Zulässige Abzüge von der Kaution in Österreich
Viele Mieter in Österreich fragen sich, welche Abzüge vom Kautionskonto rechtlich zulässig sind und wie sie ihre Rechte wahren können. Dieser Text erklärt klar und verständlich, wann Vermieter Kosten von der Kaution abziehen dürfen, welche Belege Sie als Mieter sammeln sollten und welche Fristen gelten. Sie erhalten konkrete Schritte zur Dokumentation von Übergabeprotokollen, zur Kommunikation mit dem Vermieter und zur Einleitung einer gerichtlichen Maßnahme, falls notwendig. Ziel ist, dass Sie als Mieter Ihre Kaution bestmöglich schützen und ungerechtfertigte Abzüge vermeiden können.
Was darf vom Kautionsbetrag abgezogen werden?
Grundsätzlich darf die Kaution in Österreich nur für tatsächlich entstandene Forderungen verwendet werden, die aus dem Mietverhältnis stammen. Typische zulässige Abzüge sind unbezahlte Miete, nachgewiesene Reparaturkosten bei übermäßiger Beschädigung und ausstehende Betriebskosten. Normale Gebrauchsspuren gelten in der Regel nicht als abziehbare Kosten. Bei der rechtlichen Grundlage orientieren sich Gerichte am Mietrechtsgesetz (MRG) und allgemeinen zivilrechtlichen Regeln.[1]
Welche Belege und Nachweise helfen Mietern?
Gute Dokumentation erhöht Ihre Chancen, unberechtigte Abzüge zu verhindern. Fotografieren Sie die Wohnung beim Einzug und Auszug, bewahren Sie Quittungen über durchgeführte Reparaturen auf und erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit Datum und Unterschriften.
- Fotos vom Ein- und Auszug anfertigen und datieren.
- Übergabeprotokoll mit Mieter und Vermieter unterschreiben lassen.
- Belege für Zahlungen und Reparaturrechnungen aufbewahren.
Fristen und Rückzahlung der Kaution
Es gibt keine einheitliche gesetzliche Rückzahlungsfrist für alle Fälle; vielmehr kommt es auf die Umstände an. Der Vermieter sollte die Kaution zügig nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach Abklärung offener Forderungen zurückzahlen. Fordert der Vermieter Zeit zur Abrechnung, sollte er dies begründen und nicht unbegründet lange warten.
Was tun bei Streit über Abzüge?
Versuchen Sie zuerst die Klärung im Gespräch und fordern Sie eine detaillierte Abrechnung mit Rechnungen. Wenn das nicht hilft, können Sie sich an Schlichtungsstellen wenden oder Klage beim zuständigen Bezirksgericht einreichen. Formulare und Online-Services zur gerichtlichen Aufkündigung oder Klageeinreichung finden Sie unter JustizOnline.[2]
Praktische Checkliste vor Wohnungsübergabe
- Termin für die Wohnungsübergabe rechtzeitig vereinbaren.
- Alle Räume fotografieren und Mängel dokumentieren.
- Kleine Schäden nachweisen und, falls möglich, vor der Übergabe beheben.
- Schlüsselübergabe protokollieren und quittieren lassen.
FAQ
- Darf der Vermieter normale Abnutzung von der Kaution abziehen?
- Nein. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch gilt in der Regel nicht als abziehbarer Schaden.
- Wie lange hat der Vermieter Zeit, die Kaution zurückzuzahlen?
- Es gibt keine einheitliche Frist; die Rückzahlung sollte jedoch zügig nach Abrechnung offener Forderungen erfolgen. Setzen Sie bei Verzögerung eine Frist.
- Welche Schritte kann ich unternehmen, wenn der Vermieter abzieht ohne Belege?
- Fordern Sie eine schriftliche Abrechnung mit Rechnungen, sammeln Sie eigene Beweise und wenden Sie sich bei Bedarf an Schlichtung oder Bezirksgericht.
Anleitung
- Sammeln Sie alle Belege, Fotos und das Übergabeprotokoll.
- Fordern Sie schriftlich eine detaillierte Rechnung der abgezogenen Beträge.
- Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Rückzahlung oder Nachlieferung von Belegen.
- Nutzen Sie Schlichtungsstellen oder Beratungsstellen, falls das Gespräch scheitert.
- Wenn nötig, reichen Sie Klage beim zuständigen Bezirksgericht ein und legen Sie Ihre Beweise vor.
Hilfe und Unterstützung
- [1] RIS — Gesetzestext Mietrechtsgesetz (MRG)
- [2] JustizOnline — Formulare und E-Government-Services
- [3] Justiz — Informationen zu Gerichten und Verfahren