Mieter: Internet, TV & Parkplatz als BK in Österreich
Was zählt als Betriebskosten?
Grundsätzlich gelten nur jene Kosten als Betriebskosten, die im Mietvertrag als solche vereinbart oder gesetzlich als umlagefähig vorgesehen sind. Typische Beispiele sind Hauswart, Heizung, Wasser oder Gebäudeversicherung. Ob Internet, TV oder ein privater Parkplatz umlegbar sind, hängt von der vertraglichen Regelung und der konkreten Kostenstruktur ab.[1]
- Internetanschluss für das gesamte Gebäude, wenn im Mietvertrag ausdrücklich als Betriebskosten vereinbart.
- Einzelne TV-Anschlüsse im Mietobjekt nur bei klarer vertraglicher Regelung und nachvollziehbarer Kostenverteilung.
- Parkplatzgebühr (parking fee) nur umlegbar, wenn sie als Betriebskosten vereinbart oder verhaltensorientiert gerechtfertigt ist.
- Allgemeine Hauskosten wie Reinigung von Gemeinschaftsflächen oder Gartenpflege.
Abrechnung: Akonto vs Pauschale
Bei Akontozahlungen zahlt der Mieter monatlich einen geschätzten Betrag, der am Jahresende mit den tatsächlichen Kosten verrechnet wird. Bei Pauschalen wird ein fixer Betrag vereinbart, der in der Regel keiner jährlichen Nachprüfung unterliegt. Welche Variante zulässig ist, hängt vom Mietvertrag und von der Transparenz der Kostenkalkulation ab. Wenn der Vermieter eine Pauschale verlangt, sollte klar sein, welche Leistungen enthalten sind und ob eine Anpassung möglich ist.
Prüfen der Abrechnung
Prüfen Sie die Nebenkostenabrechnung auf folgende Punkte: Sind die Kosten detailliert aufgelistet? Liegen Belege oder Verträge vor? Wurden Umlageschlüssel und Abrechnungszeitraum angegeben? Fehlt etwas, fordern Sie schriftlich Nachweise an.[2]
FAQ
- Kann der Vermieter Internetkosten pauschal abrechnen?
- Ja, wenn dies vertraglich vereinbart wurde; die Pauschale muss jedoch klar definieren, welche Leistungen enthalten sind.
- Was tun, wenn die Nebenkostenabrechnung unklar ist?
- Fordern Sie schriftlich die Belege und eine Aufschlüsselung an und setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachreichung.
- Welche Fristen gelten für Einwendungen gegen die Abrechnung?
- Einwendungen sollten unverzüglich nach Erhalt der Abrechnung erfolgen; konkrete Fristen können im Mietvertrag oder gesetzlich geregelt sein.
Anleitung
- Tag 1–14: Prüfen Sie die Abrechnung sofort nach Erhalt und notieren Sie Unklarheiten (deadline).
- Schritt 2: Fordern Sie schriftlich Belege und Verträge an, falls diese nicht beiliegen (file).
- Schritt 3: Sammeln Sie Belege und Fotos als Nachweis für Ihre Einwände (evidence).
- Schritt 4: Reichen Sie bei Bedarf eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle oder dem Bezirksgericht ein (court).
Hilfe und Unterstützung
- [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
- [2] Justiz - Österreichische Justiz
- [3] JUSTIZONLINE - Elektronische Formulare