Mieter: Internet, TV & Parkplatz als BK in Österreich

Betriebskosten & Abrechnung (Akonto vs Pauschale) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Als Mieter in Österreich fragen Sie sich oft, welche Extras der Vermieter als Betriebskosten weiterberechnen darf. Besonders Internet, TV-Anschlüsse oder ein Stellplatz sind in modernen Mietverhältnissen häufige Unsicherheitsfelder. In diesem Artikel erkläre ich verständlich, welche Kostenarten zulässig sind, worauf beim Mietvertrag und bei der monatlichen Akontozahlung zu achten ist und wie sich eine Pauschalregelung von einer verbrauchsabhängigen Abrechnung unterscheidet. Sie erhalten praxisnahe Hinweise, wie Sie Belege prüfen, welche Fristen gelten und wann Sie rechtlich widersprechen können. Ich erläutere außerdem, welche Nachweise sinnvoll sind, wie Sie eine formgerechte Aufforderung zur Prüfung stellen und an welche Stellen (z. B. Schlichtungsstellen oder Gericht) Sie sich im Notfall wenden können.

Was zählt als Betriebskosten?

Grundsätzlich gelten nur jene Kosten als Betriebskosten, die im Mietvertrag als solche vereinbart oder gesetzlich als umlagefähig vorgesehen sind. Typische Beispiele sind Hauswart, Heizung, Wasser oder Gebäudeversicherung. Ob Internet, TV oder ein privater Parkplatz umlegbar sind, hängt von der vertraglichen Regelung und der konkreten Kostenstruktur ab.[1]

  • Internetanschluss für das gesamte Gebäude, wenn im Mietvertrag ausdrücklich als Betriebskosten vereinbart.
  • Einzelne TV-Anschlüsse im Mietobjekt nur bei klarer vertraglicher Regelung und nachvollziehbarer Kostenverteilung.
  • Parkplatzgebühr (parking fee) nur umlegbar, wenn sie als Betriebskosten vereinbart oder verhaltensorientiert gerechtfertigt ist.
  • Allgemeine Hauskosten wie Reinigung von Gemeinschaftsflächen oder Gartenpflege.
Ob eine Kostenposition umlagefähig ist, entscheidet oft der Wortlaut des Mietvertrags.

Abrechnung: Akonto vs Pauschale

Bei Akontozahlungen zahlt der Mieter monatlich einen geschätzten Betrag, der am Jahresende mit den tatsächlichen Kosten verrechnet wird. Bei Pauschalen wird ein fixer Betrag vereinbart, der in der Regel keiner jährlichen Nachprüfung unterliegt. Welche Variante zulässig ist, hängt vom Mietvertrag und von der Transparenz der Kostenkalkulation ab. Wenn der Vermieter eine Pauschale verlangt, sollte klar sein, welche Leistungen enthalten sind und ob eine Anpassung möglich ist.

Bei Pauschalen sollten Mieter genau prüfen, welche Leistungen abgedeckt sind, um Doppelzahlungen zu vermeiden.

Prüfen der Abrechnung

Prüfen Sie die Nebenkostenabrechnung auf folgende Punkte: Sind die Kosten detailliert aufgelistet? Liegen Belege oder Verträge vor? Wurden Umlageschlüssel und Abrechnungszeitraum angegeben? Fehlt etwas, fordern Sie schriftlich Nachweise an.[2]

Bewahren Sie alle Rechnungen und Schriftwechsel mindestens bis zum Ende der Abrechnungsfrist auf.

FAQ

Kann der Vermieter Internetkosten pauschal abrechnen?
Ja, wenn dies vertraglich vereinbart wurde; die Pauschale muss jedoch klar definieren, welche Leistungen enthalten sind.
Was tun, wenn die Nebenkostenabrechnung unklar ist?
Fordern Sie schriftlich die Belege und eine Aufschlüsselung an und setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachreichung.
Welche Fristen gelten für Einwendungen gegen die Abrechnung?
Einwendungen sollten unverzüglich nach Erhalt der Abrechnung erfolgen; konkrete Fristen können im Mietvertrag oder gesetzlich geregelt sein.

Anleitung

  1. Tag 1–14: Prüfen Sie die Abrechnung sofort nach Erhalt und notieren Sie Unklarheiten (deadline).
  2. Schritt 2: Fordern Sie schriftlich Belege und Verträge an, falls diese nicht beiliegen (file).
  3. Schritt 3: Sammeln Sie Belege und Fotos als Nachweis für Ihre Einwände (evidence).
  4. Schritt 4: Reichen Sie bei Bedarf eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle oder dem Bezirksgericht ein (court).
Frühzeitige Kommunikation mit dem Vermieter erhöht die Chance auf eine einvernehmliche Lösung.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
  2. [2] JUSTIZONLINE - Elektronische Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.