Mieter: Wer zahlt bei Eigenbedarf in Österreich

Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich können Sie bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs verunsichert sein. Dieser Text erklärt klar, wer welche Kosten trägt, welche Rechte Mieter haben und welche Fristen gelten. Sie erfahren, wann der Vermieter Eigenbedarf berechtigt geltend machen kann, welche Ansprüche auf Umzugskosten oder Schadenersatz bestehen und wie Sie formell widersprechen oder eine gütliche Lösung suchen. Der Leitfaden nutzt einfache Sprache und konkrete Schritte, damit Sie Fristen einhalten, Beweise sichern und gegebenenfalls vor dem Bezirksgericht Ihre Rechte durchsetzen können. Wir beschreiben außerdem, welche Rolle die Kaution spielt, ob Mietminderung möglich ist und wie eine angemessene Ersatzwohnung vereinbart wird. Am Ende finden Sie praktische Hinweise zum Sammeln von Fotos, Schriftverkehr und Zeugen, plus Links zu offiziellen Formularen und Gerichtsinformationen.

Was bedeutet Eigenbedarf?

Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter die Wohnung für sich selbst oder Familienmitglieder benötigt. Das Mietrecht in Österreich regelt, wann Eigenbedarf zulässig ist und welche formalen Anforderungen der Vermieter erfüllen muss.[1]

Vermieter müssen Eigenbedarf konkret begründen.

Wer zahlt welche Kosten?

Grundsätzlich trägt jede Partei ihre eigenen Kosten. Mieter müssen in der Regel Umzug und Neuanschaffung selbst zahlen, es sei denn, die Kündigung war rechtswidrig oder missbräuchlich; dann können Schadensersatzansprüche entstehen.

Wenn Sie rechtliche Schritte erwägen oder Formulare benötigen, sind Bezirksgerichte und JustizOnline die richtigen Anlaufstellen.[2]

  • Fristen prüfen: Kündigungsfrist und Rückgabezeitpunkt beachten.
  • Widerspruch einlegen: Schriftlich und begründet reagieren.
  • Umzugskosten geltend machen: Nur bei unrechtmäßigem Vorgehen möglich.
  • Beweise sichern: Fotos, Mietverträge und Schriftverkehr aufbewahren.
Antworten Sie immer schriftlich und bewahren Sie Kopien auf.

FAQ

Wer zahlt Umzugskosten, wenn der Vermieter Eigenbedarf anmeldet?
Grundsätzlich trägt der Mieter die Kosten, außer der Vermieter hat missbräuchlich oder ohne richtige Begründung gekündigt; dann kann Schadensersatz oder Ersatz der Umzugskosten möglich sein.
Kann ich als Mieter Widerspruch gegen Eigenbedarf erheben?
Ja. Sie können binnen der geltenden Fristen schriftlich widersprechen und Gründe anführen; bei Streit können Sie vor dem Bezirksgericht klären lassen, ob der Eigenbedarf berechtigt war.
Was passiert mit der Kaution, wenn ich wegen Eigenbedarf ausziehe?
Die Kaution bleibt bestehen bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung und Abrechnung; ungerechtfertigte Forderungen gegen die Kaution können Sie gerichtlich prüfen lassen.

Anleitung

  1. Fristen prüfen und die Kündigung genau datieren.
  2. Widerspruch schreiben und die Gründe sachlich darlegen.
  3. Beweise sammeln: Fotos, Nachrichten und Zeugen dokumentieren.
  4. Bei Bedarf Klage beim Bezirksgericht prüfen oder einreichen.

Wichtigste Punkte

  • Eigenbedarf muss vom Vermieter konkret begründet werden.
  • Beachten Sie alle Fristen und reagieren Sie schriftlich.
  • Sichern Sie Beweise frühzeitig, das stärkt Ihre Position.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] JustizOnline - Gerichtliche Formulare und Informationen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.