Haustiere & Hausordnung: Mietrecht Österreich
Rechte von Mietern bei Haustieren
Als Mieter haben Sie Schutz nach dem Mietrechtsgesetz (MRG)[1] und allgemeinen mietvertraglichen Regeln. Nicht jede Klausel im Mietvertrag ist automatisch gültig; Gerichte prüfen oft Verhältnismäßigkeit. Hier erfahren Sie, was üblich ist, welche Pflichten Sie tragen und wann der Vermieter eine Zustimmung verlangen darf.
Wann darf der Vermieter Haustiere untersagen?
Ein Verbot ist eher gerechtfertigt, wenn konkrete Gründe vorliegen: erhebliche Belästigung, Gefährdung anderer Bewohner oder wiederholte Schäden. Pauschale Verbote ohne Differenzierung sind angreifbar. Kleinere Heimtiere werden häufiger toleriert, größere Hunde seltener.
Pflichten und Verhalten
Als Tierhalter müssen Sie Rücksicht nehmen, Schäden ersetzen und Gemeinschaftsregeln beachten. Bei Konflikten hilft klare Kommunikation und Dokumentation.
- Schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen
- Schäden dokumentieren und Ersatz anbieten
- Lärmschutz und Sauberkeit beachten
- Regeln für Gemeinschaftsbereiche einhalten
Praktische Schritte
So gehen Sie vor, wenn Sie ein Haustier aufnehmen oder Konflikte vermeiden möchten:
- Unterlagen und Fotos zu Wohnungszustand und Tier sammeln
- Antrag auf Zustimmung schriftlich verfassen und Gründe nennen
- Einschreiben oder Zustellung dokumentieren
- Bei dauerhafter Ablehnung Mediation oder Klage vor dem Bezirksgericht prüfen[2]
FAQ
- Brauche ich immer die Erlaubnis des Vermieters für ein Haustier?
- Nicht immer, aber oft: Viele Mietverträge verlangen Zustimmung. Bei fehlender Klausel ist die Lage Einzelfallabhängig und es lohnt sich, schriftlich nachzufragen.
- Kann der Vermieter wegen eines Hundes fristlos kündigen?
- Nur bei schwerwiegenden Verstößen und nach Abmahnung; fristlose Kündigungen sind nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt.
Anleitung
- Sammeln Sie Belege: Fotos, Gutachten, Impfpass des Tiers
- Formulieren Sie ein kurzes Schreiben mit Bitte um Zustimmung
- Senden Sie das Schreiben nachweisbar (Einschreiben oder Zustellung)
- Wenn nötig, prüfen Sie rechtliche Schritte am Bezirksgericht oder Mediationsangebote