Besichtigungsrecht für Mieter in Österreich

Mieterschutz & Grundrechte (MRG) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich fragen Sie sich vielleicht, welche Rechte Sie haben, wenn der Vermieter zur Wiedervermietung oder zum Verkauf die Wohnung besichtigen will. Sie haben Schutz durch gesetzliche Regeln wie das Mietrechtsgesetz und allgemeine Datenschutz- und Hausrechtsprinzipien. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, wann Besichtigungen zulässig sind, welche Fristen gelten, wie Vermieter ankündigen müssen und welche Schutzrechte bei Privatsphäre und Fotos bestehen. Außerdem beschreibe ich praktische Schritte, wie Sie Besichtigungen dokumentieren, berechtigte Anfragen abwehren und sich auf Gespräche vorbereiten können. Ich erkläre auch, wie Sie auf kurzfristige Termine reagieren, welche Ausnahmen möglich sind und wann rechtlicher Rat sinnvoll ist.

Was gilt bei Besichtigungen?

Grundsätzlich dürfen Vermieter Wohnungen betreten, wenn ein berechtigter Anlass besteht, zum Beispiel Wiedervermietung oder Verkauf. Viele Details finden sich im Mietrechtsgesetz[1], aber zusätzlich gelten Datenschutz und das allgemeine Hausrecht: Termine müssen sinnvoll, angemessen und unter Wahrung Ihrer Privatsphäre sein. Unangemeldetes Betreten ist in der Regel unzulässig.

In den meisten Fällen müssen Vermieter Besichtigungen ankündigen.

Wann sind Besichtigungen erlaubt?

  • Fristen beachten: Vermieter müssen Termine rechtzeitig ankündigen (deadline).
  • Ankündigung schriftlich oder per E-Mail: Grund und Zeitpunkt der Besichtigung angeben.
  • Schutz der Privatsphäre: Fotos, Video oder Durchsuchung persönlicher Bereiche nur mit Zustimmung.
  • Zweck offenlegen: Wiedervermietung oder Verkauf müssen nachvollziehbar genannt werden (appointment).

Wenn es Streit gibt, entscheiden häufig Bezirksgerichte über zulässige Termine und Umfang; gerichtliche Schritte sollten gut dokumentiert vorbereitet werden.[2]

Antworten Sie rechtzeitig auf Ankündigungen, um Fristen nicht zu versäumen.

Wie bereiten sich Mieter praktisch vor?

  • Dokumentation: Notieren Sie Datum und Uhrzeit, machen Sie Fotos von Zustand und eventuellen Mängeln.
  • Reparaturen und Zugang: Klären Sie vorab, ob Mängelbeseitigung geplant ist, und verlangen Sie bei Bedarf schriftliche Bestätigung.
  • Privatsphäre schützen: Bitten Sie um Einschränkung von Fotoaufnahmen in privaten Bereichen.
  • Kommunikation: Fordern Sie Termine schriftlich an oder bestätigen Sie Termine per E-Mail zur Nachweisbarkeit.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei späteren Streitigkeiten.

Was tun bei kurzfristigen oder wiederholten Besichtigungen?

Sind Termine sehr kurzfristig oder wiederholen sich Besichtigungen häufig, können Mieter Widerspruch einlegen und auf eine angemessene Terminverteilung bestehen. In komplizierten Fällen kann es sinnvoll sein, eine Vermittlung oder rechtliche Beratung zu suchen. Formulare für gerichtliche Schritte und Informationen zu Abläufen finden Sie auf JustizOnline.[3]

Bewahren Sie alle Nachrichten und E-Mails zu Besichtigungsterminen auf.

FAQ

Darf der Vermieter einfach zur Besichtigung vorbeikommen?
Nein. In der Regel muss der Vermieter einen Termin ankündigen und einen berechtigten Zweck nennen.
Wie viel Vorlaufzeit ist üblich?
Eine angemessene Vorlaufzeit hängt vom Anlass ab; kurzfristige Termine müssen begründet sein und können bei unzumutbarer Belastung abgelehnt werden.
Kann ich Fotos während einer Besichtigung verbieten?
Ja, insbesondere in privaten Bereichen können Sie die Aufnahme von Fotos einschränken oder eine schriftliche Zustimmung verlangen.

Anleitung

  1. Bestätigen Sie Terminwünsche schriftlich oder per E-Mail und fordern Sie Zweckangabe an.
  2. Dokumentieren Sie Datum, Teilnehmer und Zustand der Wohnung mit Notizen und Fotos.
  3. Wenden Sie sich bei wiederholten oder unzumutbaren Anfragen an eine Beratungsstelle oder erwägen Sie rechtliche Schritte.
  4. Schützen Sie Ihre Privatsphäre und verweigern Sie Fotografien in privaten Bereichen ohne Zustimmung.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Mietrechtsgesetz (MRG) – RIS
  2. [2] Informationen zu Gerichtsverfahren – Justiz.gv.at
  3. [3] JustizOnline: Formulare und e‑Services – JustizOnline
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.