Mietkaution richtig zurueckbekommen in Oesterreich

Kaution & Kautionskonto 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Oesterreich steht die Rueckgabe der Mietkaution oft am Ende eines Mietverhaeltnisses an. Viele suchen klare Schritte: welche Fristen gelten, welche Abzuege rechtens sind und wie Sie Schaeden oder offene Forderungen richtig dokumentieren. Dieser Leitfaden erklaert, wie Sie die Kautionsrueckzahlung fristgerecht anfordern, welche Belege wichtig sind und wann Sie formelle Schreiben oder gerichtliche Schritte ergraegen sollten. Praktische Tipps helfen, unnoetige Streitpunkte zu vermeiden und Forderungen sachlich zu klaeren. Die Sprache ist verstaendlich und richtet sich an Mieter ohne juristische Vorkenntnisse, damit Sie Ihre Ansprueche in Oesterreich selbstbewusst und rechtssicher verfolgen koennen.

Ihre Rechte und Fristen

In vielen Faellen regelt das Mietrechtsgesetz (MRG) die Ansprueche rund um die Kaution und die Berechnungen von Abzuegen [1]. Als Mieter sollten Sie wissen, welche Fristen gelten und wann eine Forderung geltend gemacht wird. Fordern Sie die Kaution schriftlich ein und dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei Auszug mit Fotos und Quittungen.

Bewahren Sie Zahlungsbelege und Fotos sicher auf.

Welche Abzuege sind moeglich?

  • offene Miete (rent) oder Betriebskosten
  • notwendige Reparaturen (repair) ueber normale Abnutzung
  • fehlende Belege oder Quittungen (evidence)
Dokumentation reduziert Streit und macht Abzuege nachvollziehbar.

Wie Sie die Kaution anfordern

Schreiben Sie eine formelle Zahlungsaufforderung an den Vermieter, nennen Sie die Kontodaten und setzen Sie eine klare Frist zur Rueckzahlung. In Oesterreich gelten keine einheitlichen Fristen in allen Faellen; ueblich sind jedoch 14 bis 30 Tage nach Uebergabe, je nach Vereinbarung und Umstaenden [2]. Falls der Vermieter Abzuege geltend macht, fordern Sie eine Aufstellung und Belege.

Reagieren Sie auf Fristsetzungen stets rechtzeitig, um Rechte nicht zu verlieren.

Welche Unterlagen bereithalten?

  • Zahlungsbelege der Kautionszahlung (receipt)
  • Protokoll der Wohnungsuebergabe und Fotos (evidence)
  • Schriftwechsel mit dem Vermieter und Quittungen

FAQ

Wie schnell muss der Vermieter die Kaution zurueckzahlen?
Es gibt keine einheitliche gesetzliche Frist; in der Praxis gilt oft ein Zeitraum von 14 bis 30 Tagen nach Uebergabe, je nach Vereinbarung und Baustand.
Kann der Vermieter beliebig Abzuege machen?
Nein, Abzuege muessen nachvollziehbar und durch Belege oder Fotos belegt werden; normale Abnutzung gehoert in der Regel nicht zu den abzugsfaehigen Schaeden.
Was tun, wenn der Vermieter nicht zahlt?
Schreiben Sie eine Mahnung mit angemessener Frist; bleibt die Zahlung aus, koennen Sie vor dem Bezirksgericht klagen oder eine Schlichtungsstelle kontaktieren.

Anleitung

  1. Pruefen Sie zunaechst den Mietvertrag und notieren Sie vereinbarte Fristen.
  2. Sammeln Sie Belege: Kautionszahlung, Reparaturrechnungen und Fotos.
  3. Senden Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung an den Vermieter mit einer klaren Frist.
  4. Wenn keine Einigung moeglich ist, bereiten Sie eine Klage beim Bezirksgericht vor.

Hilfe und Unterstuetzung / Ressourcen


  1. [1] RIS: Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz: Bezirksgerichte und Verfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.