Zulässige Kautionsabzüge für Mieter in Österreich

Kaution & Kautionskonto 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich fragen sich, wann Vermieter Teile der Kaution rechtmäßig einbehalten dürfen. Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Abzüge bei Schäden, ausstehenden Betriebskosten oder notwendigen Reparaturen zulässig sind, welche Nachweise Vermieter brauchen und welche Fristen für Rückzahlung gelten. Sie erfahren, welche Rolle das Mietrechtsgesetz (MRG) und schriftliche Übergabeprotokolle spielen, wie Sie Beweise sammeln und welche Schritte bei Streit nötig sind — bis hin zur Klage vor dem Bezirksgericht. Der Text richtet sich an Mieter ohne juristische Vorkenntnisse und gibt praktische Tipps, Checklisten und Hinweise zu offiziellen Formularen, damit Sie Ihre Rechte in Oesterreich besser schützen können. Am Ende finden Sie auch Vorlagen und die wichtigsten Kontaktstellen für kostenlose Beratung.

Wann Abzüge zulässig sind

Grundsätzlich sind Abzüge möglich, wenn ein konkreter Schaden besteht oder Leistungen nicht bezahlt wurden. Vermieter müssen das Vorliegen des Schadens oder die offene Forderung beweisen; pauschale Einbehalte sind unzulässig. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Mietrechtsgesetz und in der allgemeinen Vertragsordnung.[1]

Bewahren Sie Übergabeprotokolle und Fotos auf.

Typische zulässige Abzüge

  • Schäden an Wänden oder Einbauten, die Reparaturen erfordern (repair).
  • Ausstehende Betriebskosten oder offene Rechnungen, die nachgewiesen sind (payment).
  • Kleinreparaturen, wenn sie vertraglich vereinbart und angemessen sind (repair).
  • Fehlende Miete oder Nebenkostennachforderungen, dokumentiert durch Abrechnungen (rent).
  • Schlüsselverlust oder fehlende Rückgaben, wenn Kosten entstanden sind (entry).
Vermeiden Sie eigenmächtige Gegenforderungen ohne schriftliche Belege.

Welche Nachweise sind wichtig

Dokumentation ist entscheidend: Übergabeprotokolle, Fotos mit Datum, Rechnungen und schriftliche Abrechnungen. Fordern Sie vom Vermieter eine detaillierte Aufstellung der Abzüge und Fristen. Fehlt eine nachvollziehbare Aufstellung, sollten Sie schriftlich um Erläuterung bitten und ggf. Beweisfotos vorlegen.

Detaillierte Dokumentation erhoeht Ihre Chancen bei einer Streitentscheidung.

Fristen und Rückzahlung

Es gibt keine pauschale einheitliche Frist in allen Fällen; oft gelten jedoch angemessene Fristen zur Prüfung und Abrechnung nach Ende des Mietverhältnisses. Wenn der Vermieter Abzüge macht, muss er diese begruenden; ansonsten kann der Mieter binnen der gesetzlichen Fristen gegenfordern oder klagen. Bei offenen Fragen ist das Bezirksgericht der erste gerichtliche Ansprechpartner.[2]

FAQ

Kann der Vermieter die Kaution komplett einbehalten?
Nein. Ein kompletter Einbehalt ohne genaue Begründung und Nachweis ist in der Regel nicht zulässig; es müssen einzelne Forderungen belegt werden.
Welche Frist gilt fuer die Rueckzahlung der Kaution?
Es gibt keine einheitliche gesetzliche Frist; der Vermieter muss jedoch in angemessener Zeit abrechnen und Rückzahlen, soweit keine berechtigten Abzüge vorliegen.
Was tun, wenn ich mit den Abzuegen nicht einverstanden bin?
Fordern Sie eine schriftliche Aufstellung, sammeln Sie Beweise und wenden Sie sich bei Bedarf an die Bezirksgerichtsbarkeit oder kostenlose Beratungsstellen.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle Belege: Fotos, Übergabeprotokolle und Rechnungen.
  2. Bitten Sie den Vermieter schriftlich um eine detaillierte Aufstellung der Abzüge.
  3. Wenn keine Einigung gelingt, reichen Sie eine Klage beim Bezirksgericht ein oder suchen Sie rechtliche Beratung.
  4. Nutzen Sie offizielle Stellen fuer kostenlose Beratung und Formulare.

Wesentliche Punkte

  • Bewahren Sie beim Einzug und Auszug stets schriftliche Protokolle und Fotos.
  • Fordern Sie eine klare, nachvollziehbare Abrechnung der Abzüge vom Vermieter.
  • Reagieren Sie fristgerecht auf Nachforderungen, um Rechte nicht zu verlieren.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz - Informationen zu Gerichten
  3. [3] JustizOnline - Elektronische Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.