Antrag bei Schlichtungsstelle für Mieter in Österreich

Schlichtung & Streitbeilegung (inkl. Mietzinsminderung) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich ist es wichtig zu wissen, wie und wann Sie bei einer Schlichtungsstelle einen Antrag stellen können. Diese Stelle hilft, Konflikte mit dem Vermieter außergerichtlich zu klären — etwa bei Mietzinsminderung, Reparaturen oder Kündigungsstreitigkeiten. In diesem Text erkläre ich Schritt für Schritt, welche Unterlagen Sie brauchen, welche Fristen gelten und wie der Ablauf typischerweise aussieht. Ich beschreibe auch, wie Sie Beweise sammeln, Formulare korrekt ausfüllen und welche Rechte Ihnen nach dem Mietrechtsgesetz (MRG)[1] zustehen. Die Sprache ist bewusst einfach gehalten, damit Sie ohne juristische Vorkenntnisse den Antrag selbst vorbereiten oder gezielt Unterstützung suchen können. Lesen Sie weiter für konkrete Prüf- und Aktionsschritte.

Wann ist die Schlichtungsstelle zuständig?

Schlichtungsstellen vermitteln, wenn Mieter und Vermieter Streit haben, zum Beispiel über Mietzins, Mängel oder Kündigung. Sie sind oft die erste Anlaufstelle vor einem Gerichtsverfahren und können eine schnellere, kostengünstigere Lösung bieten. Nicht alle Streitigkeiten sind zwingend dort einzubringen, aber viele mietrechtliche Fragen lassen sich hier klären.

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen auf Erfolg.

Typische Streitpunkte

  • Mietzinsminderung (rent): Beanstandungen wegen zu hoher Miete oder Minderung bei Mängeln.
  • Reparaturen (repair): Verspätete oder ausbleibende Instandsetzung von Heizung, Sanitär oder Schimmel.
  • Kündigung (eviction): Streit über die Rechtmäßigkeit einer Kündigung oder Aufkündigung.
  • Betretung und Privatsphäre (entry): Unangekündigter Zutritt durch den Vermieter oder wiederholte Kontrollen.
In den meisten Fällen ist eine Schlichtung schneller als ein Gericht.

Wie stelle ich den Antrag?

Vorbereiten der Unterlagen

Sammeln Sie alle relevanten Dokumente: Mietvertrag, Schriftverkehr mit dem Vermieter, Fotos von Mängeln, Zahlungsbelege und gegebenenfalls Zeugenangaben. Eine klare Chronologie der Ereignisse hilft der Schlichtungsstelle, den Sachverhalt zu beurteilen.

  • Unterlagen sammeln (evidence): Mietvertrag, Fotos, Rechnungen und Nachrichten.
  • Formulare ausfüllen (form): Das richtige Antragsformular korrekt und vollständig ausfüllen[2].
  • Fristen beachten (deadline): Prüfen, ob für Ihre Anliegen Ausschlussfristen gelten.
Antworten Sie auf Schriftstücke rechtzeitig, damit Sie keine Frist versäumen.

Einreichen und Ablauf

Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Schlichtungsstelle ein — das kann persönlich, per Post oder online erfolgen, je nach Region. Die Schlichtungsstelle lädt beide Parteien zu einer Sitzung ein, entweder schriftlich oder mündlich. Dort wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden; falls das nicht gelingt, erhalten Sie Hinweise zum weiteren gerichtlichen Vorgehen.

FAQ

Was kostet ein Antrag bei der Schlichtungsstelle?
Die Kosten sind meist gering oder entfallen; in vielen Bundesländern gibt es wenig oder gar keine Gebühren, abhängig vom Streitwert und der Landesregelung.
Muss ich vor Gericht gehen, wenn die Schlichtung scheitert?
Nicht unbedingt, aber die Schlichtung gibt oft eine Grundlage für weitere Schritte; bei ausbleibender Einigung können Sie Klage beim Bezirksgericht einreichen[3].
Wie lange dauert ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle?
Die Dauer variiert; viele Verfahren sind innerhalb von Wochen bis wenigen Monaten erledigt, je nach Komplexität und Terminvorschlägen.

Anleitung

  1. Schritt 1: Unterlagen vollständig zusammenstellen (evidence).
  2. Schritt 2: Formular korrekt ausfüllen und alle Belege anhängen (form).
  3. Schritt 3: Fristen prüfen und Antrag rechtzeitig einreichen (deadline).
  4. Schritt 4: Einladung zur Schlichtung annehmen oder einen Vertreter benennen (contact).

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] JustizOnline - Formulare
  3. [3] Justiz.gv.at - Informationen zu Gerichtsverfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.