Akonto vs Pauschale: Mieterrechte in Oesterreich

Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieterinnen und Mieter in Österreich fragen sich, ob der Vermieter Akontozahlungen oder eine Pauschale für Betriebskosten verlangen darf. Beide Modelle sind möglich, aber ihre rechtliche Grundlage, die Höhe und die Abrechnungspflichten unterscheiden sich. Als Mieter sollten Sie wissen, wann eine Akonto‑Zahlung angemessen ist, welche Pauschalen zulässig sind und wie Sie eine transparente Abrechnung anfordern. Dieser Artikel erklärt praxisnah die Unterschiede, nennt typische Fallstricke bei Vorauszahlungen und Pauschalvergütungen und zeigt konkrete Schritte für Mieter auf, um Nebenkosten zu prüfen, Nachforderungen zu prüfen oder Einspruch zu erheben. So behalten Sie als Mieter in Österreich dauerhaft Übersicht über Ihre Kosten und Rechte.

Wann darf der Vermieter Akonto verlangen?

Akontozahlungen sind Vorauszahlungen auf Betriebskosten oder Heizkosten. In Österreich können Vermieter Akontozahlungen vereinbaren, wenn dies im Mietvertrag steht oder wenn die tatsächlichen Kosten sonst nicht gedeckt wären. Die rechtliche Grundlage findet sich u.a. im Mietrechtsgesetz (MRG).[1] Akonti müssen nachvollziehbar sein und dürfen nicht willkürlich hoch angesetzt werden; nach Ablauf des Abrechnungszeitraums ist eine genaue Abrechnung zu erstellen.

Akontozahlungen sind keine endgültige Abrechnung, sondern Vorauszahlungen.

Pauschale statt Abrechnung: Was ist erlaubt?

Eine Pauschale kann vereinbart werden, wenn beide Parteien zustimmen. Pauschalen ersetzen oft die individuelle Abrechnung, sind aber nur zulässig, wenn sie klar im Vertrag stehen und die Kostenverteilung fair ist. Achten Sie auf Formulierungen im Mietvertrag und darauf, ob eine Pauschale wirklich alle Betriebskosten abdeckt.

Eine pauschale Regelung entbindet nicht von der Pflicht zur Transparenz bei wesentlichen Kosten.

Worauf Mieter achten sollten

  • Fordern Sie eine detaillierte Abrechnung, wenn Pauschalen oder Akonti erhoben werden.
  • Sammeln Sie Belege und Fotos von Zählern, Rechnungen und Verträgen als Nachweis.
  • Schreiben Sie bei Unklarheiten einen formellen Widerspruch an den Vermieter.
  • Achten Sie auf Fristen für Abrechnung und Widerspruch.
Dokumentation erhöht die Chancen, unberechtigte Nachforderungen abzuwehren.

Abrechnung, Nachforderungen und Gericht

Wenn die Abrechnung nicht plausibel ist, können Mieter Nachweise verlangen und die Höhe anfechten. Kommt es zum Streit, ist das Bezirksgericht zuständig; Verfahren und Fristen sind wichtig.[2]

Reagieren Sie schriftlich und innerhalb der Fristen, sonst können Ansprüche verfallen.

FAQ

Kann der Vermieter Akontozahlungen ohne schriftliche Vereinbarung verlangen?
Grundsätzlich sollten Zahlungsmodalitäten schriftlich im Mietvertrag stehen; mündliche Abreden sind bindend, aber schwerer nachzuweisen.
Muss eine Pauschale jährlich abgerechnet werden?
Eine Pauschale ersetzt meist die jährliche Abrechnung, kontrollieren Sie jedoch, ob die Pauschale die tatsächlichen Kosten abdeckt.
Was tun bei unklaren Betriebskosten?
Fordern Sie Belege, dokumentieren Sie Zählerstände und legen Sie schriftlich Widerspruch ein.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle Belege, Zählerstände und den Mietvertrag.
  2. Fordern Sie schriftlich eine detaillierte Abrechnung und setzen Sie eine Frist.
  3. Warten Sie die Antwort; reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen.
  4. Reichen Sie gegebenenfalls ein Verfahren beim Bezirksgericht ein.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS – Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at – Gerichte und Zuständigkeiten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.