Unterlagen: Akonto vs Pauschale für Mieter Österreich

Betriebskosten & Abrechnung (Akonto vs Pauschale) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich ist es wichtig zu wissen, welche Unterlagen Sie bei Abrechnungen zu Betriebskosten benötigen. Akonto-Zahlungen und Pauschalen werden unterschiedlich abgerechnet, und die nötigen Belege unterscheiden sich: Mietvertrag, Zahlungsbelege, Ableseprotokolle und Rechnungen für Reparaturen sind oft entscheidend. Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Dokumente Vermieter vorlegen müssen, wie Sie Akonto-Abrechnungen prüfen, wann Pauschalen zulässig sind und welche Fristen für Widerspruch gelten. Außerdem beschreibe ich praktische Schritte, wie Sie fehlende Belege anfordern und wann ein Gang zum Bezirksgericht sinnvoll ist. Ich nenne außerdem nützliche Formulierungen für schriftliche Anfragen an den Vermieter und weise auf offizielle Quellen und Fristen hin.

Was sind Akonto und Pauschale?

Akonto bezeichnet Vorauszahlungen auf Betriebskosten während des Jahres; nach Ablauf des Abrechnungszeitraums muss der Vermieter per Schlussabrechnung mit Belegen die tatsächlichen Kosten ausweisen. Eine Pauschale ist ein fixer Betrag, der ohne Einzelbelege verrechnet wird. Beide Modelle sind in Österreich zulässig, unterscheiden sich aber in Transparenz und Prüfbarkeit.[1]

In Österreich gelten für Betriebskosten klare Regeln im MRG.

Welche Unterlagen braucht man?

  • Mietvertrag (form).
  • Vorjahresabrechnung oder Vergleichsabrechnung (record).
  • Zahlungsbelege für Akonto-Zahlungen / payment receipts.
  • Rechnungen für Reparaturen und Wartung (repair).
  • Zählerstände, Ableseprotokolle (record).
Bewahre Kopien von allen Belegen mindestens drei Jahre auf.

Akonto vs Pauschale: Vor- und Nachteile

Akonto

  • Regelmäßige Zahlungen während des Jahres (payment).
  • Endabrechnung wird mit Belegen erklärt (record).
  • Widerspruchsfristen sind zu beachten (deadline).

Pauschale

  • Fester Betrag ohne Einzelbelege (payment).
  • Kann einfacher sein, bietet aber weniger Kontrolle (safety).
Prüfen Sie Pauschalen genau, damit keine versteckten Kosten entstehen.

So fordern Sie fehlende Unterlagen an

Schreiben Sie dem Vermieter eine kurze, klare Anfrage mit der Aufforderung, die fehlenden Abrechnungen und Belege innerhalb einer Frist vorzulegen. Nennen Sie dabei konkret die Dokumente (Mietvertrag, Rechnungen, Zählerstände) und bieten Sie eine Frist von beispielsweise 14 Tagen an. Fügen Sie Kopien Ihrer Zahlungsbelege bei und dokumentieren Sie das Versenden (E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben). Bei ausbleibender Reaktion können Sie Widerspruch erklären und, falls nötig, gerichtliche Schritte prüfen.[2]

Eine schriftliche Anfrage schafft Nachweis bei späteren Streitigkeiten.

Häufige Fragen

Was ist Akonto?
Akonto sind Vorauszahlungen auf Betriebskosten, die der Vermieter während des Jahres verlangt und am Jahresende mit Belegen abrechnet.
Welche Unterlagen muss der Vermieter vorlegen?
Der Vermieter muss Mietvertrag, Abrechnungen, Rechnungen und Zahlungsbelege vorlegen; Zählerstände und Ableseprotokolle sind ebenfalls wichtig.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Bewahren Sie Belege mindestens drei Jahre auf, damit Sie bei Nachfragen oder Streitigkeiten Beweise haben.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle vorhandenen Unterlagen und Zahlungsbelege.
  2. Fordern Sie fehlende Abrechnungen schriftlich per E-Mail oder Einschreiben an.
  3. Prüfen Sie die Abrechnung gegen Ihre Belege und Zählerstände.
  4. Widersprechen Sie innerhalb der angegebenen Frist schriftlich.
  5. Reichen Sie bei Bedarf Klage beim Bezirksgericht ein.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
  2. [2] Justiz - Informationen zu gerichtlichen Verfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.