Fristen für Mieter: Endreinigung & Kaution in Österreich
Was Mieter wissen müssen
Fristen für Endreinigung
Es gibt keine einheitliche gesetzliche Frist für die Endreinigung, oft regelt der Mietvertrag die Details; grundsätzlich sollte die Reinigung vor der Wohnungsübergabe erfolgen, damit Schäden und Verschmutzungen dokumentiert werden können.[1]
- Fotos und Übergabeprotokoll erstellen
- Endreinigung planen und Rechnungen behalten
- Übergabetermin mit Vermieter vereinbaren
- Mängel dokumentieren
Kautionsrückzahlung: Fristen und Einbehalt
Ein Vermieter darf die Kaution nur zur Sicherung berechtigter Forderungen verwenden; die Rückzahlung muss nach Abrechnung erfolgen, jedoch ist die genaue Dauer von der Klärung offener Forderungen abhängig.[2]
- Rückzahlung nach Prüfung innerhalb einer angemessenen Frist
- Bei Einbehalt: schriftliche Aufstellung der Abzüge anfordern
- Einbehalte nur für tatsächlich entstandene Reparaturkosten
Was tun bei Streit?
Wenn die Kaution nicht zurückgezahlt wird oder Abzüge unklar sind, fordern Sie zuerst schriftlich die Rückzahlung mit einer angemessenen Frist. Sammeln Sie alle Belege und prüfen Sie, ob eine gütliche Einigung möglich ist. Bei anhaltendem Konflikt kann das Bezirksgericht angerufen werden; häufig reicht eine Klage auf Rückzahlung der Kaution oder ein Mahnverfahren.
FAQ
- Wann muss die Endreinigung erfolgen?
- Die Endreinigung sollte vor der Wohnungsübergabe abgeschlossen sein, genaue Termine regelt meist der Mietvertrag.
- Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
- Der Vermieter darf die Kaution so lange einbehalten, wie es zur Abrechnung berechtigter Forderungen notwendig ist; Details richten sich nach dem Einzelfall und der Prüfung von Rechnungen.
- Was mache ich, wenn der Vermieter nicht zahlt?
- Senden Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung; falls keine Reaktion erfolgt, prüfen Sie eine Klage beim Bezirksgericht oder die Nutzung von JustizOnline-Formularen.[3]
Anleitung
- Fotos und Übergabeprotokoll anfertigen
- Schriftliche Frist zur Rückzahlung setzen (z. B. 14 Tage)
- Belege, Rechnungen und Schriftverkehr sammeln
- Bei ausbleibender Zahlung Klage oder Mahnverfahren beim Bezirksgericht prüfen
- Unterlagen im Verfahren vollständig vorlegen
Hilfe und Unterstützung
- RIS - Rechtsinformationen des Bundes
- Justiz - Informationen zu Gerichten
- JustizOnline - Gerichtliche Formulare