Wer zahlt Kautionsabzüge? Mieter in Österreich

Kaution & Kautionskonto 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich fragen Sie sich vielleicht: Wer trägt die Kosten bei zulässigen Abzügen von der Kaution? In vielen Fällen darf der Vermieter nur konkrete, nachweisbare Schäden oder ausstehende Zahlungen von der Kaution abziehen. Wichtige Schritte sind Dokumentation beim Ein- und Auszug, schriftliche Aufforderungen und Fristen einhalten. Dieser Text erklärt verständlich, welche Abzüge üblich sind, welche Belege Sie benötigen und wie Sie reagieren, wenn Sie den Abzug für ungerechtfertigt halten. Die Informationen beziehen sich auf österreichisches Recht und helfen Ihnen, Ihre Rechte als Mieter zu sichern und unnötige Kosten zu vermeiden.

Wann sind Abzüge zulässig?

Abzüge von der Kaution sind zulässig, wenn ein Vermieter nachweist, dass Kosten für Reparaturen, Reinigung oder ausstehende Zahlungen entstanden sind und diese nicht durch normale Abnutzung gedeckt sind. Der Vermieter muss die Schäden belegen und die Höhe der Kosten nachvollziehbar darlegen. Bei Unklarheit sollten Mieter eine detaillierte, schriftliche Aufstellung verlangen und Fotos oder Übergabeprotokolle vorlegen.

Dokumentieren Sie den Wohnungszustand beim Ein- und Auszug mit Fotos.

Welche Kosten darf der Vermieter abziehen?

  • Reparaturen für beschädigte Ausstattung, die über normale Abnutzung hinausgehen.
  • Offene Miet- oder Betriebskosten, die vertraglich vereinbart und nachweisbar sind.
  • Kosten für notwendige Endreinigung, wenn Verschmutzung über üblichen Gebrauch hinausgeht.
Forderungen müssen klar aufgeschlüsselt und belegt werden.

Wie reagieren, wenn Sie den Abzug anfechten wollen?

Fordern Sie eine detaillierte Abrechnung und quittierte Belege. Beschreiben Sie schriftlich Ihren Widerspruch und setzen Sie eine Frist zur Klärung. Sammeln Sie Beweise wie Fotos, Übergabeprotokolle oder Zeugen. Wenn keine Einigung möglich ist, können Sie den Streit beim Bezirksgericht klären lassen oder eine Schlichtungsstelle kontaktieren. Erwähnen Sie relevante Rechtsgrundlagen in Schriftwechseln, um Ihre Forderung zu stützen[1].

Reagieren Sie zeitnah auf Forderungen, um Verjährung oder gerichtliche Nachteile zu vermeiden.

Beweismittel und Übergabeprotokolle

Ein Übergabeprotokoll beim Ein- und Auszug reduziert Streit. Notieren Sie Schäden, lesen Sie das Mietvertrag sorgfältig und bewahren Sie alle Belege für Reparaturen und Zahlungen auf. Bei Mietzinsrückständen helfen Kontoauszüge als Nachweis. Gute Dokumentation stärkt Ihre Position, falls ein Vermieter zu viel von der Kaution einbehält.

Fristen und Formales

Der Vermieter sollte die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses und Klärung offener Forderungen zurückgeben oder eine Abrechnung vorlegen. Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Rückzahlung oder Abrechnung und halten Sie alle Fristen schriftlich fest. Bei gerichtlichen Schritten gelten weitere prozessuale Fristen vor dem Bezirksgericht[2].

Häufige Fehler vermeiden

  • Keine Belege oder Fotos beim Einzug anfertigen.
  • Widerspruch nur mündlich äußern statt schriftlich mit Frist.
  • Nicht rechtzeitig rechtliche Hilfe oder Schlichtung in Anspruch nehmen.
Ein klar dokumentierter Zustand reduziert spätere Streitigkeiten.

Häufige Fragen

Welche Rolle spielt normale Abnutzung?
Normale Abnutzung darf der Vermieter nicht von der Kaution abziehen; nur Schäden über den üblichen Verschleiß hinaus sind abziehbar.
Wie detailliert muss die Abrechnung sein?
Sie sollte einzelne Posten, Rechnungen oder Kostenvoranschläge und Nachweise enthalten, damit Mieter die Forderung prüfen können.
Wohin kann ich mich wenden bei Streit?
Viele Mieter wenden sich an das Bezirksgericht oder nutzen Schlichtungsstellen; bei formellen Klagen werden Unterlagen beim Gericht eingereicht.

Anleitung

  1. Fotos beim Einzug machen und ein Übergabeprotokoll erstellen.
  2. Schriftlich Widerspruch formulieren und Frist zur Klärung setzen, wenn ein Abzug erfolgt.
  3. Belege sammeln und bei Bedarf eine Klage oder Schlichtung beim Bezirksgericht einleiten.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
  2. [2] Justiz - Informationen und Services
  3. [3] JustizOnline - Formulare und Einreichungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.