Endreinigung & Kaution: Rechte für Mieter in Österreich

Kaution & Kautionskonto 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich wollen Sie wissen, wer für die Endreinigung zahlt und wie die Kaution richtig behandelt wird. Dieser Artikel erklärt klar und praxisnah, wann Vermieter Abzüge von der Kaution vornehmen dürfen, welche Dokumente Ihnen helfen, berechtigte Forderungen abzuwehren, und welche Schritte Sie ergreifen können, wenn die Rückzahlung ausbleibt. Wir nennen typische Streitpunkte, zeigen wie Sie Schäden und normale Abnutzung unterscheiden und geben Hinweise zu offiziellen Formularen und Gerichtswegen. Die Informationen sind allgemein verständlich und richten sich an Mieter, die Auszüge, Übergaben oder Kautionsstreitigkeiten in Österreich klären möchten.[1]

Wer zahlt für die Endreinigung?

Ob die Endreinigung vom Mieter bezahlt werden muss, hängt zuerst vom Mietvertrag ab. Steht im Vertrag ausdrücklich eine Klausel, die eine professionelle Endreinigung verlangt, kann der Vermieter die Kosten verlangen, sofern die Klausel nicht unangemessen ist. Fehlt eine solche Vereinbarung, muss der Vermieter nur eine angemessene Reinigung erwarten; normale Gebrauchsspuren sind keine Grundlage für hohe Reinigungsgebühren.

Vereinbarungen im Mietvertrag entscheiden oft, ob der Mieter für die Endreinigung zahlen muss.

Was zählt als normale Abnutzung?

Normale Abnutzung umfasst leichte Gebrauchsspuren, kleine Kratzer oder verblasste Flächen, die durch alltäglichen Gebrauch entstehen. Tiefe Schäden, starke Verschmutzung oder Beschädigungen an Einbauten können jedoch als vom Mieter zu verantwortende Kosten gelten und berechtigen zu Abzügen von der Kaution.

Kaution: Einbehaltung, Abzüge und Rückzahlung

Die Kaution dient dem Vermieter zur Absicherung offener Mietforderungen und zur Beseitigung von Schäden. Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter berechtigte Forderungen prüfen und begründen, bevor er Beträge einbehält. Pauschale oder nicht belegte Abzüge sind nicht zulässig. Fordern Sie eine schriftliche Abrechnung mit konkreten Positionen und Belegen.

Bringen Sie alle Rechnungen und Fotos als Belege, bevor Sie einer Abrechnung zustimmen.
  • Fotodokumentation aller Räume und Zählerstände anfertigen
  • Übergabeprotokoll anfordern und unterschreiben
  • Schriftliche Abrechnung mit detaillierten Positionen verlangen
  • Bei Fragen den Vermieter kontaktieren und Fristen klären
Eine lückenlose Dokumentation erhöht die Chancen, unberechtigte Kautionsabzüge zurückzufordern.

Wann ist ein Kautionskonto Pflicht?

In Österreich ist es üblich, eine Mietkaution zu vereinbaren. Ob ein spezielles, getrenntes Kautionskonto erforderlich ist, hängt von vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Regelungen ab. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und fragen Sie im Zweifel nach einer Kontoauskunft oder einem Nachweis über die Anlage der Kaution.

FAQ

Wer zahlt die Endreinigung, wenn nichts im Vertrag steht?
Wenn keine vertragliche Regelung existiert, muss der Mieter nur für übermäßige Verschmutzung oder Schäden aufkommen; normale Abnutzung gehört nicht dazu.
Wann darf der Vermieter von der Kaution abziehen?
Der Vermieter darf Abzüge für nachgewiesene Schäden oder offene Forderungen machen, muss diese aber konkret begründen und belegen.
Wie kann ich meine Kaution zurückfordern, wenn der Vermieter nicht zahlt?
Fordern Sie zuerst schriftlich eine Abrechnung und Fristsetzung; bei Ausbleiben der Rückzahlung können Sie beim Bezirksgericht klagen oder eine Schlichtung anstreben.

Anleitung

  1. Dokumente und Fotos sammeln: Fertigen Sie Fotos von allen Räumen, Schäden und Zählerständen an.
  2. Schriftliche Abrechnung anfordern: Bitten Sie den Vermieter um eine detaillierte, schriftliche Übersicht über mögliche Abzüge.
  3. Frist setzen: Geben Sie eine klare Frist für die Rückzahlung und die Vorlage von Belegen.
  4. Kontakt suchen: Sprechen Sie mit dem Vermieter und versuchen Sie eine einvernehmliche Lösung.
  5. Gerichtliche Schritte: Reichen Sie bei Bedarf eine Klage beim Bezirksgericht ein oder nutzen Sie Schlichtungsangebote.
Bewahren Sie alle Belege und den Schriftverkehr mindestens zwei Jahre auf.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
  2. [2] JustizOnline - Elektronische Formulare und Dienste
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.