Mieter: Was tun bei Schlichtungsstelle in Österreich

Schlichtung & Streitbeilegung (inkl. Mietzinsminderung) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Wenn Sie als Mieter in Österreich einen Antrag bei der Schlichtungsstelle stellen oder damit konfrontiert werden, ist es wichtig zu wissen, welche Schritte jetzt folgen. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, wie ein Schlichtungsantrag abläuft, welche Fristen gelten, welche Unterlagen sinnvoll sind und wie Sie Beweise sammeln. Ich beschreibe, wie Sie sich auf eine Anhörung vorbereiten, welche Ergebnisse möglich sind und wann ein Gang vor Gericht nötig sein kann. Dazu gehören Hinweise, wie Sie Formulare richtig ausfüllen, welche Fragen bei der Verhandlung zu erwarten sind und wann rechtliche Beratung sinnvoll ist.

Wie läuft ein Antrag bei der Schlichtungsstelle ab?

Der Antrag wird meist schriftlich gestellt; die Schlichtungsstelle lädt danach zu einer Verhandlung ein, in der beide Seiten ihre Sicht erklären können. Entscheidungen der Schlichtungsstelle sind nicht immer endgültig und können je nach Fall an das Bezirksgericht weitergegeben werden [2]. Die Schlichtungsstelle prüft oft, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist, und kann Vorschläge oder Empfehlungen aussprechen.

Gute Vorbereitung erhöht die Chance auf ein zufriedenstellendes Ergebnis.

Vorbereitung: Unterlagen und Beweise

  • Fristen prüfen und Termine notieren
  • Mietzahlungen, Kontoauszüge und Zahlungsbelege zusammenstellen
  • Fotos, Nachrichten, E-Mails und andere Beweise sichern
  • Formulare ausfüllen und Kopien aller Unterlagen bereithalten
Bringen Sie zur Verhandlung nur geordnete und beschriftete Kopien der Belege mit.

Was passiert bei der Anhörung?

Bei der Anhörung erklärt jede Seite ihre Sicht, liefert Beweise und nennt Zeugen. Die Schlichtungsstelle versucht, eine Einigung zu vermitteln; wenn keine Einigung gelingt, kann sie eine Empfehlung aussprechen oder den Fall an die Gerichte verweisen. In manchen Fällen gelten besondere Fristen für Widerspruch oder Klage.

Antworten Sie fristgerecht auf Schreiben der Schlichtungsstelle, sonst können Rechte verloren gehen.

FAQ

Was macht die Schlichtungsstelle?
Die Schlichtungsstelle vermittelt zwischen Mieter und Vermieter und versucht, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen; sie kann Empfehlungen aussprechen.
Muss ich persönlich erscheinen?
In den meisten Fällen sollten Sie erscheinen oder vertreten lassen; schriftliche Erklärungen sind möglich, aber die Anwesenheit stärkt Ihre Position.
Welche Fristen sind wichtig?
Achten Sie besonders auf Antragsfristen, Fristen für Einwände und mögliche Klagefristen nach einer gescheiterten Schlichtung.

Anleitung

  1. Prüfen Sie Fristen und vereinbaren Sie einen Termin mit der Schlichtungsstelle
  2. Sammeln Sie alle relevanten Belege, Fotos und Schriftwechsel
  3. Füllen Sie das Antragsformular korrekt aus und reichen Sie Kopien ein
  4. Bereiten Sie eine kurze Darstellung Ihres Anliegens für die Anhörung vor und erscheinen Sie zum Termin

Wesentliche Hinweise

  • Dokumentieren Sie Schäden und Mängel sofort mit Datum und Beschreibung.
  • Reagieren Sie schnell auf Fristen, um Ihre Rechte nicht zu gefährden.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS – Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at – Schlichtungsstellen und Verfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.