Untermiete & WG: Mietrecht für Mieter in Österreich

Untermiete, Wohngemeinschaft (WG) & Mitmiete 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich stehen vor Fragen zur Untermiete, Wohngemeinschaft (WG) oder Mitmiete. Dieser praktische Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, welche Rechte und Pflichten Mieter haben, wie man eine Erlaubnis einholt, den Untermietvertrag richtig gestaltet und welche Regeln für Kautionsabzug, Reparaturen und Kündigungsfristen gelten. Ich beschreibe, wie man Probleme dokumentiert, wann eine Anmeldung beim Vermieter nötig ist und wie man bei Streitfällen vorgeht. Ziel ist, klare Handlungsschritte zu geben, damit Mieter ihre Wohnsituation sichern können, rechtzeitig Fristen einhalten und kostspielige Fehler vermeiden. Verständliche Sprache soll helfen, sich sicherer gegenüber Vermieteranzeigen, Formularen und möglichen gerichtlichen Schritten zu bewegen. Lesen Sie weiter für konkrete Vorlagen, Vorgehensweisen und Hinweise zu Behördenwegen.

Was ist Untermiete und WG?

Untermiete bedeutet, dass ein Mieter Teile seiner Wohnung an eine andere Person weitervermietet. In einer Wohngemeinschaft (WG) teilen mehrere Personen die Wohnung und haben jeweils eigene Vereinbarungen. Bei Mitmiete lebt jemand dauerhaft mit und zahlt einen Anteil an der Gesamtmiete. Die konkreten Rechte hängen vom Hauptmietvertrag und vom Mietrecht ab.

Frühzeitige Absprache mit dem Vermieter reduziert spätere Konflikte.

Rechte und Pflichten

Als Mieter haben Sie die Pflicht, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu erhalten und die Miete zu zahlen. Ein Untermieter hat ebenfalls Pflichten gegenüber dem Hauptmieter. Manche Regeln sind durch das Mietrechtsgesetz geregelt, andere ergeben sich aus dem Hauptmietvertrag.[1]

  • Erlaubnis einholen: Prüfen Sie, ob der Mietvertrag eine Zustimmungspflicht des Vermieters vorsieht.
  • Vertrag schriftlich: Halten Sie Dauer, Mietanteil, Nebenkosten und Rückgabe der Kaution schriftlich fest.
  • Anmeldung: Klären Sie, ob sich der Untermieter beim Meldeamt anmelden muss.
Ohne schriftliche Zustimmung kann es später zu rechtlichen Problemen kommen.

Vertrag, Kaution und Anmeldung

Ein klarer Untermietvertrag schützt beide Seiten. Klären Sie, wer für Schäden haftet und wie die Kaution verwaltet wird. Bei Umzug oder Rückgabe sind Fotos und Übergabeprotokolle hilfreich. Manche Behördenwege oder Formulare können über JustizOnline abgewickelt werden.[2]

  • Kautionsregelung: Vereinbaren Sie Höhe, Zweck und Rückzahlungsmodalitäten schriftlich.
  • Übergabeprotokoll: Dokumentieren Sie Zustand und Zählerstände bei Ein- und Auszug.

Reparaturen und Mängel

Bei Mängeln ist der Vermieter in der Regel verpflichtet, die Wohnung instand zu halten. Melden Sie Mängel schriftlich und bewahren Sie Nachweise auf. Kleinreparaturen können vertraglich geregelt sein; achten Sie auf Fristen für Mängelanzeigen.

In vielen Fällen ist eine schriftliche Mängelmeldung die Grundlage für spätere Ansprüche.

Kündigung, Fristen und Dokumentation

Kündigungsfristen richten sich nach dem Mietvertrag und dem Mietrecht; bei Streitigkeiten ist das Bezirksgericht zuständig.[3] Reagieren Sie auf Kündigungen zeitgerecht und sammeln Sie alle relevanten Dokumente: Schriftverkehr, Zahlungsbelege, Fotos und Zeugenangaben.

  • Fristen prüfen: Notieren Sie Fristen sofort schriftlich und notieren Sie Empfangsbestätigungen.
  • Beweise sichern: Fotos, E-Mails und Quittungen erhöhen Ihre Verhandlungsposition.

Praktische Tipps vor dem Einzug eines Untermieters

Bevor Sie jemanden aufnehmen, führen Sie ein kurzes Gespräch zur Klärung von Hausordnung, Nutzung von Gemeinschaftsräumen und Zahlungsterminen. Holen Sie Referenzen ein und prüfen Sie die Zahlungsmoral.

Eine schriftliche Regelung für Haftung bei Schäden erspart spätere Diskussionen.

FAQ

Darf ich meine Wohnung untervermieten?
Das hängt vom Mietvertrag und vom Vermieter ab; oft ist eine Zustimmung erforderlich.
Brauche ich die Erlaubnis des Vermieters für eine WG oder Untermiete?
In vielen Fällen ja, insbesondere wenn der Untermieter dauerhaft einzieht; prüfen Sie den Vertrag und das Mietrechtsgesetz.[1]
Was mache ich, wenn der Vermieter die Zustimmung verweigert?
Dokumentieren Sie Gründe, suchen Sie das Gespräch und prüfen Sie rechtliche Schritte; Gerichte sind zuständig, wenn Einigung nicht möglich ist.[3]

Anleitung

  1. Information sammeln: Lesen Sie den Mietvertrag und notieren Sie Klauseln zur Untermiete.
  2. Vermieter kontaktieren: Bitten Sie schriftlich um Zustimmung und legen Sie Untermietvertrag vor.
  3. Untermietvertrag erstellen: Vereinbaren Sie Mietanteil, Nebenkosten, Dauer und Kautionsregelung.
  4. Dokumentation: Führen Sie Übergabeprotokoll, Zahlungsbelege und Kommunikationsnachweise.
  5. Bei Streit: Suchen Sie kostenlose Rechtsberatung und, falls nötig, das Bezirksgericht auf.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS: Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] JustizOnline
  3. [3] Justiz.gv.at
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.