Mieterrechte: Vergabe & Wartelisten in Österreich
Welche Kosten können bei Vergabe und Wartelisten anfallen?
Bei Wohnungsvergabe oder auf Wartelisten können unterschiedliche Posten entstehen. Typisch sind Anmelde- oder Verwaltungsgebühren, Kosten für Ersatzschlüssel oder Kopien von Dokumenten. Ob und in welcher Höhe Gebühren zulässig sind, hängt oft von der ausgebenden Stelle ab (Gemeinde, Wohnbauträger, Genossenschaft).
- Bewerbungs- oder Anmeldegebühren für die Warteliste.
- Verwaltungsgebühren für die Vergabe oder Bearbeitung von Anträgen.
- Kosten für Kopien, Beglaubigungen oder Zusatznachweise.
- Eventuelle Gebühren bei Rücktritt oder Änderungen nach Anmeldung.
Besonderheiten bei Gemeindewohnungen und Genossenschaften
Gemeindewohnungen und Genossenschaften haben oft eigene Vergabekriterien und Gebührenschemata; die allgemeinen mietrechtlichen Regeln (z. B. MRG) können dabei ergänzend gelten[1]. Lesen Sie die Vergaberichtlinien genau und fragen Sie bei Unklarheiten nach, welche Kosten wirklich gelten.
Gebühren anfechten und Nachweise sammeln
Wenn Sie eine Gebühr für unzulässig halten, sammeln Sie zuerst alle relevanten Belege: Anmeldebestätigungen, E-Mails, Zahlungsbelege und die Vergaberichtlinie. Fordern Sie schriftlich eine detaillierte Rechnung und Begründung an. Reichen Sie bei der zuständigen Stelle einen Widerspruch ein, wenn keine stichhaltige Begründung vorliegt.
Was tun bei Ablehnung oder unklaren Kosten?
Prüfen Sie die Ablehnung schriftlich und achten Sie auf Fristen für einen Widerspruch. Ist keine zufriedenstellende Antwort erreichbar, können Sie sich an Beratungsstellen wenden oder rechtliche Schritte prüfen. Vor einem gerichtlichen Vorgehen lohnt sich häufig eine Beratung, um Erfolgsaussichten und Kosten abzuwägen.
Wichtige Erkenntnisse
- Nicht alle Vergabestellen erheben Gebühren; prüfen Sie die Bedingungen vorab.
- Sammeln Sie Belege systematisch, um Ansprüche zu belegen.
- Bei Unsicherheit nutzen Sie offizielle Beratungsstellen oder prüfen Sie einen Widerspruch.
FAQ
- Muss ich als Mieter für eine Wartelisten-Anmeldung zahlen?
- Nicht immer. Manche Vergabestellen verlangen eine Anmeldegebühr, andere nicht. Lassen Sie sich eine Quittung geben und prüfen Sie die Vergaberichtlinie.
- Wie wehre ich mich gegen eine unberechtigte Gebühr?
- Sammeln Sie alle Belege, fordern Sie eine schriftliche Begründung an und legen Sie fristgerecht Widerspruch ein. Bei Bedarf können Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
- Welche Fristen sind zu beachten?
- Achten Sie auf Bewerbungsfristen und Widerspruchsfristen in den Vergaberichtlinien; versäumte Fristen können Einspruchsmöglichkeiten einschränken.
Anleitung
- Unterlagen zusammenstellen: Bewerbungsformulare, Ausweis, Einkommensnachweise und alle Zahlungsbelege.
- Antrag fristgerecht einreichen und Empfang bestätigen lassen.
- Bei unklaren Gebühren schriftlich eine detaillierte Rechnung und Begründung verlangen.
- Widerspruch einlegen; bei Bedarf Beratungsstellen kontaktieren oder gerichtliche Schritte prüfen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- RIS — Rechtsinformationssystem des Bundes
- Justizministerium Österreich
- JustizOnline — e-Formulare & Dienste