte Kostenpositionen.

  • Belege prüfen: Stimmen Rechnungen und Zahlungsnachweise mit der Abrechnung überein?
  • Fristen beachten: Prüfen Sie, ob die Abrechnung innerhalb der gesetzlich zulässigen Frist erfolgte.
  • Formell anfordern: Fordern Sie fehlende Belege schriftlich an, wenn etwas unklar ist.

Was tun bei Streit oder fehlender Abrechnung?

Wenn der Vermieter keine ausreichende Abrechnung liefert oder Sie Unstimmigkeiten entdecken, dokumentieren Sie alles, schicken Sie eine schriftliche Aufforderung und setzen Sie eine angemessene Frist. Reagieren Sie innerhalb gesetzlicher Fristen und prüfen Sie Möglichkeiten zur Schlichtung oder gerichtlichen Klärung. Mieter können sich an Schlichtungsstellen oder direkt an das Bezirksgericht wenden, wenn eine Einigung nicht möglich ist.[2]

Reagieren Sie innerhalb der Fristen, sonst können Rechte verloren gehen.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Akonto und Pauschale?
Akonto sind Vorauszahlungen, die mit einer genauen Abrechnung verrechnet werden; Pauschale ist ein fixer Betrag ohne separate Einzelabrechnung.
Kann der Vermieter jederzeit eine Pauschale einführen?
Nur wenn der Mietvertrag eine solche Vereinbarung zulässt oder Mieter und Vermieter zustimmen; einseitige Änderungen durch den Vermieter sind meist nicht zulässig.
Wie lege ich Einspruch gegen eine Abrechnung ein?
Schreiben Sie dem Vermieter eine formelle Aufforderung zur Korrektur und Belegeinsicht, setzen Sie eine Frist und dokumentieren Sie den Versand; bei Bedarf suchen Sie rechtliche Hilfe.

Anleitung

  1. Belege sammeln: Mietvertrag, Abrechnungen und Zahlungsnachweise zusammenstellen.
  2. Abrechnung prüfen: Akonto-Zahlungen mit Gesamtabrechnung vergleichen und Fristen beachten.
  3. Schriftlich anfordern: Fehlende Belege schriftlich (form) beim Vermieter anfordern.
  4. Wenn nötig: Kontakt zum Bezirksgericht oder einer Schlichtungsstelle aufnehmen (court) und Unterlagen bereithalten.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz - Informationen zu Gerichten und Verfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.