Antrag Schlichtungsstelle für Mieter in Österreich

Schlichtung & Streitbeilegung (inkl. Mietzinsminderung) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Als Mieter in Österreich kann ein Antrag bei der Schlichtungsstelle helfen, Streit mit dem Vermieter schnell und kostengünstig zu lösen. Diese Anleitung erklärt in klarer Sprache, welche Schritte Sie als Mieter unternehmen sollten: welche Unterlagen wichtig sind, wie Sie Fristen einhalten und wie Sie Ihre Forderungen (zum Beispiel Mietzinsminderung oder Reparatur) belegen. Der Text richtet sich an Mieter ohne juristischen Hintergrund und zeigt praktische Tipps zur Vorbereitung und Kommunikation mit der Schlichtungsstelle. Am Ende finden Sie eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung, häufige Fragen und offizielle Anlaufstellen in Österreich, damit Sie Ihre Rechte als Mieter sicher und informiert wahrnehmen können. Lesen Sie die folgenden Schritte sorgfältig und sammeln Sie Belege wie Fotos, Zahlungsnachweise und schriftliche Kommunikation, bevor Sie den Antrag stellen.

Wie funktioniert die Schlichtungsstelle?

Die Schlichtungsstelle vermittelt zwischen Mieter und Vermieter, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne direkt vor Gericht zu gehen. Ein Antrag kann Konflikte wie Mietzinsminderung, Reparaturverpflichtungen oder Kündigungsstreitigkeiten betreffen. Verfahren sind in der Regel kostengünstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren. Bei komplexen Rechtsfragen kann eine rechtskundige Beratung sinnvoll sein.

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei der Schlichtung.

Vorbereitung: Unterlagen und Belege

  • Mietvertrag und allfällige Zusatzvereinbarungen sorgfältig kopieren.
  • Fotos und Datumsangaben zu Mängeln oder Schäden sammeln.
  • Zahlungsnachweise, Kontoauszüge oder Quittungen für geleistete Mietzahlungen beifügen.
  • Schriftverkehr mit dem Vermieter: E-Mails, Briefe und schriftliche Mängelanzeigen.
  • Evtl. Gutachten, Handwerkerrechnungen oder ärztliche Atteste als Beleg.
Bewahren Sie alle Originale sicher auf und erstellen Sie nummerierte Kopien.

Was Sie über Fristen und Zuständigkeit wissen müssen

Achten Sie auf Fristen: Manchmal müssen Sie Mängel innerhalb einer bestimmten Zeit melden oder einen Antrag binnen bestimmter Fristen einbringen. Zuständig ist in vielen Fällen die örtliche Schlichtungsstelle oder das Bezirksgericht, wenn es um formelle Aufkündigungen geht[2]. Gesetzliche Grundlagen zum Mietrecht finden Sie im Mietrechtsgesetz und anderen einschlägigen Vorschriften[1].

Reagieren Sie rechtzeitig auf Fristsetzungen, sonst können Rechte verloren gehen.

Häufige Fragen

Wer kann einen Antrag bei der Schlichtungsstelle stellen?
Grundsätzlich können Mieter und Vermieter einen Antrag stellen; als Mieter sollten Sie Ihre Berechtigung durch Mietvertrag und Zahlungsbelege nachweisen.
Muss ich einen Anwalt haben?
Nein, ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich. Bei komplexen Fällen oder hohen Streitwerten kann Rechtsberatung sinnvoll sein.
Was kostet das Verfahren?
Schlichtungsverfahren sind meist kostengünstig; genaue Gebühren variieren je nach Stelle und Verfahren.

Anleitung

  1. Unterlagen zusammenstellen: Mietvertrag, Fotos, Zahlungsnachweise und Schriftverkehr.
  2. Fristen prüfen: Klären Sie, ob gesetzliche oder vertragliche Fristen zu beachten sind.
  3. Antrag ausfüllen: Formulare der Schlichtungsstelle oder ein formloser Antrag mit klarer Sachverhaltsdarstellung.
  4. Antrag einreichen: Per Post, E-Mail oder persönlich je nach Vorgaben der Stelle.
  5. Termin wahrnehmen: Bei der Schlichtung Listen mit Fragen und gewünschter Lösung vorbereiten.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
  2. [2] Justiz.gv.at - Informationen zu Gerichten
  3. [3] JustizOnline - Formulare und E-Government
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.