Kaution: Zulässige Abzüge & Einspruch in Österreich
Wann sind Abzüge zulässig?
Grundsätzlich sind Abzüge von der Kaution nur für tatsächlich entstandene, nachweisbare Kosten zulässig. Relevante gesetzliche Regeln finden sich im Mietrechtsgesetz (MRG) und den zugehörigen Vorschriften.[1]
- Reparatur von Beschädigungen, die über normale Abnutzung hinausgehen.
- Unbezahlte Miete oder Betriebskosten, die eindeutig zugeordnet werden können.
- Endreinigung, wenn im Mietvertrag vereinbart oder notwendig wegen übermäßiger Verschmutzung.
- Schlüsselverlust oder Austausch von Schlössern, wenn nachgewiesen.
Wie legen Sie Einspruch oder Beschwerde ein?
Wenn Sie die Abzüge für unberechtigt halten, fordern Sie zuerst eine detaillierte Abrechnung und Belege an. Setzen Sie eine Frist und dokumentieren Sie Ihren Schriftverkehr. Bei fehlender Einigung kann der Gang zum Bezirksgericht notwendig werden; Verfahren und Formulare finden Sie auf den offiziellen Justizseiten.[2]
- Dokumentieren Sie Mängel, Schäden und den Zustand bei Auszug mit Fotos und Liste.
- Fordern Sie schriftlich eine detaillierte Abrechnung und Belege für jede Position.
- Wahren Sie Fristen: Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Frist und senden Sie Einsprüche per Einschreiben.
- Falls erforderlich, reichen Sie Klage beim zuständigen Bezirksgericht ein und nutzen Sie JustizOnline für Formulare.[3]
Was zählt als Beweismittel?
Fotos, Zeugen, Rechnungen für Reparaturen, Übergabeprotokolle und Kontoauszüge sind die häufigsten und stärksten Beweismittel. Bewahren Sie alle Quittungen auf und erstellen Sie eine schriftliche Übersicht der entstandenen Kosten.
Häufige Fragen
- Wie schnell muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?
- In der Regel nach Abrechnung; oft binnen weniger Monate, außer es bestehen berechtigte Abzüge.
- Kann der Vermieter ohne Belege abziehen?
- Nein, Abzüge sollten nachvollziehbar sein und durch Rechnungen oder Dokumente belegt werden.
- Wohin kann ich mich wenden, wenn Streit besteht?
- Zuerst schriftlich Einspruch beim Vermieter, bei weiterem Streit das Bezirksgericht oder eine Schlichtungsstelle kontaktieren.
Anleitung
- Dokumentieren Sie den Zustand bei Auszug mit Fotos und einem unterschriebenen Übergabeprotokoll.
- Fordern Sie eine detaillierte, schriftliche Abrechnung und Belege vom Vermieter an.
- Setzen Sie eine angemessene Frist und senden Sie Ihren Einspruch per Einschreiben.
- Wenn keine Einigung erreicht wird, reichen Sie Klage beim zuständigen Bezirksgericht ein.
Kernaussagen
- Nur nachweisbare und angemessene Kosten dürfen von der Kaution abgezogen werden.
- Fotos, Protokolle und Belege sind die wichtigsten Beweismittel.
- Reagieren Sie schriftlich und fristgerecht, um Rechte zu wahren.
Hilfe und Unterstützung
- Mietrechtsgesetz (MRG) im RIS
- Informationen zu Gerichten und Verfahren
- JustizOnline: Formulare und e-Services