Kündigung per E‑Mail: Mieterrechte in Österreich

Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter fragen sich, ob eine Kündigung per E‑Mail in Österreich rechtswirksam sein kann und welche Schritte sie dann unternehmen sollten. Die Antwort hängt vom Mietvertrag, von Formvorschriften und von Fristen ab. Manche Verträge schreiben eine schriftliche, eigenhändige Unterschrift vor, andere sehen moderne Kommunikationswege vor. Wichtig ist, dass Mieter Dokumentation sichern, Fristen prüfen und bei Unsicherheit rechtliche Beratung suchen. Dieser Text erklärt, wann elektronische Kündigungen gelten können, welche Nachweise helfen und wie man formelle Fehler vermeidet. Er richtet sich an Mieter in Österreich und gibt praktische Hinweise zu Reaktionsmöglichkeiten, Fristwahrung und dem weiteren Vorgehen bei Zweifeln. Lesen Sie die Beispiele weiter unten und prüfen Sie Ihr Mietrecht.

Kündigung per E‑Mail — was gilt?

Ob eine elektronische Kündigung wirksam ist, richtet sich nach den Regelungen im Mietvertrag und nach gesetzlichen Formvorschriften; relevant sind dabei insbesondere das Mietrechtsgesetz und zivilprozessuale Vorschriften.[1] Wo das Gesetz oder der Vertrag die eigenhändige Unterschrift verlangt, bleibt eine reine E‑Mail oft unzureichend. Bei fehlender Form kann eine Kündigung als unwirksam angesehen werden, es sei denn, es liegt eine eindeutige Empfangsbestätigung oder eine Übereinkunft zwischen den Parteien vor.[2]

Elektronische Zustellung kann unter Umständen wirksam sein.

Was Mieter tun können

  • Dokumente sichern (document) und alle E‑Mails lokal speichern.
  • Frist prüfen (deadline) und Fristen schriftlich festhalten.
  • Mietvertrag auf Formpflicht prüfen (form) und Klauseln kontrollieren.
  • Bei Unsicherheit Rechtsberatung kontaktieren (contact).
  • Bei rechtlichen Schritten Klage vor dem Bezirksgericht prüfen (court).
Bewahren Sie alle E‑Mails und Dateianhänge an einem sicheren Ort auf.

FAQ

Ist eine Kündigung per E‑Mail in Österreich generell gültig?
Nicht automatisch; gilt nur, wenn Vertrag oder Gesetz elektronische Form zulassen oder eine ausdrückliche Empfangsbestätigung vorliegt.[1]
Muss eine Unterschrift vorhanden sein?
Viele Mietverträge verlangen eine eigenhändige Unterschrift; fehlt diese, kann die Kündigung unwirksam sein.[1]
Was tun, wenn ich kurzfristig reagieren muss?
Sichern Sie Beweise, notieren Sie Fristen und holen Sie rasch rechtliche Hilfe, da Fristen beim Bezirksgericht wichtig sind.[2]

Anleitung

  1. Sichern Sie die Kündigungs‑E‑Mails und Anhänge (document).
  2. Notieren Sie Empfangsdatum und berechnen Sie Fristen (deadline).
  3. Lesen Sie den Mietvertrag auf Formvorschriften und Klauseln (form).
  4. Kontaktieren Sie bei Bedarf das Bezirksgericht oder eine Rechtsberatung (court).

Wichtigste Punkte

  • Sichern Sie alle elektronischen Nachweise sofort.
  • Prüfen Sie Fristen und handeln Sie schnell.
  • Der Mietvertrag entscheidet oft über die Formpflicht.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Mietrechtsgesetz (MRG) - RIS
  2. [2] Informationen zu Gerichtsverfahren - Justiz
  3. [3] JustizOnline Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.