Endreinigung & Kaution: Mieterinfo Österreich

Kaution & Kautionskonto 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich stehen Sie vor konkreten Fragen, wenn es um Endreinigung und die Rückzahlung der Kaution geht. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, welche Unterlagen Vermieter typischerweise verlangen, welche Fristen gelten und wie Sie Belege, Fotos und Protokolle richtig sichern. Sie erhalten praxisnahe Hinweise zu Reinigungsrechnungen, Übergabeprotokollen und Banknachweisen sowie Schritt-für-Schritt-Tipps, wie Sie Forderungen überprüfen und Ihre Rechte geltend machen können. Ziel ist, Unsicherheiten zu verringern und Ihnen klare Handlungsschritte für den Auszug zu geben, damit Kautionsstreitigkeiten vermeidbar bleiben oder schnell gelöst werden können. Am Ende finden Sie eine kurze FAQ, eine praktische Anleitung zum Einreichen von Dokumenten und Links zu offiziellen Stellen wie RIS und Justiz, falls Sie rechtliche Schritte erwägen.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Kautionsquittung oder Auszug vom Kautionskonto.
  • Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Unterschriften.
  • Fotos oder Videoaufnahmen vom Zustand der Wohnung beim Auszug.
  • Rechnung der Endreinigung mit Leistungsbeschreibung.
  • Bankbelege, die Zahlung oder Rückzahlung der Kaution dokumentieren.
  • Belege für vorher abgesprochene Reparaturen oder Kostenübernahmen.
Halten Sie alle Zahlungsbelege und Fotos organisiert und leicht zugänglich.

Endreinigung: Rechnung & Nachweis

Für die Abrechnung darf der Vermieter nur tatsächlich entstandene Kosten verlangen. Eine einfache Handschätzung reicht selten; fordern Sie eine detaillierte Rechnung mit Datum, Leistung und Preisangabe. Fotos vor und nach der Reinigung sind wichtig, ebenso das Übergabeprotokoll, das Mängel festhalten kann.

  • Detaillierte Endreinigungsrechnung mit Leistungsangabe.
  • Vorher-/Nachher-Fotos zur Dokumentation.
  • Schriftliches Übergabeprotokoll mit Unterschriften.
Fordern Sie eine schriftliche Abnahme, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Kaution: Rückzahlung & Fristen

Die Kaution muss nach Abrechnung offener Forderungen zurückgezahlt werden. Was als berechtigte Abzüge gilt, kann streitig sein; deshalb sind Belege und Protokolle entscheidend. Dokumentieren Sie jede Forderung schriftlich und setzen Sie ggf. eine Frist zur Rückzahlung.

  • Fristen klar setzen: oft ist eine Frist von 30–90 Tagen üblich.
  • Nur tatsächlich nachgewiesene Kosten dürfen abgezogen werden.
  • Dokumentieren Sie alle Abzüge mit Rechnungen und Belegen.
Die gesetzliche Lage richtet sich nach dem Mietrechtsgesetz und allgemeinen Vertragsregeln.

FAQ

Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?
Der Vermieter sollte die Kaution nach Abrechnung der Nebenkosten und berechtigter Abzüge innerhalb einer angemessenen Frist zurückzahlen; vielfach werden 1–3 Monate genannt.[1]
Welche Beweise helfen bei einem Kautionsstreit?
Fotos, ein unterschriebenes Übergabeprotokoll, Rechnungen der Endreinigung und Bankbelege sind die wichtigsten Nachweise.
Was tun, wenn der Vermieter nicht zahlt?
Sie sollten zuerst eine Zahlungsfrist setzen und ggf. schriftlich mahnen; für weitere Schritte informieren Sie sich über gerichtliche Verfahren am Bezirksgericht.[2]

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle Dokumente: Kautionsquittung, Übergabeprotokoll, Fotos und Rechnungen.
  2. Schicken Sie dem Vermieter eine formelle Aufforderung zur Rückzahlung mit Fristsetzung und Belegen.
  3. Warten Sie die gesetzte Frist ab; notieren Sie Datum und Art der Kommunikation.
  4. Wenn keine Einigung gelingt, prüfen Sie die Einleitung eines Verfahrens beim Bezirksgericht oder nutzen Sie elektronische Formulare über JustizOnline.[3]

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS — Rechtsinformationssystem des Bundes
  2. [2] Justiz.gv.at — Informationen zu Gerichten
  3. [3] JustizOnline — Elektronische Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.