Wer zahlt in der WG? Mieterrechte in Österreich

Untermiete, Wohngemeinschaft (WG) & Mitmiete 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich wohnen in Wohngemeinschaften (WG) oder zahlen Mitmiete, und es ist oft unklar, wer für Miete, Nebenkosten oder Reparaturen aufkommt. Dieser Beitrag erklärt praxisnah, welche Regeln für Untermiete, gemeinsame Mietzahlungen und Sondervereinbarungen gelten, welche Rechte und Pflichten Mieter haben und wie man Streitigkeiten friedlich löst. Wir beschreiben typische Vertragsformen, wie Kosten anteilig verteilt werden, was bei Schäden oder fehlender Heizleistung zu tun ist und welche Fristen bei Kündigung oder Räumung gelten. Am Ende finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, häufige Fragen und offizielle Anlaufstellen in Österreich, damit Sie als Mieterinnen und Mieter gut informiert handeln können.

WG, Mitmiete und Untermiete: Wer haftet?

In einer WG kann das Mietverhältnis formal unterschiedlich geregelt sein: Entweder steht ein Hauptmieter im Vertrag und die Mitbewohner zahlen Mitmiete, oder jeder Mitbewohner ist im Mietvertrag genannt. Bei Untermiete schließt der Hauptmieter einen eigenen Untermietvertrag ab. Rechtlich gelten unterschiedliche Pflichten je nach Vertragsform; prüfen Sie den Vertrag genau und verweisen Sie bei Unsicherheit auf das Mietrechtsgesetz [1].

  • Die Miete: Wer im Vertrag steht, ist in der Regel direkt gegenüber dem Vermieter zahlungspflichtig.
  • Nebenkosten: Üblich ist die anteilige Abrechnung unter Mitbewohnern oder über einen Umlageschlüssel.
  • Reparaturen: Kleinreparaturen können im Mietvertrag geregelt sein; größere Mängel meldet man dem Vermieter.
  • Schriftliche Vereinbarungen: Sonderregeln wie Kautionsaufteilung oder Übernahme von Möbeln gehören besser schriftlich ins Mietverhältnis.
Bewahren Sie Mietbelege und Kommunikation gut auf.

Praktische Schritte bei Streit um Zahlungen

Wenn Mieter sich über Zahlungsanteile oder Reparaturkosten uneinig sind, hilft systematisch dokumentiertes Vorgehen: Rechnungskopien, Fotos von Schäden und klar formulierte Zahlungsaufforderungen. Sollte der Konflikt eskalieren, sind Bezirksgerichte zuständig; informieren Sie sich über Verfahrenswege und Fristen [2].

  1. Dokumentieren Sie Schäden und Zahlungsforderungen mit Datum und Belegen.
  2. Schicken Sie formelle Aufforderungen per E-Mail und, wenn nötig, per Einschreiben.
  3. Beachten Sie Fristen für Mängelanzeige und gegebenenfalls für Klagen oder Anträge.
Antworten Sie auf formelle Zustellungen innerhalb der Frist.

Typische Sonderregeln in WG-Verträgen

Sonderregeln können Vereinbarungen zur Nutzung gemeinsamer Räume, Reinigung, Übernahme von Strom- und Internetkosten oder zur Kautionsaufteilung enthalten. Solche Klauseln sind zulässig, solange sie nicht gegen zwingende Bestimmungen des Mietrechts verstoßen. Achten Sie auf klare Formulierungen zur Höhe und Fälligkeit von Zahlungen.

FAQ

Muss jeder WG-Bewohner anteilig Miete zahlen?
Wenn jeder Bewohner nicht im Mietvertrag steht, haftet formal meist der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter; intern können anteilige Zahlungen vereinbart werden.
Wer zahlt bei Schäden in der WG?
Für Schäden haftet in der Regel, wer sie verursacht hat; bei gemeinschaftlich genutzten Bereichen kann eine Kostenaufteilung vereinbart sein.
Kann der Vermieter einzelne Mitbewohner kündigen?
Eine gerichtliche Aufkündigung richtet sich gegen den vertraglich Schuldigen; bei mehreren Vertragspartnern sind die konkreten Vertragsverhältnisse entscheidend und ggf. gerichtliche Schritte nötig.

Anleitung

  1. Sammeln Sie Belege: Fotos, Rechnungen und Nachrichten, die Zahlungen oder Schäden dokumentieren.
  2. Führen Sie Gespräche schriftlich und schlagen Sie eine faire Kostenaufteilung vor.
  3. Setzen Sie fristgerechte Zahlungsaufforderungen und nennen Sie eine realistische Frist.
  4. Wenn nötig, bereiten Sie eine Beschwerde oder Klage beim Bezirksgericht vor und nutzen Sie offizielle Formulare [3].

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS: Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] justiz.gv.at: Bezirksgerichte und Verfahren
  3. [3] JustizOnline: Formulare und e-Services
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.