Wer zahlt Schlichtungsstelle-Kosten? Mieter Österreich

Schlichtung & Streitbeilegung (inkl. Mietzinsminderung) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Bei einem Antrag bei der Schlichtungsstelle fragen sich viele Mieter in Österreich, welche Kosten anfallen und wer sie tragen muss. Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Gebühren möglich sind, wie das Verfahren abläuft und welche Pflichten sowohl Mieter als auch Vermieter haben. Sie erfahren, wann eine Schlichtung sinnvoll ist, welche Belege hilfreich sind und wie Fristen eingehalten werden. Praktische Tipps zeigen, wie Sie Kosten reduzieren oder vermeiden können, welche Rollen Bezirksgerichte und das Mietrechtsgesetz (MRG)[1] spielen und wann rechtlicher Rat ratsam ist. Am Ende finden Sie auch Hinweise zu Formulare, Fristen und wie Sie Beweismittel am besten dokumentieren.

Was passiert bei einem Antrag an die Schlichtungsstelle?

Die Schlichtungsstelle prüft zunächst die Zuständigkeit und versucht, einen Vergleich zwischen den Parteien zu erreichen. In vielen Fällen trägt die antragstellende Partei die anfänglichen Bearbeitungsgebühren; die endgültige Kostenverteilung kann jedoch in der Entscheidung geregelt werden. Kommt es zu keiner Einigung, kann der Weg vor das Bezirksgericht weiterführen[2], wo weitere Kosten entstehen können.

  • Mögliche Verfahrensgebühren für die Bearbeitung des Antrags.
  • Kosten für Beschaffung oder Kopien von Nachweisen wie Mietvertrag und Zahlungsbelegen.
  • Zeitaufwand und mögliche Fristen, die eingehalten werden müssen.
  • Eventuelle Gerichtskosten, falls der Fall weitergezogen wird.
  • Kosten für rechtliche Beratung oder Unterstützung durch Beratungsstellen.
Ausführliche Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen bei Streitigkeiten.

Welche Belege und Schritte sind sinnvoll?

Gute Vorbereitung reduziert oft Kosten. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und halten Sie Fristen ein. Dokumentieren Sie Mängel mit Datum und Foto, und notieren Sie alle Kontakte mit dem Vermieter.

  • Mietvertrag und Übergabeprotokolle.
  • Belege für Mietzahlungen, Kautionsnachweise und Abrechnungen.
  • Fotos und schriftliche Mängelanzeigen an den Vermieter.
  • Alle eingereichten Formulare und die Schlichtungsanträge als Kopie.
Bewahren Sie alle Quittungen und E-Mails geordnet auf.

FAQ

Wer zahlt die Gebühren bei einem Antrag an die Schlichtungsstelle?
In der Regel trägt die Partei, die den Antrag stellt, mögliche Gebühren; die endgültige Kostenregelung kann aber je nach Entscheidung variieren.
Kann ich die Entscheidung gerichtlich anfechten?
Ja, gegen das Ergebnis ist in vielen Fällen eine Klage möglich; dann entscheidet meist das Bezirksgericht über Streitpunkte.
Welche Unterlagen soll ich vorbereiten?
Mietvertrag, Zahlungsbelege, Fotos, Schriftwechsel mit dem Vermieter und jede andere relevante Dokumentation.

Anleitung

  1. Unterlagen sammeln: Mietvertrag, Fotos und Zahlungsbelege bereitstellen.
  2. Antrag ausfüllen und einreichen: Formulare korrekt ausfüllen und fristgerecht einreichen.
  3. An Schlichtungstermin teilnehmen: Anliegen sachlich vortragen und Belege vorlegen.
  4. Ergebnis prüfen und umsetzen: Entscheidung beachten; bei Bedarf rechtliche Schritte prüfen.
Reagieren Sie zeitgerecht auf alle Fristen, um Rechte nicht zu verlieren.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz - Bezirksgerichte
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.