Mietkaution zurückfordern für Mieter in Oesterreich
Als Mieter in Österreich ist es wichtig zu wissen, wann und wie die Mietkaution zurückzuzahlen ist. Viele Streitfragen entstehen, wenn Vermieter Fristen überschreiten, Abzüge nicht begründen oder Kautionskonten nicht ordnungsgemäß geführt werden. Dieser Artikel erklärt verständlich die relevanten gesetzliche Fristen, welche Nachweise Sie sammeln sollten, wie Sie formal die Rückzahlung verlangen und welche Schritte bei Verzögerung oder ungerechtfertigten Abzügen möglich sind. Ich beschreibe praktische Vorlagen für Schreiben an den Vermieter, wie Sie Belege und Fotos dokumentieren und wann ein Gang zum Bezirksgericht sinnvoll sein kann. Ziel ist, Ihnen als Mieter in Österreich klare, umsetzbare Schritte zu geben, damit Sie Ihre Kaution zügig und rechtssicher zurückerhalten.
Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?
Es gibt keinen einheitlichen Tag, an dem die Mietkaution automatisch zurücküberwiesen wird; in der Praxis muss der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Abrechnung erstellen und die Rückzahlung veranlassen. Achten Sie auf angemessene Fristen und verlangen Sie eine schriftliche Abrechnung, insbesondere wenn Abzüge geplant sind.[1]
Wie fordern Sie die Kaution zurück?
Gehen Sie strukturiert vor: dokumentieren Sie Mängel und Zustandsprotokolle, fordern Sie die Rückzahlung schriftlich mit Fristsetzung und bewahren Sie alle Belege auf. Wenn der Vermieter nicht reagiert, sind die nächsten Schritte deutlich formaler.
- Schriftliche Aufforderung an den Vermieter mit klarer Frist (z. B. 14 Tage) und Bankverbindung.
- Belege sammeln: Übergabeprotokoll, Fotos, Rechnungen für Reparaturen und Kontoauszüge.
- Prüfen Sie, welche Abzüge zulässig sind und fordern Sie eine detaillierte Aufstellung.
- Wenn der Vermieter nicht zahlt: Klage beim zuständigen Bezirksgericht prüfen.
Wenn Sie vorformulierte Schreiben brauchen, nutzen Sie eine klare, sachliche Sprache, datieren Sie das Schreiben und senden Sie es nach Möglichkeit per Einschreiben oder mit Empfangsbestätigung. Bei Unsicherheit kann eine Rechtsauskunft helfen, bevor ein Gericht eingeschaltet wird.[2]
Häufige Fragen
- Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
- Der Vermieter darf die Kaution so lange einbehalten, wie er berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis prüft; eine unverhältnismäßig lange Zurückhaltung sollten Sie schriftlich rügen und gegebenenfalls rechtlich prüfen lassen.[1]
- Kann der Vermieter ohne Abrechnung Geld einbehalten?
- Nein, der Vermieter sollte Abzüge begründen und Belege vorlegen. Forderungen ohne Nachweis sollten Sie bestreiten und eine Kopie aller relevanten Dokumente anfordern.
- Wann ist der Gang zum Gericht sinnvoll?
- Wenn der Vermieter trotz Fristsetzung nicht zahlt oder Abzüge nicht plausibel erklärt, kann eine Klage beim Bezirksgericht die nächste Möglichkeit sein.
Anleitung
- Prüfen Sie das Übergabeprotokoll und sammeln Sie Fotos vom Wohnungszustand.
- Schreiben Sie eine formelle Rückzahlungsaufforderung mit Frist und Bankverbindung.
- Senden Sie das Schreiben per Einschreiben und bewahren Sie den Nachweis auf.
- Reagiert der Vermieter nicht, bereiten Sie Unterlagen für eine Klage beim Bezirksgericht vor.
Hilfe und Unterstuetzung
- [1] RIS - Bundesrecht (Mietrechtsgesetz)
- [2] Justiz - Informationen zum Gerichtsverfahren
- [3] JustizOnline - Formulare und e-Services