Untermiete & WG: Mieterrechte in Österreich
Viele Mieterinnen und Mieter in Österreich leben in Wohngemeinschaften (WG) oder untervermieten Teile ihrer Wohnung. In solchen Fällen stellen sich Fragen zu Erlaubnis, Miethöhe, Kaution und wer für Reparaturen zuständig ist. Dieser Text erklärt klar und praxisnah, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben, wie Sie eine Untervermietung rechtssicher beantragen, welche Fristen für Kündigungen gelten und wie Sie Mängel melden. Die Sprache ist bewusst einfach gehalten, damit Sie ohne juristischen Hintergrund Entscheidungen vorbereiten können. Lesen Sie weiter, um praktische Schritte, häufige Probleme und zuverlässige Anlaufstellen in Österreich zu finden. Die Hinweise orientieren sich an österreichischem Mietrecht und an offiziellen Quellen, damit Sie fundiert handeln können.
Was ist Untermiete und WG?
Untervermietung bedeutet, dass ein Hauptmieter Teile der Wohnung an Dritte weitervermietet. Eine Wohngemeinschaft (WG) ist meist eine gemeinsame Nutzung durch mehrere Hauptmieter oder Untermieter. Für Untermiete gelten oft Einschränkungen im Mietvertrag und nach dem MRG [1], deshalb sollten Sie prüfen, ob eine Zustimmung des Vermieters nötig ist.
Rechte und Pflichten von Mietern
- Erlaubnis: Prüfen Sie den Mietvertrag und fragen Sie schriftlich um Zustimmung.
- Miete & Nebenkosten: Vereinbarungen zur Mitmiete und Kostenaufteilung sollten schriftlich festgehalten werden.
- Reparaturen: Schadhafte Stellen melden Sie sofort dem Vermieter; akute Mängel können Sie zur Not beheben lassen und Kosten zurückfordern.
- Privatsphäre & Zutritt: Vermieter müssen Termine ankündigen und dürfen nicht ohne Erlaubnis eintreten.
- Kündigungsfristen: Achten Sie auf Fristen im Mietvertrag und gesetzliche Schutzbestimmungen.
- Dokumentation: Führen Sie Fotos, Nachrichten und Quittungen als Beweis.
Häufige Fragen (FAQ)
- Brauche ich die Erlaubnis des Vermieters, um unterzuvermieten?
- In vielen Fällen ja. Der Mietvertrag oder das MRG können eine Zustimmung vorschreiben. Fragen Sie schriftlich und nennen Sie Dauer, Untermieter und Miethöhe.
- Kann der Vermieter die Untervermietung verbieten?
- Der Vermieter kann aus wichtigen Gründen ablehnen, etwa bei Überbelegung oder berechtigtem Misstrauen. Eine pauschale Verweigerung ist nicht automatisch erlaubt.
- Wer zahlt für Reparaturen in einer WG?
- Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung zuständig; Kleinreparaturen können vertraglich geregelt sein. Dokumentieren Sie Schäden und melden Sie diese sofort.
Anleitung
- Vorbereiten: Sammeln Sie Mietvertrag, Nachweise zur Hauptmiete, Personendaten des Untermieters und eine genaue Angabe zur Dauer und Miethöhe.
- Schriftliche Anfrage: Senden Sie dem Vermieter ein unterschriebenes Schreiben mit allen Angaben und einer Frist zur Antwort; behalten Sie eine Kopie.
- Belege sichern: Bewahren Sie Antworten, Zahlungsbelege und Fotos zur Wohnsituation auf für den Fall eines Rechtsstreits.
- Bei Ablehnung: Versuchen Sie Verhandlungen, nutzen Sie Mediation oder holen Sie rechtliche Beratung; als letzte Instanz kann eine Klärung vor dem Bezirksgericht nötig sein.
Wichtige Erkenntnisse
- Schriftlichkeit schützt: Halten Sie Vereinbarungen und Erlaubnisse immer schriftlich fest.
- Dokumentation hilft: Fotos und Quittungen sind entscheidend bei Mängeln und Streits.
- Fristen beachten: Reagieren Sie zeitnah auf Kündigungen und formelle Schreiben.