Mieterrechte: angemessene Anpassungen in Österreich
Rechte und rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das Mietrechtsgesetz (MRG) und Teile des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB). Das MRG regelt, wann und welche Anpassungen vom Vermieter zu dulden sind.[1]
Vor dem Antrag
Bevor Sie formell anfragen, sammeln Sie Unterlagen und klären Sie, welche Änderungen nötig sind. Gute Vorbereitung erhöht die Chancen auf Zustimmung.
- Dokumentation sammeln: Fotos, ärztliche Atteste und Notizen zum Alltag.
- Prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf Vereinbarungen zur baulichen Veränderung.
- Informelles Gespräch mit dem Vermieter suchen, bevor Sie formell beantragen.
Wie Sie den Antrag stellen
Formulieren Sie einen klaren schriftlichen Antrag mit Begründung und Frist. Beschreiben Sie die gewünschten Anpassungen und fügen Sie Nachweise bei. Bei gerichtlichen Schritten können e‑Formulare von JustizOnline genutzt werden.[2]
- Schriftlicher Antrag an den Vermieter: Datum, Beschreibung, gewünschte Maßnahmen.
- Fristen setzen: Bitten Sie um Antwort innerhalb von angemessenen 14–30 Tagen.
- Klärung von Kosten: Vereinbaren Sie, wer welche Kosten trägt oder ob Förderungen möglich sind.
- Belege beilegen: ärztliche Atteste, Kostenvoranschläge, Fotos.
Anfechtung und Einspruch
Wenn der Vermieter ablehnt, fordern Sie eine schriftliche Begründung an und prüfen Sie die Rechtslage. Bei Streit kann ein Einspruch oder eine Klage sinnvoll sein; gerichtliche Schritte erfolgen in der Regel beim Bezirksgericht.
- Einspruch fristgerecht einlegen: Achten Sie auf kurze Fristen nach der Ablehnung.
- Gerichtliche Schritte: Klage beim Bezirksgericht einbringen, falls Mediation nicht hilft.
- Beweise sichern: Schriftwechsel, Fotos und Gutachten bereitstellen.
Häufige Fragen
- Was sind angemessene Anpassungen?
- Angemessene Anpassungen sind Veränderungen, die Barrierefreiheit oder Nutzung ermöglichen, ohne den Vermieter unangemessen zu belasten.
- Wer trägt die Kosten für Anpassungen?
- Die Kostenverteilung hängt vom Einzelfall, dem Mietvertrag und gesetzlichen Regelungen ab; manchmal sind Förderungen möglich.
- Wie lange habe ich Zeit, Einspruch einzulegen?
- Fristen variieren; halten Sie sich an die im Bescheid genannten Fristen oder reagieren Sie innerhalb von etwa 14–30 Tagen, wenn keine Frist genannt ist.
Anleitung
- Dokumentation sammeln: Belege, Fotos und ärztliche Atteste zusammenstellen.
- Schriftlichen Antrag stellen: Datum, Beschreibung und Frist nennen.
- Antwortfrist setzen und überwachen.
- Einspruch oder Beschwerde formal einreichen, wenn nötig.
- Bei Bedarf Klage beim Bezirksgericht einbringen.
Hilfe und Unterstützung
- RIS: Mietrechtsgesetz (MRG)
- Justiz.gv.at: Informationen zu Gerichten
- JustizOnline: eFormulare und Verfahren