Betriebskosten-Fristen prüfen für Mieter in Österreich
Was sind Fristen bei Betriebskosten?
Fristen regeln, wie lange Vermieter Zeit haben, eine Betriebskostenabrechnung vorzulegen, und wie lange Mieter Zeit haben, Einwände zu erheben. Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben finden sich im Mietrechtsgesetz (MRG).[1]
Wichtige Fristen
Typische Fristen, die Mieter kennen sollten:
- Abrechnungsfrist: Vermieter sollte die Betriebskostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen und zustellen.
- Nachzahlungsfrist: Forderungen des Vermieters können innerhalb der vertraglich und gesetzlich zulässigen Fristen geltend werden.
- Erstattungsanspruch: Ansprüche des Mieters auf Rückzahlung verjähren ebenfalls nach gesetzlichen Fristen.
- Widerspruchsfrist: Reagieren Sie zügig, sobald Sie Unstimmigkeiten entdecken.
Welche Unterlagen prüfen und sammeln
Sammeln Sie systematisch alle relevanten Belege für den Abrechnungszeitraum, um eventuelle Fehler zu belegen.
- Verträge und letzte Mietbelege (Mietzins, Akontozahlungen).
- Rechnungen und Zahlungsnachweise für Heiz- und Betriebskosten.
- Korrespondenz mit dem Vermieter per E-Mail oder Einschreiben.
- Fotos oder Protokolle bei Mängeln (z. B. Heizungsausfall).
Was tun bei einer fehlerhaften Abrechnung?
Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich, fordern Sie Erläuterungen an und legen Sie binnen der relevanten Frist Widerspruch ein. Falls keine Einigung gelingt, kann eine gerichtliche Klärung erforderlich sein; Mietrechtsstreitigkeiten werden in der Regel vor dem Bezirksgericht verhandelt.
FAQ
- Welche Frist hat der Vermieter für die Betriebskostenabrechnung?
- In vielen Fällen muss die Abrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt und zugestellt werden; prüfen Sie Ihren Mietvertrag und das MRG.[1]
- Wie lange habe ich Zeit, Widerspruch einzulegen?
- Es kommt auf die konkrete Sachlage und die Art der Fehler an; reagieren Sie so schnell wie möglich und dokumentieren Sie Ihre Einwände schriftlich.
- An wen kann ich mich wenden, wenn ich unsicher bin?
- Nutzen Sie offizielle Informationsstellen und gegebenenfalls rechtliche Beratung oder die Schlichtungsstellen an den Bezirksgerichten.
Anleitung
- Prüfen Sie die Abrechnung sofort auf Vollständigkeit und Plausibilität.
- Sammeln Sie alle relevanten Belege und Zahlungsnachweise.
- Schreiben Sie eine formelle Einwendung an den Vermieter und fordern Sie eine Erklärung.
- Wenn keine Klärung erfolgt, prüfen Sie die Einleitung eines Rechtsverfahrens am Bezirksgericht.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
- [2] Justiz - Informationen zu Gerichten
- [3] JustizOnline - Formulare und e‑Services